Hallo,
gestern hat mir der Sohn meines Vermieters mündlich mitgeteilt, dass in ca. 4 Wochen Handwerker die Stromleitungen im Haus erneuern werden. Des weiteren soll gleichzeitig das Gas im Haus zurückgebaut werden. Deshalb soll dann auch der Durchlauferhizter im Bad von Gas auf Elektro umgestellt werden. Der Herd in der Küche, welcher mir gehört, wird mit auch mit Gas betrieben. Der Sohn meines Vermieters ist sich unsicher, was mein Vermieter für die Küche geplant hat (bisher liegt kein Starkstromanschluss), da mein Vermieter anscheinend bisher nicht wusste, dass dort ein Gasherd steht und kein Starkstromanschluss vorhanden ist.
Desweiteren hat der Sohn des Vermieters erwähnt, dass das ganze wahrscheinlich als Modernisierungsmaßname abgerechnet soll und ich somit bald wahrscheinlich eine Mieterhöhung erwarten kann.
Gegen die Erneuerung der Stromleitungen habe ich nichts einzuwenden. Aber der Rückbau des Gasanschlusses gefällt mir nicht, da ich einerseits meine Energiekosten dadurch signifikant steigen und ich einen neuen Herd brauche (und ich eigentlich lieber mit Gas als auf einen E-Herd koche).
Ich habe da 4 Fragen zu denen ich gerne eure Erfahrungen höhren würde:
Ist das erneuern der Stromleitungen wirklich eine Modernisierung?
Kann ich dem Rückbau des Gases widersprechen?
Muss der Vermieter mir einen Starkstromanschluss legen?
Wer muss die Kosten für den neuen Herd tragen?
Dankeschön im Vorraus
Krabbe111
Vermieter möchte Gas zurückbauen - Modernisierung? Widerspruchsmöglichkeit?
9. Oktober 2020
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Frage vom 9. Oktober 2020 | 13:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte Gas zurückbauen - Modernisierung? Widerspruchsmöglichkeit?
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 14:02
Von
Status: Schüler (327 Beiträge, 52x hilfreich)
1. Nein, eher Instandhaltung.
2. Ja, nützt aber wahrscheinlich nichts.
3. Da vorher die Möglichkeit bestand, einen Herd zu betreiben, denke ich, dass der Vermieter auch weiterhin dafür zu sorgen hat. Auf die eine oder andere Weise.
4. Da bin ich mir nicht sicher. Allerdings läßt sich ein Gasherd auch mit Flaschen betreiben, wenn einem das Kochen so gefällt und Strom zu teuer ist.
#2
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (27214 Beiträge, 5039x hilfreich)
Damit kann man weder Fragen beantworten noch irgendwie dagegen angehen.Zitatgestern hat mir der Sohn meines Vermieters mündlich mitgeteilt, :
Dein Vermieter (und nicht sein Sohn) muss dir solche Modernisierungsmaßnahmen lange vorher ankündigen.
Also nicht 4 Wochen, sondern 3 Monate vorher. Das muss schriftlich erfolgen und muss gut begründet sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html
Wie? Alle Stromleitungen erneuern? Auch in der Wohnung?Zitatdie Stromleitungen im Haus erneuern werden. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 19:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Dein Vermieter (und nicht sein Sohn) muss dir solche Modernisierungsmaßnahmen lange vorher ankündigen.
Also nicht 4 Wochen, sondern 3 Monate vorher. Das muss schriftlich erfolgen und muss gut begründet sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html
Das ist interessant. Somit ist eine Modernisierungsmaßnahme wahrscheinlich vom Tisch oder? Ist so eine Ankündigung denn für eine Erhaltungsmaßnahmen (https://dejure.org/gesetze/BGB/555a.html) ausreichend?
ZitatWie? Alle Stromleitungen erneuern? Auch in der Wohnung? :
Geplant ist, dass der Zählerschrank im Keller, alle Leitungen im Hausflur und alle Leitungen bis zu den Wohnungseingängen ausgetauscht werden soll. Da meine Wohnung (2 Zimmer, Küche, Bad) bisher nur über eine Sicherung abgesichert ist, und diese auf jeden Fall einen zusätzlichen Durchlauferhitzer und E-Herd nicht aushalten wird (habe ich dem Sohn von meinem Vermieter auch so mitgeteilt), gehe ich davon aus, dass auch in meiner Wohnung die Leitungen zum Teil neu gezogen werden müssten. Aber irgendwas genaues dazu hab ich nicht.
Viele Grüße
Krabe111
#4
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (109094 Beiträge, 38258x hilfreich)
Zitatgestern hat mir der Sohn meines Vermieters mündlich mitgeteilt, :
Das ist eine reine Information.
Daraus kann der Vermieter keine juristisch wirksamen Folgen ableiten, aber man selber kann schon mla gewisse Vorbereitungen treffen.
Wenn er vom Typ "ich mach dann einfach mal" ist, könnte man dem Gasrückbau notfalls mit einer einsteiligen Verfügung begegnen.
#5
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 06:47
Von
Status: Lehrling (1420 Beiträge, 226x hilfreich)
Zitatjeden Fall einen zusätzlichen Durchlauferhitzer und E-Herd nicht :
Wie viele Wohnungen sind in dem Haus?
Denn das Thema ist nicht sooo einfach.
Erlaubt sind üblicherweise nur zwei Durchlauferhitzer pro Gebäude.
Bei einer Sicherung, also einer Phase ist das technisch gar nicht möglich. Das wird eher ein Boiler werden.
Auch ist eine Sicherung (wirklich?) sehr sehr alter Standard.
War der Elektroinstallateur schon da?
Zum Gasrückbau: Wie wird denn geheizt?
#6
Antwort vom 11. Oktober 2020 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (27214 Beiträge, 5039x hilfreich)
Er will doch gar nichts erhalten. Auch nicht instand halten. Er müsste ja von irgendeiner Stelle gezwungen sein, die Stromleitungen zu erneuern. Das wäre dann Reparatur oder notwendiger Austausch.ZitatIst so eine Ankündigung denn für eine Erhaltungsmaßnahmen ausreichend? :
Er will anscheinend die Energieversorgung von Gas auf Strom ändern. Warum--- ist nicht bekannt. Nur deshalb muss er die Stromversorgung ändern.
Das ist keine Reparatur. Es funktioniert ja vermutlich alles. Ob es Modernisierung ist?
Auf jeden Fall muss ein Mieter schriftlich informiert werden und die Möglichkeit haben, sich zu überlegen, ob er das alles überhaupt mitmachen/haben will. Ergo: evtl. will er kündigen. Deswegen die Frist von mind. 3 Monaten...
------------------------------------------
Pro Wohnung, oder?ZitatErlaubt sind üblicherweise nur zwei Durchlauferhitzer pro Gebäude. :
#7
Antwort vom 11. Oktober 2020 | 20:29
Von
Status: Lehrling (1420 Beiträge, 226x hilfreich)
ZitatPro Wohnung, oder? :
Nein pro Haus.
Das Stichwort hier ist der sogenannte Gleichzeitigkeitsfaktor der hier bei 1 liegt.
Ein Hausanschluss in Deutschland hat üblicherweise 43 kW. Ein Durchlauferhitzer zieht so 15 bis 20kW.
Bei höherer Anschlussleistung nsind auch drei drin, das war's aber auch.
#8
Antwort vom 12. Oktober 2020 | 12:06
Von
Status: Unbeschreiblich (27214 Beiträge, 5039x hilfreich)
Bedeutet das, dass in einem MFH mit zB 5 WE nicht in jeder Wohnung je ein elt. Durchlauferhitzer fürs Bad zulässig wäre?ZitatNein pro Haus. :
#9
Antwort vom 12. Oktober 2020 | 14:29
Von
Status: Lehrling (1420 Beiträge, 226x hilfreich)
ZitatBedeutet das, dass in einem MFH mit zB 5 WE nicht in jeder Wohnung je ein elt. Durchlauferhitzer fürs Bad zulässig wäre? :
Ich sag mal so, wenn man sich an die Meldepflichten gehalten hat und der Netzbetreiber hat den Netzanschluss geprüft und entsprechend erweitert, dann gehen auch 5 Durchlauferhitzer.
Hier fallen jedoch durchaus signifikante Kosten an, allein der Baukostenzuschuss liegt so bei knapp unter 100 € je kW, sodass man hier auch gerne "vergisst" zu melden. Auch kann es nötig sein die Kabelquerschnitte zu erweitern....
In der Praxis gibt es hier kaum Probleme, wenn der Anschluss eigentlich "zu klein" und die kabel "zu dünn" sind. Das Problem kann nur dann ggf. ziemlich groß werden, wenn alle Durchlauferhitzer gleichzeitig laufen.....
#10
Antwort vom 12. Oktober 2020 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (27214 Beiträge, 5039x hilfreich)
Danke für die Info.ZitatDas Problem kann nur dann ggf. ziemlich groß werden, wenn alle Durchlauferhitzer gleichzeitig laufen..... :
Mir ist hier ein MFH mit 5 WE bekannt. In 3 WE wohnen Wohngemeinschaften mit je 3 Bewohnern. In den anderen 2 WE wohnen junge Familien mit je 1 Kind.
In jeder Wohnung gibt es im Bad einen relativ neuen elt. Durchlauferhitzer, das Haus selbst ist ca 80 Jahre alt und x-mal *modernisiert* und auf max. WE getrimmt. Mitten in der Stadt. Im Keller Gasheizung.
Ob der private Vermieter da was vergessen hat, weiß ich nicht. Sonst vergisst er viel, rechnet spitz und legt gern und viel um.

Die Mieter blechen selbst und ordentlich--- für ihren Stromverbrauch.
Wenn sie nun stromsparend leben, verringert sich ihr Verbrauch, ergo ihre Kosten, auch die Netzbelastung, der Gleichzeitigkeitsfaktor 1 tritt hoffentlich nie ein... dient das etwa sogar der Umwelt?

Danke.
#11
Antwort vom 13. Oktober 2020 | 14:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Wenn er vom Typ "ich mach dann einfach mal" ist
Ist er auf jeden Fall...
Zitat:
Wie viele Wohnungen sind in dem Haus?
Es sind insgesamt 12 Wohnungen auf 4 Etagen im Haus.
Zitat:
Erlaubt sind üblicherweise nur zwei Durchlauferhitzer pro Gebäude.
So weit ich weiß sind bisher in allen außer 3 Bädern schon elektrische durchlauferhitzer eingebaut. Des weiteren haben wir bei uns in der Küche auch einen. Also gibt es im Haus zur Zeit mindestens 10 Stück.
Zitat:
Auch ist eine Sicherung (wirklich?) sehr sehr alter Standard.
Ja wirklich nur eine Sicherung. Das Haus ist irgendwann in den 50er gebaut worden und seit dem ist nicht soviel passiert (außer igendwann in den frühen 2000 eine energetische Sanierung mit Fensteraustausch)
Zitat:
War der Elektroinstallateur schon da?
Nein, war er nocht nicht.
Zitat:
Zum Gasrückbau: Wie wird denn geheizt?
Geheizt wird über eine Zetralheizung. Ob die auf Gas oder Öl läuft, weiß ich leider nicht.
Zitat:
Ob der private Vermieter da was vergessen hat, weiß ich nicht. Sonst vergisst er viel, rechnet spitz und legt gern und viel um.![]()
Die Mieter blechen selbst und ordentlich--- für ihren Stromverbrauch.
Mit spitzem Bleistift rechnet mein Vermieter auf jeden Fall. Die Nebenkostenabrechnung ist jedes Jahr aufs neue falsch zum Nachteil der Mieter und wird nur auf Widerspruch berichtigt.
Ich werde heute ein Gespräch mit suchen um mehr über die Umbaumaßnahmen zu erfahren und je nachdem was dabei rumkommt, gegebenenfalls mir anwaltliche Hilfe suchen.
Dankeschön für die Hilfe. Viel Grüße
Krabbe111
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