Vermieter möchte feuchte Wand ohne Trockner trocknen lassen

25. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
fvand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte feuchte Wand ohne Trockner trocknen lassen

Hallo,

vor ca. einem halben Jahr ist an einer Wand von mir Salz ausgetreten, was auf erhöhte Feuchtigkeit hingewiesen hat, was Messgeräte dann bestätigt haben.
Nach diversen Versuchen die Ursache für die Feuchtigkeit zu finden, wurde erstmal angesagt, dass es wohl Restfeuchte ist. Der Vermieter/die Hausverwaltung beschloss, die betroffenen Stellen aufschlagen zu lassen, das auch mehrere Wochen gedauert hat. Vor einem Monat wurde ein Kondenstrockner aufgestellt. Dieser wurde dann vor ein paar Tagen abgezogen.
Nun wurde mir angesagt, dass die Stellen OHNE Trockner trocknen sollen (weil der wohl zu teuer für den Vermieter ist zzgl. Stromkosten) und ich jetzt nochmal einen Monat warten soll. Dann würde erst die Wand zu gemacht werden.

Ist dies eine legitime Herangehensweise vom Vermieter?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fvand):
Ist dies eine legitime Herangehensweise vom Vermieter?
Ja, durchaus kann das so sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fvand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, durchaus kann das so sein.


Also ich fasse nochmal zusammen:
Der Schaden besteht seit ca einem halben Jahr
Ich habe seit ca 2 Monaten eine Baustelle in meinem Schlafzimmer

Die Ursache des Schadens war wohl frech gesagt Sparen des Vermieters mit schlechtem Material und nicht fachgerechter Sanierung damals.

Und jetzt soll ich das absitzen anstatt den Prozess zu beschleunigen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fvand):
Und jetzt soll ich das absitzen anstatt den Prozess zu beschleunigen?
Ich habe nicht geschrieben, dass du irgendwas absitzen sollst.
Zitat (von fvand):
Die Ursache des Schadens war wohl frech gesagt Sparen des Vermieters mit schlechtem Material und nicht fachgerechter Sanierung damals.
Das ist frech. Ob das tatsächlich die Ursache war, kannst du oder ich nicht bewerten.
Restfeuchte nach Sanierung kann aber sein.

Ich nehme an, du hast Mietminderung geltend gemacht?
Und du bist sicher, dass es ein Kondenstrockner war, der dort aufgestellt wurde?

Frage: Wie würdest du denn den Prozess beschleunigen wollen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
fvand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist frech. Ob das tatsächlich die Ursache war, kannst du oder ich nicht bewerten.

Es wurde zumindest von einer Fachfirma, die vor Ort war, so kommuniziert.

Zitat (von Anami):
Und du bist sicher, dass es ein Kondenstrockner war, der dort aufgestellt wurde?

Kondensationstrockner/Bautrockner

Zitat (von Anami):
Frage: Wie würdest du denn den Prozess beschleunigen wollen?

Den Trockner weiterhin laufen lassen. Ich behaupte, mit Trockner trocknet es schneller als ohne Trockner.
Wobei nicht mal sicher ist, ob die Wände noch feucht sind, da zwei verschiedene Messgeräte deutliche Unterschiede bei den Werten anzeigen. Eine "professionelle" Messung habe ich mehrmals vorgeschlagen, aber es wurde nicht drauf eingegangen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fvand):
Es wurde zumindest von einer Fachfirma, die vor Ort war, so kommuniziert.
Na, immerhin. Und ein Bautrockner wars. Immerhin.
Zitat (von fvand):
Wobei nicht mal sicher ist, ob die Wände noch feucht sind,
Ach. Dann besteht vermutlich kein Grund, den Trockner noch weiterlaufen zu lassen.

Zitat (von fvand):
Ich behaupte, mit Trockner trocknet es schneller als ohne Trockner.
Ja, das steht dir frei.

Irgendwie ist hier kein richtiger Pack-an, mit dem du punkten könntest.

Vielleicht fällt einem anderen Foristen was ein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Gerade im Sommer kann eine Wand auch ohne elektrische Hilfe trocknen.

Viel wichtiger wäre die Ursache für die Feuchtigkeit zu finden und zu beseitigen. Nicht dass sich der Schaden wiederholt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
fvand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Letztendlich möchte ich, dass die Wand geschlossen wird und das Schlafzimmer benutzbar ist. :smile:

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#8
 Von 
fvand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Gerade im Sommer kann eine Wand auch ohne elektrische Hilfe trocknen.

Das ist klar, aber deutlich langsamer als mit dem Bautrockner.

Zitat (von drkabo):
Viel wichtiger wäre die Ursache für die Feuchtigkeit zu finden und zu beseitigen. Nicht dass sich der Schaden wiederholt.

Man bleibt bei "Restfeuchte". Ein Leckorter und die Firma, die für die Horizontalsperre zuständig war, haben nichts gefunden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fvand):
Wobei nicht mal sicher ist, ob die Wände noch feucht sind,

Zitat (von fvand):
Ich behaupte, mit Trockner trocknet es schneller als ohne Trockner.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von fvand):
Letztendlich möchte ich, dass die Wand geschlossen wird und das Schlafzimmer benutzbar ist.

Ich wüsste nicht, wie man hier eine Unbenutzbarkeit des Schlafzimmers erfolgreich verargumentieren kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
fvand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Finde den Widerspruch ...
.
Sie soll schnellstmöglich zugemacht werden. Wenn sie noch getrocknet werden soll, dann mit einem Bautrockner, nicht mit Mutter Natur.


Zitat (von Harry van Sell):
Ich wüsste nicht, wie man hier eine Unbenutzbarkeit des Schlafzimmers erfolgreich verargumentieren kann.

Es herrscht eine erhöhte Staubkonzentration und ein Rußgeruch, da die Wand an einem ehemaligen Schornstein ist. Fenster öffnen über Nacht ist nicht so toll, da im EG.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fvand):
Wenn sie noch getrocknet werden soll

Es macht nur keinen Sinn, eine trockene Wand trocknen zu wollen ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fvand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es macht nur keinen Sinn, eine trockene Wand trocknen zu wollen ...

Danke für den Kommentar!

Ob sie nun denn noch feucht ist, kann/soll ein Fachmann feststellen. Die Messgeräte von uns Laien zeigen verschiedene Werte an.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Ist doch ganz simpel:

je länger das Trocknen der Schlafzimmerwand dauert, desto länger hat die Mietsache einen Mangel, der zu Mietminderung berechtigt, oder im Extremfall sogar dazu, auf Kosten des Vermieters in ein Hotel zu ziehen.

Und so hoch sind die Stromkosten noch nicht, daß ein Hotelzimmer (wenn denn ein Anspruch darauf bestehen sollte) billiger pro Tag ist als die aktive Trocknung mit einem stromfressenden Trocknungsgerät.

Es kann technische Gründe geben, auf die beschriebene Weise den Schaden zu beseitigen - ob das fachgerecht ist, fragt man ggf. einen entsprechenden Gutachter. Und geht dann ggf. vor Gericht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Das "Lustige" an der Sache ist ja, wenn die Wand dann endlich wieder zu gemacht wird, ist sie wieder "feucht", es sei denn es sind Trockenbauwände...

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von fvand):
schlechtem Material und nicht fachgerechter Sanierung damals.
Das sagen Firmen gerne um sich selbst in ein gutes Licht zu rücken.
Welches Auto fährst du denn? Den sichersten und sparsamsten Wagen den es gibt oder doch eher etwas das deinem Budget besser zugesagt hat?
Es ist völlig legitim zu sparen und nicht das beste was es auf dem Markt gibt zu verwenden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fvand):
Letztendlich möchte ich, dass die Wand geschlossen wird und das Schlafzimmer benutzbar ist.
Dann fordere das doch schriftlich und mit Fristsetzung von deinem Vermieter.
Hier prallt dein Wunsch/Vorstellung/Behauptung und die Handlung des Vermieters (evtl. in Absprache mit der Fachfirma) aufeinander.

Um wieviel % oder € hast du denn die Miete gemindert? Und seit wann? Schläfst du jetzt in einem anderen Zimmer?

Zitat (von fvand):
Man bleibt bei "Restfeuchte". Ein Leckorter und die Firma, die für die Horizontalsperre zuständig war, haben nichts gefunden
Aha. Sanierung und eine neue Horizontalsperre. Wieviel qm Wand ist *Offen* ?
Frag nicht, wieviel Liter *feuchte Luft* der Trockner außer aus der Wand *rausgeholt* hat. Und was er in einem weiteren Monat Laufzeit *saugen* würde. Das meiste jedenfalls NICHT aus der Wand.

Zitat (von fvand):
Es herrscht eine erhöhte Staubkonzentration und ein Rußgeruch, da die Wand an einem ehemaligen Schornstein ist. Fenster öffnen über Nacht ist nicht so toll, da im EG.
Gegen den Staub wüsste ich was. Das macht nicht der Vermieter.
Fenster im Hochsommer am besten auch nachts geschlossen lassen. Evtl. abends oder nachts übern Flur mal Luft umtauschen?
Ansonsten verlängerst du selbst dein eigentliches *Wandproblem*.

Hinweis:
Das Trocknen einer Wand mit Restfeuchte in diesem Sommer dauert mit und ohne elt. Trockner sehr lange.
Sehr viel länger als zB im Herbst oder Winter.
Stichwort Luftfeuchtigkeit.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4597 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von fvand):
Wenn sie noch getrocknet werden soll, dann mit einem Bautrockner, nicht mit Mutter Natur.


Ja dann stell doch einen auf, wo ist das Problem? Ach die Kosten ... die kannst du mit der Mietminderung ja wieder reinholen oder nicht?

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