Folgene Situation ist gegeben:
Mietsituation: Mieter M wohnt alleine in einem Reihenhaus in dem er ein Zimmer gemietet hat + gemeinschaftliche Mitbenutzung von Küche, Bad, Wohnzimmer, Keller, Garten. Es gibt drei leerstehende Zimmer die nicht vermietet sind. Der Vermieter wohnt in einen anderen Haus auf der anderen Straßenseite.
Vorgeschichte: Der Vermieter und M sind schon lange zerstritten, es gab auch eine Räumungsklage gegen M, welch der Vermieter in beiden Instanzen verloren hat. Es wurde gedroht das M nun Raus-Modernisiert wird.
Aktuelle Situation: Der Vermieter kommt mit Handwerkern unangemeldet und ohne vorherige Modernisierungsankündigung (welche 3 Monate vorher erfolgen muss) ins Haus, die Wände im Wohnzimmer werden aufgerissen, die Küche wird kernsaniert, und ebenso das Bad. Sämtliche Kacheln wurden von den Wänden geschlagen, die Gemeinschatfräume sind unbenutzbar. Die drei leerstehenden Zimmer werden ebenfalls renoviert.
Konflikt: Der Vermieter meint er müsse überhaupt nichts ankündigen, es sei sein Haus und er könne machen was er wolle. Laut seiner Meinung habe M nur ein Zimmer gemietet mehr nicht. M sieht dies anders, er habe das Zimmer + gemeinschaftlichen Mitbenutzung von Küche, Wohnzimmer, Bad gemietet. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. M hat den Mietvertrag des letzten Mitbewohners der ausgezogen ist und in diesem steht drin: " ...vermietet werden ein Zimmer SOWIE Küche, Bad, Keller, Garten. Bei der vorherigen Räumungsklage hatte der Vermieter argumentiert das alle Mirbewohner immer den gleichen Mietvertrag bekommen.
Rechtsverständnis: Laut 555c BGB muss drei Monate vorher eine Modernsierungsankündigung erfolgen, die genau beschreibt was gemacht werden soll. Erfolgt dies nicht muss der Mieter Modernisierungen nicht dulden, oder kann bereits angefangene Arbeiten per Einstweiliger Verfügung stoppen.
Das Schlimmste: Die Handwerker sind Kettenraucher und qualmen das ganze Haus zu während der Arbeiten. Bitten von M sie möchen doch zum Rauchen rausgehen werden abgeleht mit der Begründung der Vermieter hätte dies erlaubt. Bayern befindet sich seit 09.12 wieder im Lockdown und eine Übertragung des Coronavirus durch die beim Rauchen ausgeblasene Luft ist sehr wahrscheinlich, zumal dieser auch in das Zimmer von M dringt ohne das er da etwas machen kann, und M kann sich nicht den ganzen Tag im Zimmer einschließen.
Fragen:
1. Muss eine Modernisierungsankündigung erfolgen bei Gemeinschatfräumen? M kann jetzt nicht mehr kochen, das Bad benutzen und hat kein Wohnzimmer mehr. M meint er hätte diese Räume auch gemietet und nicht nur ein Mitbenutzungsrecht. Mietvertrag gibt es nicht.
2. Was soll M machen? Zum Anwalt gehen und sich eine einstweilige Verfügung besorgen? Oder darf M vielleicht das Haustürschloss austauschen damit Vermieter und Handwerker nicht mehr reinkommen.
3. Was soll M mit den Rauchenden Handwerkern machen bezüglich der Ansteckung mit dem Coronavirus? Kann er die Polizei rufen, weil in Bayern darf man sich seit den neuen Lockdown Regeln vom 09.12 nur mit Personen eines weiteren Hausstandes treffen, und die 4 Handwerker sind aus vier verschiedenen Hausständen. M wohnt in einem Ansteckungshotspot mit 300 Neuansteckungen pro Tag.
Danke für eure Hilfe.
-- Editiert von Ballot1 am 10.12.2020 21:29
Vermieter möchte Mieter Raus-Modernisieren
10. Dezember 2020
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2020 | 21:24
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte Mieter Raus-Modernisieren
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 10. Dezember 2020 | 22:32
Von
Status: Junior-Partner (5485 Beiträge, 2480x hilfreich)
Und wo ist jetzt der Unterschied zum schon bestehenden Thread?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f579617.html
Zitatin Bayern darf man sich seit den neuen Lockdown Regeln vom 09.12 nur mit Personen eines weiteren Hausstandes treffen :
Das gilt nur privat. Die Handwerker gehen ihrem Beruf nach.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.958
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten