Hallo zusammen,
wie der Titel schon verrät, plant der Vermieter
in einem Zimmer die komplette Fensterfront auszutauschen, um sie schalldichter machen und möchte dazu eine schriftliche Zustimmung vom Mieter (tatsächlich wären schalldichtere Fenster auch von Mieterseite aus wünschenswert).
Der Vermieter hat auch darauf hingewiesen, dass diese Art der Modernisierung "meist keine Mieterhöhung" nach sich zieht.
Meine Frage ist nun: Gibt es bei so einer Zustimmung etwas zu beachten? Sollte/kann man noch eine Klausel oder irgendeinen Textstein mit reinbringen, um eine eventuell später doch stattfindende Mieterhöhung zu minimieren?
Freue mich über hilfreiche Antworten.
Vermieter möchte Fenster modernisieren und fragt nach schriftlicher Zustimmung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Mieterhöhungen wegen Modernisierungen sind an gewisse Formalien gebunden.
So wie es sich liest, sind die hier nicht erfüllt, der Vermieter würde also ins Leere laufen.
Sicher dass der Vermieter geschrieben hat, dass trotz neuer Fensterfront keinerlei Kosten für die Mieter entstehen? Das kann ich mir gar nicht vorstellen.
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ZitatSicher dass der Vermieter geschrieben hat, dass trotz neuer Fensterfront keinerlei Kosten für die Mieter entstehen? Das kann ich mir gar nicht vorstellen. :
Wie im ursprünglichen Post schon zitiert: der genaue Wortlaut ist "(...) zieht meist keine Mieterhöhung nach sich".
Ich sehe das wie HvS vermute aber, dass die Formulierung Augenwischerei ist.
Das befürchte ich auch etwas, daher die Frage, ob man dem im Zustimmungsschreiben in irgendeiner Form vorbeugen könnte?
Man kann als Mieter doch schriftlich zustimmen unter dem Vorbehalt, dass diese Modernisierung keine Mieterhöhung nach sich zieht.
Dann rückt der Vermieter evtl. mit einem *ordentlichen* Mieterhöhungsverlangen nach.
Eventuell könnten Sie das Schreiben ja mal hier einsetzen, Name Adresse etc. natürlich unkenntlich machen.
ZitatMan kann als Mieter doch schriftlich zustimmen unter dem Vorbehalt, dass diese Modernisierung keine Mieterhöhung nach sich zieht. :
Dann rückt der Vermieter evtl. mit einem *ordentlichen* Mieterhöhungsverlangen nach.
Ist das so zulässig oder läuft man dann nicht Gefahr, beim Vermieter "in Ungnade zu fallen"?
ZitatEventuell könnten Sie das Schreiben ja mal hier einsetzen, Name Adresse etc. natürlich unkenntlich machen. :
Um den Sachverhalt mal etwas aufzubrechen: Das Schreiben kam vom Vermieter/Besitzer per Mail und beinhaltet wirklich nur die hier genannten Informationen (Erneuerung der Fenster, "meist keine Mieterhöhung", Bitte um Zustimmung). Die Zustimmung ist für die Hausverwaltung gedacht, die die Modernisierung angeregt und in Auftrag gegeben hat.
-- Editiert von Rotello am 16.12.2019 21:51
ZitatIst das so zulässig :
Ja, ist es.
Zitatoder läuft man dann nicht Gefahr, beim Vermieter "in Ungnade zu fallen"? :
Die Gefahr besteht immer, wenn man sich nicht den Wünschen des Vermieters bedingungslos fügt.
ZitatDer Vermieter hat auch darauf hingewiesen, dass diese Art der Modernisierung "meist keine Mieterhöhung" nach sich zieht. :
Ist aber keine Gewissheit, dass es nicht doch noch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung geben kann.
Doch eigentlich schon, wenn dies das Schreiben ist dann ist eine Erhöhung aus diesem Grunde eigentlich ausgeschlossen.
ZitatDoch eigentlich schon, wenn dies das Schreiben ist dann ist eine Erhöhung aus diesem Grunde eigentlich ausgeschlossen. :
Naja, es ist ja keine definitive Aussage, sondern eben nur vage. Zudem kam das Schreiben vom Besitzer direkt, die Modernisierung und evtl. doch daraus resultierende Mieterhöhung passiert aber über eine eingesetzte Hausverwaltung. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Umstand auch in irgendeiner Form eine Rolle spielen könnte, falls es doch zu einer Erhöhung kommt.
Der Vermieter muss den Umbau spätestens drei Monate vor Beginn ankündigen. Dazu reicht eine E-Mail. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, wann die Modernisierung beginnen und enden und was überhaupt gemacht werden soll (§ 555c BGB). Ein Gespräch im Hausflur oder ein Aushang am schwarzen Brett reicht dafür nicht aus.
Will der Vermieter anschließend die Miete erhöhen, muss er das auch schon vorab mitteilen. Er muss zumindest den voraussichtlichen Betrag nennen, um den die Miete steigen wird. Die Ankündigung sollte zudem einen Hinweis darauf erhalten, dass der Mieter einen sogenannten Härteeinwand geltend machen kann, sowie auf die nötige Form und Frist verweisen.
ZitatMieterhöhungen wegen Modernisierungen sind an gewisse Formalien gebunden. :
So wie es sich liest, sind die hier nicht erfüllt, der Vermieter würde also ins Leere laufen.
Ein Blick ins Gesetz verbessert die Rechtskenntnis...
Voraussetzung für eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen ist ausschließlich die Durchführung der Maßnahmen. Nachzulesen in § 559 Abs. 1 BGB.
Eine fehlende Ankündigung führt nach § 559b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB zu einer um 6 Monate längeren Frist bis zur Fälligkeit der erhöhten Miete.
Ob der Fensteraustausch eine Maßnahme ist, die eine Mieterhöhung rechtfertigt, darüber kannst du dich auch hier informieren:
https://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-fenster/#B
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