Vermieter möchte Wohnung mehrmals im Jahr kontrollieren

1. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
RedRosesx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte Wohnung mehrmals im Jahr kontrollieren

Mein Vermieter möchte 2-3x im Jahr die Wohnung kontrollieren, das steht auch so kleingedruckt im Mietvertrag. Er verlangt, dass ich vor der Besichtigung die Wohnung komplett grundreinige und er wird sich dann alle Räumlichkeiten angucken und den Zustand und die Sauberkeit überprüfen. Nun finde ich das schon ziemlich übergriffig und fühle mich in meiner Privatsphäre gestört, da es alle Räume betrifft. Anscheinend macht man das hier schon seit Jahren so. Ich selbst habe solche Kontrollbesuche noch in keiner Mietwohnung erlebt. Wofür habe ich die Kaution bezahlt? Ist das erlaubt? Ich werde mir wohl dann eine neue Wohnung suchen müssen.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

In der Art und Weise wie du es schilderst ist es nicht erlaubt.
Es gibt nur wenige Gründe die den Vermieter berechtigen die Wohnung zu besichtigen.:
https://ratgeber.immowelt.de/a/hereinspaziert-in-diesen-faellen-hat-der-vermieter-ein-besichtigungsrecht.html

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41926 Beiträge, 14640x hilfreich)

Die Erkenntnis, sich was neues zu suchen, ist eine sehr weise. Zwar ist so eine Regelung m.E. nichtig, aber es hilft ja nichts, was den Hausfrieden angeht.

wirdwerden

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Die Klausel ist unwirksam.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41097x hilfreich)

Zitat (von RedRosesx):
Ist das erlaubt?

Wenn Du es gestattest: ja.
Ansonsten verweigert man dem Vermieter Termin und Zutritt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5105 Beiträge, 1979x hilfreich)

Genau, ich würde den Vermieter schlichtweg so nicht reinlassen.
Bei solchen Vermietern unbedingt auch die Schlösser austauschen.

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#6
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 53x hilfreich)

Das heißt: Sie unterschreibt jetzt den Vertrag mit: Mieter darf 3 mal / Jahr rein; und wenn er im Dez vor der Tür steht, läßt sie ihn nicht rein. Und kündigen darf / kann er dann auch nicht?

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Ja ... aber ich würde solch einem Mietverhältnis aus dem Weg
gehen, da ist der Ärger ja scheinbar vorprogrammiert.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#8
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Das heißt: Sie unterschreibt jetzt den Vertrag
Ich glaube der Vertrag ist schon unterschrieben. Ansosnten wäre nicht bereits die Kaution bezahlt.

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#9
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Wie schon geschrieben wurde:
Klausel unwirksam, aber auf jeden Fall Schloss der Wohnungstür austauschen

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5105 Beiträge, 1979x hilfreich)

Zitat:
Das heißt: Sie unterschreibt jetzt den Vertrag mit: Mieter darf 3 mal / Jahr rein; und wenn er im Dez vor der Tür steht, läßt sie ihn nicht rein.


Genau so würde ich es machen. Die Klausel ist unwirksam, d.h. der Mieter muss sich an diese Klausel nicht halten.
Dem Mieter obliegt das Hausrecht, d.h. er muss den Vermieter bei Berufung aus diese Klausel nicht reinlassen.

Zitat:
Und kündigen darf / kann er dann auch nicht?


Kündigen darf der Vermieter jederzeit, wie er Lust und Laune hat. Die Kündigung ist dann aber rechtlich nicht wirksam, d.h. eine Abmahnung und Kündigung (wo der Vermieter sich auf die Verletzung dieser Klausel beruft) dürfen Sie schlichtweg ignorieren.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41097x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Das heißt: Sie unterschreibt jetzt den Vertrag mit: Mieter darf 3 mal / Jahr rein;

Nö, der Mieter darf natürlich immer rein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
RedRosesx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Der Vermieter wohnt leider im Haus nebenan und deshalb gestaltet sich die Sache etwas schwieriger. Ich werde mir zeitnah etwas Neues suchen, da ich weder Lust auf Nachbarschaftsstreitigkeiten noch auf die Kontrollgänge des Vermieters habe. Vermieter im selben Ort will ich zukünftig jedenfalls nicht mehr.

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