Vermieter möchte WG auflösen und weigert sich, einen Nachmieter für mich zu akzeptieren

22. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
AmeliaBones
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte WG auflösen und weigert sich, einen Nachmieter für mich zu akzeptieren

Ich lebe in einer Dreier-WG, in der wir alle Hauptmieterinnen sind. Ich möchte gerne in meine eigene Wohnung ziehen und habe auch schon eine Wohnung zum 15. März gefunden. In der Vergangenheit war es kein Problem, einen Nachmieter für die WG zu finden, deswegen habe ich bereits den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben. Auch eine meiner Mitbewohnerinnen, Person A, möchte gerne ausziehen, allerdings erst ab Mai. Wir haben den Vermietern gemeinsam mitgeteilt, dass wir gerne zu den jeweiligen Terminen ausziehen möchten und dass wir dann jeweils eine/n Nachmieter/in aussuchen werden. Für mein Zimmer haben wir auch wenig später schon einen potentiellen Nachmieter gefunden, Person C.

Allerdings haben die Vermieter auf unsere Nachricht geantwortet, dass ihnen der Verwaltungsaufwand für die WG zu hoch ist, da wir häufigere Wechsel hätten als für andere Wohnungen, die sie verwalten. Sie fordern uns deswegen auf, alle gemeinsam zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Das ist für uns natürlich völlig inakzeptabel, da meine andere Mitbewohnerin, Person B, weiterhin in der Wohnung leben möchte und weil ich natürlich nicht für die Dauer der Kündigungsfrist die Miete für das Zimmer weiterzahlen möchte.

Wir haben den Vermieter freundlich erklärt, dass wir nicht kündigen möchten. Außerdem haben wir vorgeschlagen, dass Person B die alleinige Hauptmieterschaft übernehmen könnte, um den Verwaltungsaufwand für die Vermieter zu reduzieren. Die Vermieter haben das jedoch abgelehnt, und fordern uns weiterhin auf, die Kündigung einzureichen. Dazu können die uns natürlich nicht zwingen, allerdings weigern sich die Vermieter jetzt, Person C als meinen Nachmieter zu akzeptieren. Ich mache mir Sorgen, dass ich jetzt dauerhaft nicht aus meinem Mietvertrag in der WG herauskomme.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5487 Beiträge, 2481x hilfreich)

Gemeinsam kündigen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9692 Beiträge, 4413x hilfreich)

Wenn ihr in Berlin wohnt, wäre dieses Urteil hilfreich: LG Berlin, 28.08.2013 - 65 S 78/13. Demnach besteht möglicherweise ein Anspruch auf Wechsel eines Hauptmieters in einer WG.

Wie immer bei dem Urteil ein Hinweis: Ich bin mir nicht sicher, ob andere Richter sich an diesem Urteil orientieren würden. Eine andere Rechtsauffassung ließe sich auch gut argumentieren. Dennoch wurde von Berufsrichtern dieses Urteil gefällt und sollte nicht einfach ignoriert werden.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Im Mietvertrag wurde nicht die Stellung des Nachmieters, eines Nachmieters, geregelt?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2996x hilfreich)

Zitat (von AmeliaBones):
Dazu können die uns natürlich nicht zwingen,

Richtig erkannt, allerdings endet das Vertragsverhältnis dann auch nicht ohne Kündigung.

Dir ist allerdings an einer Beendigung gelegen, folglich wirst Du im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen reagieren müssen.

Bisher hast Du zu diesen Vereinbarungen (Kündigung, Nachmieterstellung etc.) nichts geschrieben.

Schau in Deinen Vertrag und stell die dazu relevanten Passagen hier ein.

Berry

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#5
 Von 
AmeliaBones
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, danke für die Antworten. Im Mietvertrag gibt es keine andere Regelung als dass die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Ein Wechsel der Hauptmieter wird nicht geregelt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30549 Beiträge, 5453x hilfreich)

Was genau steht im Mietvertrag zur Stellung von Nachmietern--- bitte Wortlaut.
Dass es in der Vergangenheit keine Probleme deshalb gab--- heißt jetzt nichts.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30549 Beiträge, 5453x hilfreich)

Was genau steht im Mietvertrag zur Stellung von Nachmietern--- bitte Wortlaut.
Dass es in der Vergangenheit keine Probleme deshalb gab--- heißt jetzt nichts.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116351 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von AmeliaBones):
Das ist für uns natürlich völlig inakzeptabel,

Irrelevant, da - außer eventuell in Berlin - die derzeitige Rechtslage die vom Vermieter geschilderte Variante ist.


Ob man das Ergebnis des Berliner Urteil auch in anderen Gerichten reproduzieren könnte wage ich zu bezweifeln - versuchen könnte man es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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