Hallo,
in dem vorliegenden Mietvertrag ist festgehalten, dass ein Besichtigungstermin 14 Tage vorab seitens des Vermieters anzukündigen ist. Nun ist die Wohnung zu Ende März gekündigt - gemäß 3-monatiger Kündigungsfrist.
Im Februar werde ich nicht vor Ort sein können - längere Dienstreise.
Nun möchte mein Vermieter meine Wohnung anschauen - zu "Makler"-Zwecken.
Im 1. Vorschlag wollte er in 5 Tagen die Wohnung besichtigen (ggfs. die Schlüssel zugeschickt bekommen, wenn ich nicht da sein kann). Ich habe dies abgelehnt.
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn er seinen Besichtigungswunsch 14 Tage vorab ankündigt, ich aber nicht zur Verfügung stehen kann?
Alternativ könnte ich eine Einsicht 2 Wochen vor Kündigungsende - wenn ich wieder im Land bin - anbieten.
Die Miete wird selbstverständlich weiterhin pünktlich überwiesen.
Vielen Dank!
Vermieter möchte Wohnung einsehen ...
Zitat:Im Februar werde ich nicht vor Ort sein können - längere Dienstreise.
Das ist sehr problematisch. Der Vermieter hat ein Recht darauf, die Wohnung potentiellen Nachmietern zu zeigen. Normalerweise geht man davon aus, dass der Mieter etwa einen Termin pro Woche zulassen muss. Natürlich kann es mal sein, dass du eine Woche nicht da bist. Einen ganzen Monat keine Besichtigung zuzulassen, ist dagegen nicht erlaubt. Wenn der Vermieter aus diesem Grund nicht weitervermieten kann, dann machst du dich schadensersatzpflichtig.
Gibt es keine Nachbarn oder Freunde, die dem Vermieter aufschließen können. Du selber musst nicht anwesend sein, aber der Vermieter muss die Gelegenheit zu Besichtigungsterminen haben.
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Nun ist es so, dass er (der Vermieter) sich die Wohnung mit dem Makler anschauen will - nicht mit potentiellen Bewerbern.
Somit sehe ich eigentlich keine Not seinerseits, da er seine Wohnung kennt?! Gibt es hier trotzdem das Risiko von Schadensersatz aufgrund von verzögerter Vermietung?
Kann ggfs einen Ersatztermin mit Verwandten vorschlagen.
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Aber der Makler kennt die Wohnung vermutlich noch nicht und will sie sich deshalb anschauen. Fotos darf er im übrigen nur machen, wenn auf den Fotos keine Gegenstände von dir zu sehen sind. In der Regel sind Fotos also nicht erlaubt. Wenn du keine Probleme mit solchen Fotos hast, kannst du dem Vermieter möglicherweise zu einem Entgegenkommen überreden: Du ermöglichst Fotos und dafür reduziert ihr die Anzahl der Besichtigungstermine.
Du kannst natürlich auch Ersatztermine vorschlagen. Rechne nur damit, dass du in der Regel einen pro Woche gewähren musst. Wenn ein Makler eingeschaltet wurde, dann ist es vielleicht am einfachsten, mit diesem einen festen Termin pro Woche zu vereinbarn. So war es zumindest den Maklern bei meinen Mietwohnungen am liebsten. Die können dann nämlich alle Interessenten an diesem Wochentermin bündeln und sich darauf verlassen, dass der Termin auch mieterseits stattfinden kann.
Zitat :Gibt es hier trotzdem das Risiko von Schadensersatz aufgrund von verzögerter Vermietung?
Der Makler muss schließlich wissen, was er anpreist. Meistens geben die auch noch Tipps, was bei einem Mieterwechsel noch in der Wohnung zu machen ist.
Zitat :Im 1. Vorschlag wollte er in 5 Tagen die Wohnung besichtigen.
Wegen der Nicht-Einhaltung der 14 Tage? Das ist aber blöd, wenn man in der Kündigungsfrist auch noch 1 Monat weg ist. Sonst wäre das vielleicht schon erledigt und die Wohnung quasi schon vermietet.
Zitat :Somit sehe ich eigentlich keine Not seinerseits, da er seine Wohnung kennt?! Gibt es hier trotzdem das Risiko von Schadensersatz aufgrund von verzögerter Vermietung?
Ja, wenn der Vermieter einen Interessenten findet, der die Wohnung genommen hätte, wenn er sie nur gesehen hätte. Dann zahlt der Mieter bis zur Neuvermietung.
Zitat :Dann zahlt der Mieter bis zur Neuvermietung.
Darüber habe ich schonmal nachgedacht und bin nicht zu einer endgültigen Meinung gekommen. In diesem Fall wollte der Vermieter Anfang Februar und damit etwa 2 Monate vor Ende des Mietverhältnisses den ersten Termin. Nehmen wir mal an, dass der Mieter erst ab Anfang März Besichtigungstermine zulässt. Damit sorgt er für eine Verzögerung von einem Monat.
Irgendwie wäre es logisch, dass dann auch maximal ein Monat Mietausfall vom Mieter zu tragen wäre. Zumindest solange nicht ganz aussergewöhnliche Umstände eine Wohnungsbesichtigung im Februar viel sinnvoller machen als im März.
Andererseits sehe ich auch nicht wirklich ein gutes juristisches Argument, dass diese Auffassung untermauern würde. Nur kann ich nicht glauben, dass der Mieter im Zweifel unendlich lange Mietausfall (z.B. auch durch eine geringere Miete) zahlen muss, weil der eine Mieter, der die Wohnung mieten wollte, wegen mangelnden Besichtigungstermin abgesagt hat.
Zitat :Zumindest solange nicht ganz aussergewöhnliche Umstände eine Wohnungsbesichtigung im Februar viel sinnvoller machen als im März.
In Studentenstädten fängt das Semester im März an. Erfahrungsgemäß werden dann die meisten Wohnungen angemietet. Außerdem muss ein anderer Mieter meistens auch eine Kündigungsfrist einhalten und möchte ungerne doppelt Miete zahlen. Je nach Güte der Wohnung und Anzahl der Angebote kann der Vermieter dies an den Nachmieter weitergeben. Und nur, weil ein Mieter nicht den Makler bzw. den Vermieter in der Wohnung haben möchte.
Zitat :Nur kann ich nicht glauben, dass der Mieter im Zweifel unendlich lange Mietausfall (z.B. auch durch eine geringere Miete) zahlen muss, weil der eine Mieter, der die Wohnung mieten wollte, wegen mangelnden Besichtigungstermin abgesagt hat.
Manchmal kann der falsche Zeitpunkt einen längeren Leerstand auslösen. Dazu muss der Vermieter aber auch eine Menge Beweise liefern. Z.B. Anzeigen, Makler. Bei dem angespannten Wohnungsmarkt würde ich nicht von einem unendlichen langen Mietausfall ausgehen.
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