Vermieter möchte Gas zurückbauen - Modernisierung? Widerspruchsmöglichkeit?

9. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
krabbe111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte Gas zurückbauen - Modernisierung? Widerspruchsmöglichkeit?

Hallo,

gestern hat mir der Sohn meines Vermieters mündlich mitgeteilt, dass in ca. 4 Wochen Handwerker die Stromleitungen im Haus erneuern werden. Des weiteren soll gleichzeitig das Gas im Haus zurückgebaut werden. Deshalb soll dann auch der Durchlauferhizter im Bad von Gas auf Elektro umgestellt werden. Der Herd in der Küche, welcher mir gehört, wird mit auch mit Gas betrieben. Der Sohn meines Vermieters ist sich unsicher, was mein Vermieter für die Küche geplant hat (bisher liegt kein Starkstromanschluss), da mein Vermieter anscheinend bisher nicht wusste, dass dort ein Gasherd steht und kein Starkstromanschluss vorhanden ist.

Desweiteren hat der Sohn des Vermieters erwähnt, dass das ganze wahrscheinlich als Modernisierungsmaßname abgerechnet soll und ich somit bald wahrscheinlich eine Mieterhöhung erwarten kann.

Gegen die Erneuerung der Stromleitungen habe ich nichts einzuwenden. Aber der Rückbau des Gasanschlusses gefällt mir nicht, da ich einerseits meine Energiekosten dadurch signifikant steigen und ich einen neuen Herd brauche (und ich eigentlich lieber mit Gas als auf einen E-Herd koche).

Ich habe da 4 Fragen zu denen ich gerne eure Erfahrungen höhren würde:

Ist das erneuern der Stromleitungen wirklich eine Modernisierung?
Kann ich dem Rückbau des Gases widersprechen?
Muss der Vermieter mir einen Starkstromanschluss legen?
Wer muss die Kosten für den neuen Herd tragen?

Dankeschön im Vorraus
Krabbe111

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

1. Nein, eher Instandhaltung.
2. Ja, nützt aber wahrscheinlich nichts.
3. Da vorher die Möglichkeit bestand, einen Herd zu betreiben, denke ich, dass der Vermieter auch weiterhin dafür zu sorgen hat. Auf die eine oder andere Weise.
4. Da bin ich mir nicht sicher. Allerdings läßt sich ein Gasherd auch mit Flaschen betreiben, wenn einem das Kochen so gefällt und Strom zu teuer ist.

Signatur:

- car4000 -

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von krabbe111):
gestern hat mir der Sohn meines Vermieters mündlich mitgeteilt,
Damit kann man weder Fragen beantworten noch irgendwie dagegen angehen.

Dein Vermieter (und nicht sein Sohn) muss dir solche Modernisierungsmaßnahmen lange vorher ankündigen.
Also nicht 4 Wochen, sondern 3 Monate vorher. Das muss schriftlich erfolgen und muss gut begründet sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html

Zitat (von krabbe111):
die Stromleitungen im Haus erneuern werden.
Wie? Alle Stromleitungen erneuern? Auch in der Wohnung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
krabbe111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Dein Vermieter (und nicht sein Sohn) muss dir solche Modernisierungsmaßnahmen lange vorher ankündigen.
Also nicht 4 Wochen, sondern 3 Monate vorher. Das muss schriftlich erfolgen und muss gut begründet sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html


Das ist interessant. Somit ist eine Modernisierungsmaßnahme wahrscheinlich vom Tisch oder? Ist so eine Ankündigung denn für eine Erhaltungsmaßnahmen (https://dejure.org/gesetze/BGB/555a.html) ausreichend?

Zitat (von Anami):
Wie? Alle Stromleitungen erneuern? Auch in der Wohnung?

Geplant ist, dass der Zählerschrank im Keller, alle Leitungen im Hausflur und alle Leitungen bis zu den Wohnungseingängen ausgetauscht werden soll. Da meine Wohnung (2 Zimmer, Küche, Bad) bisher nur über eine Sicherung abgesichert ist, und diese auf jeden Fall einen zusätzlichen Durchlauferhitzer und E-Herd nicht aushalten wird (habe ich dem Sohn von meinem Vermieter auch so mitgeteilt), gehe ich davon aus, dass auch in meiner Wohnung die Leitungen zum Teil neu gezogen werden müssten. Aber irgendwas genaues dazu hab ich nicht.

Viele Grüße
Krabe111

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von krabbe111):
gestern hat mir der Sohn meines Vermieters mündlich mitgeteilt,

Das ist eine reine Information.
Daraus kann der Vermieter keine juristisch wirksamen Folgen ableiten, aber man selber kann schon mla gewisse Vorbereitungen treffen.

Wenn er vom Typ "ich mach dann einfach mal" ist, könnte man dem Gasrückbau notfalls mit einer einsteiligen Verfügung begegnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von krabbe111):
jeden Fall einen zusätzlichen Durchlauferhitzer und E-Herd nicht


Wie viele Wohnungen sind in dem Haus?

Denn das Thema ist nicht sooo einfach.
Erlaubt sind üblicherweise nur zwei Durchlauferhitzer pro Gebäude.

Bei einer Sicherung, also einer Phase ist das technisch gar nicht möglich. Das wird eher ein Boiler werden.
Auch ist eine Sicherung (wirklich?) sehr sehr alter Standard.

War der Elektroinstallateur schon da?

Zum Gasrückbau: Wie wird denn geheizt?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von krabbe111):
Ist so eine Ankündigung denn für eine Erhaltungsmaßnahmen ausreichend?
Er will doch gar nichts erhalten. Auch nicht instand halten. Er müsste ja von irgendeiner Stelle gezwungen sein, die Stromleitungen zu erneuern. Das wäre dann Reparatur oder notwendiger Austausch.

Er will anscheinend die Energieversorgung von Gas auf Strom ändern. Warum--- ist nicht bekannt. Nur deshalb muss er die Stromversorgung ändern.
Das ist keine Reparatur. Es funktioniert ja vermutlich alles. Ob es Modernisierung ist?

Auf jeden Fall muss ein Mieter schriftlich informiert werden und die Möglichkeit haben, sich zu überlegen, ob er das alles überhaupt mitmachen/haben will. Ergo: evtl. will er kündigen. Deswegen die Frist von mind. 3 Monaten...

------------------------------------------
Zitat (von kalledelhaie):
Erlaubt sind üblicherweise nur zwei Durchlauferhitzer pro Gebäude.
Pro Wohnung, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Pro Wohnung, oder?


Nein pro Haus.
Das Stichwort hier ist der sogenannte Gleichzeitigkeitsfaktor der hier bei 1 liegt.

Ein Hausanschluss in Deutschland hat üblicherweise 43 kW. Ein Durchlauferhitzer zieht so 15 bis 20kW.

Bei höherer Anschlussleistung nsind auch drei drin, das war's aber auch.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Nein pro Haus.
Bedeutet das, dass in einem MFH mit zB 5 WE nicht in jeder Wohnung je ein elt. Durchlauferhitzer fürs Bad zulässig wäre?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bedeutet das, dass in einem MFH mit zB 5 WE nicht in jeder Wohnung je ein elt. Durchlauferhitzer fürs Bad zulässig wäre?


Ich sag mal so, wenn man sich an die Meldepflichten gehalten hat und der Netzbetreiber hat den Netzanschluss geprüft und entsprechend erweitert, dann gehen auch 5 Durchlauferhitzer.
Hier fallen jedoch durchaus signifikante Kosten an, allein der Baukostenzuschuss liegt so bei knapp unter 100 € je kW, sodass man hier auch gerne "vergisst" zu melden. Auch kann es nötig sein die Kabelquerschnitte zu erweitern....

In der Praxis gibt es hier kaum Probleme, wenn der Anschluss eigentlich "zu klein" und die kabel "zu dünn" sind. Das Problem kann nur dann ggf. ziemlich groß werden, wenn alle Durchlauferhitzer gleichzeitig laufen.....

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Das Problem kann nur dann ggf. ziemlich groß werden, wenn alle Durchlauferhitzer gleichzeitig laufen.....
Danke für die Info.

Mir ist hier ein MFH mit 5 WE bekannt. In 3 WE wohnen Wohngemeinschaften mit je 3 Bewohnern. In den anderen 2 WE wohnen junge Familien mit je 1 Kind.
In jeder Wohnung gibt es im Bad einen relativ neuen elt. Durchlauferhitzer, das Haus selbst ist ca 80 Jahre alt und x-mal *modernisiert* und auf max. WE getrimmt. Mitten in der Stadt. Im Keller Gasheizung.

Ob der private Vermieter da was vergessen hat, weiß ich nicht. Sonst vergisst er viel, rechnet spitz und legt gern und viel um. ;)
Die Mieter blechen selbst und ordentlich--- für ihren Stromverbrauch.

Wenn sie nun stromsparend leben, verringert sich ihr Verbrauch, ergo ihre Kosten, auch die Netzbelastung, der Gleichzeitigkeitsfaktor 1 tritt hoffentlich nie ein... dient das etwa sogar der Umwelt? :grins:
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
krabbe111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn er vom Typ "ich mach dann einfach mal" ist


Ist er auf jeden Fall...

Zitat (von kalledelhaie):

Wie viele Wohnungen sind in dem Haus?


Es sind insgesamt 12 Wohnungen auf 4 Etagen im Haus.

Zitat (von kalledelhaie):

Erlaubt sind üblicherweise nur zwei Durchlauferhitzer pro Gebäude.


So weit ich weiß sind bisher in allen außer 3 Bädern schon elektrische durchlauferhitzer eingebaut. Des weiteren haben wir bei uns in der Küche auch einen. Also gibt es im Haus zur Zeit mindestens 10 Stück.

Zitat (von kalledelhaie):

Auch ist eine Sicherung (wirklich?) sehr sehr alter Standard.


Ja wirklich nur eine Sicherung. Das Haus ist irgendwann in den 50er gebaut worden und seit dem ist nicht soviel passiert (außer igendwann in den frühen 2000 eine energetische Sanierung mit Fensteraustausch)

Zitat (von kalledelhaie):

War der Elektroinstallateur schon da?


Nein, war er nocht nicht.

Zitat (von kalledelhaie):

Zum Gasrückbau: Wie wird denn geheizt?


Geheizt wird über eine Zetralheizung. Ob die auf Gas oder Öl läuft, weiß ich leider nicht.

Zitat (von Anami):

Ob der private Vermieter da was vergessen hat, weiß ich nicht. Sonst vergisst er viel, rechnet spitz und legt gern und viel um. ;)
Die Mieter blechen selbst und ordentlich--- für ihren Stromverbrauch.


Mit spitzem Bleistift rechnet mein Vermieter auf jeden Fall. Die Nebenkostenabrechnung ist jedes Jahr aufs neue falsch zum Nachteil der Mieter und wird nur auf Widerspruch berichtigt.

Ich werde heute ein Gespräch mit suchen um mehr über die Umbaumaßnahmen zu erfahren und je nachdem was dabei rumkommt, gegebenenfalls mir anwaltliche Hilfe suchen.

Dankeschön für die Hilfe. Viel Grüße
Krabbe111

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