Vermieter möchte Wohnung fotografieren

8. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chavez92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter möchte Wohnung fotografieren

Hallo zusammen,
Ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung, habe sie aber zum 01.08 gekündigt. Der Vermieter möchte die Wohnung danach gerne verkaufen. Nun kündigte er sich für Samstag an und sagte mir, er wolle gerne Fotos der Wohnung von innen machen und diese Fotos zur inserierung der Wohnung nutzen. Er sagte Außerdem, die Wohnung solle aufgeräumt sein. Ich teilte ihm mit das ich bis zu diesem Zeitpunkt, keine Zeit finde, die Wohnung so ordentlich herzurichten, dass sie fotografiert werden kann. Als ich im dies mitteilte, wurde er leicht sauer und sagte "ich solle bloß zusehen, dass die Wohnung ordentlich ist". Ich finde dies ziemlich unverschämt.
Meine Fragen wären nun:
Bin ich überhaupt verpflichtet ihn während meiner Mietzeit in die Wohnung zu lassen, damit er Fotos machen kann? Ich finde auch die Vorstellung, dass meine komplette Einrichtung irgendwo online zu sehen ist, nicht so toll...
Wenn ich ihn reinlassen muss, kann er überhaupt verlangen, dass die Wohnung schön aufgeräumt ist, damit es auf den Fotos auch toll aussieht?

Freundliche Grüße und vielen Dank im voraus :-)




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Hallo,

nein, der Vermieter darf nicht in Deiner Privatsphäre fotografieren und diese Bilder veröffentlichen.
Ich würde ihm erlauben, Bad/Toilette zu fotografieren, für den Rest reicht ja ein online gestellter Grundriss.

Übrigens ist "schön aufgeräumt" immer eine persönliche Sichtweise.....

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chavez92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128859 Beiträge, 41137x hilfreich)

Die Besichtigung durch potenzielle Käufer muss der Mieter dulden.

Das fotografieren jedoch stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar, der Mieter muss Bilder seiner gemieteten Privatwohnung im Internet nicht dulden. Insbesondere da der Grundriss die entscheidene Information bezüglich der Wohung ist.
Eventuelle Ausnahme fürs Fotografieren: Bad, Flur und Küche (wenn die Kücheneinrichtung mit vermietet wurde) und die Umgebung aus den Fenstern


Ich würde dem Vermieter mitteilen, das sich keine Bilder meiner Privateinrichtung zur Veröffentlichung dulden muss (per Einschreiben) und die entsprechenden Räume einfach abschließen bevor er kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10780 Beiträge, 4729x hilfreich)

Nochmal zur Klarstellung: Die Wohnung darf der Vermieter fotografieren. Nur dein Eigentum darf auf den Bildern nicht zu sehen sein. Und du bist nicht verpflichtet, dein Eigentum wegzuräumen, damit der Vermieter fotografieren kann. Also auch Fotos vom Bad wären meiner Meinung nach nur erlaubt, wenn der Vermieter vorher dein Eigentum komplett heraus- und später wieder hereinräumt.

2x Hilfreiche Antwort

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