Vermieter möchte Stromkosten der letzten fünf Jahre

29. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
velo23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte Stromkosten der letzten fünf Jahre

Hallo zusammen,

nach meinem Auszug hat mein Vermieter mich kontaktiert, da ihm aufgefallen ist, fünf Jahre lang meinen Strom zu bezahlen. Die Kosten dafür möchte er nun rückwirkend haben.

Jetzt ist klar, dass ich mich lt. Mietvertrag beim Stromanbieter melden müsste. Ich hatte aber irgendwie die ganze Zeit gedacht, dass das in den NK beinhaltet ist und ich ja auch von niemanden eine Rechnung bekommen habe. Mein Fehler, aber mein Vermieter hätte sich ja auch mal melden können.

Jetzt sind es Kosten von über 3000 Euro auf einen Schlag.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage?

Viele Grüße
Velo

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39 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von velo23):
dass ich mich lt. Mietvertrag beim Stromanbieter melden müsste.
So ist das meistens.
Was genau steht in diesem Mietvertrag?
Zitat (von velo23):
Die Kosten dafür möchte er nun rückwirkend haben.
Was genau schreibt er dir?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
velo23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was genau steht in diesem Mietvertrag?


Der Verbrauch von Energie in den Mieträumen geht zu Lasten des Mieters.

Zitat (von Anami):
Was genau schreibt er dir?

Dass die Kaution einbehalten werden würde + der restliche Beitrag an Ihn zu überweisen sind.


Ich will mich da gar nicht komplett rausreden, sondern wäre natürlich an einer friedlichen Lösung interessiert. Nur sehe ich auch eine gewisse Mitschuld beim Vermieter, der mich nie informiert hatte über die Zahlungen. Gibt es hier eine Verjährung der bezahlten Stromkosten?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

dem Vermieter schuldest du nur die Nebenkosten. Darin können die Stromkosten zwar enthalten sein, aber nur für das jeweils abgerechnete Jahr. Und alles vor 2021 kann er nicht mehr wirksam abrechnen.
Ergo musst du maximal die Stromkosten vom 1.1.2021 bis zu deinem Auszug zahlen.

Da der Vermieter und nicht der Stromversorger etwas fordert ist davon auszugehen, dass bereits gezahlt wurde. Damit sind Forderungen das Versorgers erledigt (der könnte imho nämlich auch für mehrere Jahre nachfordern).

Stefan

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119340 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ergo musst du maximal die Stromkosten vom 1.1.2021 bis zu deinem Auszug zahlen.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von reckoner):
Und alles vor 2021 kann er nicht mehr wirksam abrechnen.

Hier wird aber nichts abgerechnet, sondern Schadenersatz gefordert.
Aber ein Teil kann durchaus der Verjährung unterfallen oder auch der Verwirkung.



Zitat (von velo23):
Nur sehe ich auch eine gewisse Mitschuld beim Vermieter, der mich nie informiert hatte über die Zahlungen.

Natürlich hat er Dich informiert, schreibst Du doch selber.
Wenn man das nicht liest, ist das nicht das Problem des Vermieters. Zumal es noch nicht einmal eine vertraglichen Vereinbarung darstellt, sondern nur eine Information Klarstellung bezüglich der Rechtslage,



Zitat (von velo23):
nach meinem Auszug

Der war wann genau?



Zitat (von velo23):
Die Kosten dafür möchte er nun rückwirkend haben.

Und, gab es da eine Aufstellung, was konkret gefordert wird?
Waren Beweise für die Forderungen (z.B. Kopien der Abrechnungen mit dem Stromversorger) beigefügt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
velo23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der war wann genau?


Tatsächlich ist der Auszug heute, die Forderung kam ein paar Tage eher.

Zitat (von Harry van Sell):

Und, gab es da eine Aufstellung, was konkret gefordert wird?
Waren Beweise für die Forderungen (z.B. Kopien der Abrechnungen mit dem Stromversorger) beigefügt?

Die Rechnungen habe ich angefordert und sollten ziemlich sicher auch vorhanden sein.

So wie ich das lese, wären Schadensersatzforderungen nach drei Jahren verjährt?

Vielen Dank für eure Beiträge!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

dem Vermieter schuldest du nur die Nebenkosten. Darin können die Stromkosten zwar enthalten sein, aber nur für das jeweils abgerechnete Jahr. Und alles vor 2021 kann er nicht mehr wirksam abrechnen.
Hat nur nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Der TE hätte Strom selbst anmelden müssen, eine NK Abrechnung war dafür gar nicht vorgesehen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Kann sein, kann nicht sein. Ich will das nicht unbedingt mit den drei Jahren zum Jahresende festzurren. Die Frage ist, für wann wir den Zeitpunkt der Kenntnis festzurren und wie wir die fortlaufende Zahlung bewerten, als einen Strang oder Einzelakte.

Wenn Strom über die Nebenkosten abgerechnet worden wäre, dann hätte der doch in der Nebenkostenabrechnung auftauchen müssen, in welcher Form auch immer. Und auch im Mietvertrag.

Was ich tun würde: versuchen einen Vergleich hin zu bekommen, also ihm die letzten drei Jahre sofort überweisen, bzw. das verrechnen und abwarten, was passiert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier wird aber nichts abgerechnet, sondern Schadenersatz gefordert.
Klar, wir nennen Nebenkosten jetzt einfach Schadenersatz, und schon kippt die Verjährung. :grins:

Schadenersatz könnte er für Beschädigungen fordern (kaputte Tür, zerkratzes Pekett etc.), nicht aber für laufende Kosten. Wenn der Vermieter so xxxxx ist und den Strom bezahlt, dann sind es ganz normale Nebenkosten (wenn überhaupt, weil vertraglich vereinbart war das ja nicht :wink: - imho könnte er aber mit "Geschäftsführung ohne Auftrag" durchkommen).
Hätte er nicht bezahlt, ja dann wäre es ein konkludenter Vertrag mit dem Versorger (Regelverjährung), aber eben nur dann.

Ich sag' ja auch nicht, dass ein Vermieter auf solchen Forderungen sitzen bleibt. Nur hätte er eben nicht Jahre lang warten dürfen.

Zitat:
Wenn Strom über die Nebenkosten abgerechnet worden wäre, dann hätte der doch in der Nebenkostenabrechnung auftauchen müssen, in welcher Form auch immer.
Richtig. Aber es ist doch nicht das Problem des Mieters, wenn der Vermieter einzelne Posten vergisst abzurechnen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Was steht denn genau zum Thema "Anmeldung beim Stromanbieter" im Vertrag?

Weil das:

Zitat (von velo23):
Der Verbrauch von Energie in den Mieträumen geht zu Lasten des Mieters.


Heißt noch lange nicht das:

Zitat (von velo23):
dass ich mich lt. Mietvertrag beim Stromanbieter melden müsste.


Wenn da nur ersteres steht, dann ist es Teil der Nebenkostenabrechnung, dann kann noch genau der letzte und der laufende Abrechnungszeitraum erfolgreich gefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich sehe hier die größere Schuld klar beim Mieter, so hätte dieser spätestens bei der ersten NK-Abrechnung sehen müssen, dass wohl nur Allgemeinstrom berechnet wurde.

Zitat (von velo23):
Jetzt ist klar, dass ich mich lt. Mietvertrag beim Stromanbieter melden müsste. Ich hatte aber irgendwie die ganze Zeit gedacht, dass das in den NK beinhaltet ist und ich ja auch von niemanden eine Rechnung bekommen habe.


Allerfings finde ich auch über 3000 für 5 Jahre recht günstig

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich sehe hier die größere Schuld klar beim Mieter,
Und was ist mit dem Vermieter, der einfach fremde Rechnungen bezahlt, und das nicht bemerkt?

Zitat:
Allerfings finde ich auch über 3000 für 5 Jahre recht günstig
Bei mir (Einfamilienhaus) käme das fast genau hin.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 30.07.2022 14:03

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und was ist mit dem Vermieter, der einfach fremde Rechnungen bezahlt, und das nicht bemerkt?

Der Vermieter hat keine fremde Rechnung bezahlt, sondern hier hat der Mieter fremden Strom genutzt und wenn es nur 49/50 pro Monat war, hätte dies dem VM nicht zwangsläufig auffallen müssen

Zitat (von reckoner):
Bei mir (Einfamilienhaus) käme das fast genau hin.


Einfamilienhaus 50 Euro Strom im Monat?

-- Editiert von Catslove am 30.07.2022 14:30

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber es ist doch nicht das Problem des Mieters, wenn der Vermieter einzelne Posten vergisst abzurechnen.
Die Stromkosten gehörten nun mal nicht in die Abrechnung.

Ich bin gespannt, wie man sich einigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Vermieter hat keine fremde Rechnung bezahlt, sondern hier hat der Mieter fremden Strom genutzt
Ja. Und der Vermieter hat ihn bezahlt.
Und Nebenbemerkung: Es war kein Stromklau (beispielsweise wenn der Allgemeinstrom angezapft worden wäre, oder der Zähler der Nachbarwohnung), da sähe es natürlich ganz anders aus .

Zitat:
und wenn es nur 49/50 pro Monat war, hätte dies dem VM nicht zwangsläufig auffallen müssen
Es gibt sicher eine zum Zähler gehörende Rechnung, und wenn man die bezahlt dann ist das eben so. Darauf, dass man das nicht bemerkt hat wird man sich nicht herausreden können.
Der Vermieter hat doch vermutlich auch nur eine Hand voll Stromrechnungen (Allgemeinstrom + leer stehende Wohnungen + seine eigene Wohnung sofern er auch ein Bewohner ist), da muss das einfach auffallen. Ein Unternehmen oder eine professionelle Verwaltung möchte ich ausschließen, denn dort wird ordentlich gebucht.

Es hilft dem Vermieter auch nicht sich dumm zu stellen, das funktioniert nicht (der Gesetzgeber und auch die Gerichte halten nur die Mieter für dumm - muss man leider so sagen).

Wäre es nicht der Vermieter sondern irgendein Dritter, dann könnten die Kosten wahrscheinlich einfach weitergereicht werden ("Geschäftsführung ohne Auftrag" hatte ich ja schon erwähnt - wobei, 5 Jahre auch dann nicht).
Bei einem Vermieter hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich bestimmte Regeln aufgestellt, für diesen Fall insbesondere, dass die Abrechnung innerhalb eines Jahres erfolgen muss.

Zitat:
Einfamilienhaus 50 Euro Strom im Monat?
Yes. Ich hatte das extra schnell nachgeschaut (Exceltabelle), und meine Stromkosten der letzten 5 Jahre beliefen sich auf 2.900 und ein paar zerquetschte Euro.
Mir ist schon bewusst, dass ich da unter dem Durchschnitt liege. Wenn ich bei dem TS aber nicht von einem Haus sondern von einer Wohnung ausgehe dann kann es gut hinkommen
Ist aber auch egal, der Verbrauch ansich ist ja wohl unstrittig.

Zitat:
Die Stromkosten gehörten nun mal nicht in die Abrechnung.
Richtig (in der Regel zumindest).
Aber das ändert nichts daran, dass der Vermieter die Kosten übernommen hat. Und damit sind es imho Nebenkosten.

Zitat:
Ich bin gespannt, wie man sich einigt.
Dito.
Ich bleibe bei meiner Meinung (19 Monate), würde aber vielleicht auch noch 50:50 anbieten um die Sache vom Tisch zu haben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119340 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bei einem Vermieter hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich bestimmte Regeln aufgestellt, für diesen Fall insbesondere, dass die Abrechnung innerhalb eines Jahres erfolgen muss.

Du willst es nicht begreifen oder?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Du willst es nicht begreifen oder?
Du willst nicht begreifen, dass wir hier nicht von Schadenersatz reden, sondern von Nebenkosten; und da ist die Rechtslage sowas von eindeutig.

Nochmal was von weiter oben:
Zitat:
Der Vermieter hat keine fremde Rechnung bezahlt, ...
Richtig, es war keine fremde Rechnung, sondern seine eigene (=auf ihn lautend). Und damit sind es erst recht Kosten, die er im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung weiterbelasten muss, nicht aber via Kautionsabrechnung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Verstehe ich nicht, der Vermieter macht doch jährlich eine Steuererklärung oder lässt sie machen. Irgendwem muss doch der Posten aufgefallen sein?

Dass ein Mieter nicht weiß, dass er in der Regel seinem Stromliefervertrag auf eigenen Namen abschließt, verstehe ich aber ebenso wenig.

Kann auch sein, dass der Mieter es stillschweigend hingenommen und irgendwann sogar vergessen hat? Wer weiß das schon.

Fakt ist, dass hier Energiekosten entstanden sind, dessen Kostenübernahme nun strittig ist.

Ich gehe auch davon aus, dass hier ein sehr großer Anteil der Summe inzwischen verjährt ist. Günstig wäre es, sich außergerichtlich zu regeln, der Streitwert wird ja deswegen nicht weniger.

Wenn das nicht möglich ist, muss es eibe gerichtliche Klärung geben.

So oder so, den Gang zum Anwalt um die rechtliche Situation zu bewerten, würde ich persönlich bevorzugen. Ist kein alltäglicher Fall, das Ergebnis aus der ganzen Sache würde mich auch dann interessieren.

PS: Aus rein moralischer Sicht, würde ich eine Ratenzahlung der Gesamtsumme vorschlagen, wenn ich die Kosten auch verursacht hätte. Man bekommt eben in der Regel nichts geschenkt im Leben und würde anders herum auch froh sein, nicht auf fremden Kosten sitzen zu bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Du willst nicht begreifen, dass wir hier nicht von Schadenersatz reden, sondern von Nebenkosten; und da ist die Rechtslage sowas von eindeutig.


Das ist Blödsinn, es geht hier um Schadenersatz und nicht um Nebenkosten.

Zitat (von reckoner):
Richtig, es war keine fremde Rechnung, sondern seine eigene (=auf ihn lautend). Und damit sind es erst recht Kosten, die er im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung weiterbelasten muss, nicht aber via Kautionsabrechnung.


Schwachsinn, diese Kosten sind nichts für die Nk Abrechnung. Hier hat augenscheinlich der Mieter widerrechtlich auf Kosten des VM Strom genutzt.Der Mieter kann froh sein, wenn der VM da nicht weitere Schritte gehr.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Schwachsinn, diese Kosten sind nichts für die Nk Abrechnung. Hier hat augenscheinlich der Mieter widerrechtlich auf Kosten des VM Strom genutzt.Der Mieter kann froh sein, wenn der VM da nicht weitere Schritte gehr.


Im schlimmsten Fall wäre das dann Betrug in Höhe von 3.000,- €. Welche Strafe hätte der Betrüger zu erwarten?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119340 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
dass wir hier nicht von Schadenersatz reden

Nenn es meinetwegen "erstattungspflichtige Kosten" ...



Zitat (von reckoner):
sondern von Nebenkosten;

Nö, immer noch nicht
Wie Du selber bemerkt hast,
Zitat (von reckoner):
Bei einem Vermieter hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich bestimmte Regeln aufgestellt,

Jetzt musst Du nur noch lernen, diese Regeln für solche Fälle korrekt zu verstehen und richtig anzuwenden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dass ein Mieter nicht weiß, dass er in der Regel seinem Stromliefervertrag auf eigenen Namen abschließt, verstehe ich aber ebenso wenig.
Richtig, in der Regel. Aber es gibt Ausnahmen, und die sind gar nicht so selten wie manche hier denken.

Zitat:
PS: Aus rein moralischer Sicht ...,
Die moralische Sicht interessiert bei Vermietungen aber leider niemanden. Denn sonst würde man sich nicht beispielsweise um Schönheitsreparaturen drücken können nur weil es im Mietvertrag ein klein wenig falsch formuliert war.
Oder eben die verspätete Nebenkostenabrechnung: Ist es moralisch OK, dass der Vermieter leer ausgeht, nur weil er die Abrechnung ein bisschen verschwitzt hat?
Das nur mal als Beispiel wie vermieterfeindlich die deutschen Gesetze und auch die Urteile sind.

Oder anders: Ein Versorger der Strom liefert ohne abzurechnen kann auch nicht unbegrenzt nachfordern. Die Verjährungsfristen gibt es nun mal, egal für wie (un)moralisch man das hält.

Zitat:
So oder so, den Gang zum Anwalt um die rechtliche Situation zu bewerten, würde ich persönlich bevorzugen.
Ein guter Anwalt würde versuchen, das Verfahren erstmal über das Jahresende hinaus zu ziehen ohne die Nebenkosten überhaupt anzusprechen (Anwälte sind nämlich auch überhaupt nicht moralisch).

Zitat:
Schwachsinn, diese Kosten sind nichts für die Nk Abrechnung.
Begründung?
Ich begründe dir das Gegenteil: Stromkosten sind typische laufende Kosten, die zwingend jährlich abzurechnen sind.
Außerdem verbitte ich mir solche Ausdrücke, beim nächsten mal werde ich das melden.

Zitat:
Im schlimmsten Fall wäre das dann Betrug in Höhe von 3.000,- €. Welche Strafe hätte der Betrüger zu erwarten?
Hier liegt weder Betrug noch Stromdiebstahl vor. Es fehlt schon am Vorsatz (und das ist natürlich glaubwürdig - wenn der Vermieter sein Nichtabrechnen mit "Vergessen" oder "Übersehen" rechtfertigt dann muss er das dem Mieter auch zugestehen).

Zitat:
Nenn es meinetwegen "erstattungspflichtige Kosten" ...
Ja, meinetwegen auch.
Aber erstattungsfähig eben nur im Rahmen der Nebenkosten, nicht aber über die Endabrechnung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielleicht erfahren wir ja wie die Sache ausgeht. Diskussionen halte ich für überflüssig.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was willste melden? Die Tatschenbehauptung?
Na die Beleidigung natürlich.

Zitat:
ielleicht erfahren wir ja wie die Sache ausgeht. Diskussionen halte ich für überflüssig.
Nein, ganz bestimmt nicht überflüssig (sonst wäre das ganze Forum überflüssig).

Wenn dann ist eher der Ausgang uninteressant solange es kein Gerichtsurteil ist. Denn bei einer außergerichtlichen Einigung muss man sich ja nicht an die Gesetze halten (was natürlich nicht heisst, dass ich nicht dazu rate).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Mich interessiert der Ausgang auch bei einer außergerichtlichen Einigung. Wüsste nicht, wie du für andere entscheiden kannst, was sie interessiert.

Mit der unnötigen Diskussion meinte ich das Rechthaberische Getue. Ich sehe hier verschiedene Aussagen und Möglichkeiten in einem öffentlichen Forum, was keine Rechtsberatung bietet.

Aus diesem Grund sind deine Meinungen genau wie alle anderen hier, maximal als Erfahrungswerte, aber nicht als Fachwissen einzustufen.

Wenn du zu einem solchen (Einzelfall) Gerichtsurteile nennen kannst, die deine Thesen bestätigen, hätten wir vielleicht eine Grundlage, aber noch immer keine Rechtsgewissheit.

So ist es nunmal.

-- Editiert von Toxic_GER am 31.07.2022 22:23

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mich interessiert der Ausgang auch bei einer außergerichtlichen Einigung. Wüsste nicht, wie du für andere entscheiden kannst, was sie interessiert.
Ja, sorry, interessiert mich natürlich auch. Allerdings wäre das keine juristische Auflösung, und daher könnte man nicht darauf bauen (für vergleichbare Fälle), so meinte ich das.

Zitat:
Mit der unnötigen Diskussion meinte ich das Rechthaberische Getue.
Das kommt aber eher von anderen Usern (dich ausdrücklich ausgenommen).
Bei mir liest du meist eine ausführliche Begründung, und nicht nur ein substanzloses "Das ist schlicht falsch.".

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1020 Beiträge, 177x hilfreich)

Ich möchte auch mal etwas zu dem Thema sagen:
Da man ja davon ausgehen kann, dass jede Wohnung im Haus einen eigenen Stromzähler hat, spielt es nach Ansicht des BGH keine Rolle, ob dem Stromversorger die Identität seines neuen Vertragspartners – also des Mieters – bekannt ist oder nicht. Die Bundesrichter stellten klar: Nur wer den Strom tatsächlich verbraucht, zahlt dafür. Über den fraglichen Zähler konnte also nur derjenige Strom beziehen, der die Wohnung im fraglichen Zeitraum innehatte.
Und das war der Mieter, nicht der Eigentümer. Daher war ein konkludenter Vertrag zwischen dem Mieter und dem Stromversorger zustande gekommen, nicht aber zwischen dem Vermieter und dem Versorger. Folglich konnte der Versorger später auch nicht vom Vermieter verlangen, die Stromrechnung zu begleichen für den Strom, den er selbst gar nicht hatte verbrauchen können.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Daher war ein konkludenter Vertrag zwischen dem Mieter und dem Stromversorger zustande gekommen, nicht aber zwischen dem Vermieter und dem Versorger. Folglich konnte der Versorger später auch nicht vom Vermieter verlangen, die Stromrechnung zu begleichen für den Strom, den er selbst gar nicht hatte verbrauchen können.


Mit dem großen Unterschied, dass hier der Vermieter, ohne mit der Wimper zu zucken, fünf Jahre lang den Strom bezahlt hat.

Ansonsten verweise ich auf #9 von hiphappy, worauf bis jetzt leider die Rückantwort fehlt.

Denn bei diesem Passus ->
Zitat (von velo23):
Der Verbrauch von Energie in den Mieträumen geht zu Lasten des Mieters.

sollte er so im Mietvertrag stehen, besteht durchaus die Möglichkeit, dass es keine Kostentragungspflicht über die nicht verjährten Abrechnungszeiträume hinaus gibt.



-- Editiert von spatenklopper am 01.08.2022 09:22

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

In §2 Betriebskostenverordnung stehen die Stromkosten für die Wohnung selber nicht explizit als Nebenkosten drin. Theoretisch können sie unter Absatz 17 als "sonstige Betriebskosten" fallen. Dazu müssten sie jedoch meines Wissens nach explizit benannt sein. Das ist im Mietvertrag wohl nicht der Fall. Daher sind das meiner Meinung nach in diesem Fall keine Nebenkosten.

Aus meiner Sicht wird daher die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren greifen. Alle fälschlich vom Vermieter bezahlten Rechnungen, die vor 1.Januar 2019 bei diesem eingegangen sind, sind meiner Meinung nach verjährt. #28 ist, wie spatenklopper bereits gesagt hat, nicht relevant, weil der Vermieter kein Stromanbieter ist. Es wäre seine Pflicht gewesen, seine eigenen Rechnungen und Zahlungsausgänge zu überprüfen. Selber Schuld, wenn er es nicht macht.

Im übrigen nerven die Störgeräusche in den Threads gewaltig. Reckoner hat seine Meinung begründet kundgetan. Ich teile sie in diesem Fall nicht. Aber es ist niemandem geholfen, wenn ohne jede Begründung eine andere Meinung als Schwachsinn oder auch nur als falsch bezeichnet wird. Wie soll denn der Fragesteller sich seine eigene Meinung bilden? Er kennt keinen von uns anonymen Forenusern. Keiner der Antworten hier ist wirklich glaubwürdig. Einzig die gegebenen Begründungen kann ein Fragesteller aufnehmen und für sich entscheiden, welcher er folgt. Ohne Begründung ist eine Antwort häufig einfach nur nutzlos.

0x Hilfreiche Antwort

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