Vermieter möchte keine neuen Rolladen einbauen

2. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte keine neuen Rolladen einbauen

Hallo liebe Leute,

in unserer Mietwohnung im Wohnzimmer befinden sich zwei großen Fenster zum Balkon raus, an denen Rolladen befestigt sind. Diese konnten bis vor kurzem elektrisch hoch- und runtergezogen werden. Jetzt funktioniert die Elektrik nicht mehr und man kann die Rolladen nicht mehr bewegen.
Der Vermieter sagte mir, dass ich die Herstellersoftware aus dem Internet runterladen solle, um die Elektrik wieder zu beheben (ein Herstellername ist aber nirgendwo auf der Außenkleidung zu finden). Er sagte auch, dass ich es beim Einzug (Sommer 2019) abgelehnt hätte, neue, nichtelektrische Rolladen einbauen zu lassen. Daran kann ich mich aber nicht mehr erinnern und es gibt auch nichts schriftliches zu meiner angeblichen Aussage.

Ist der Vermieter denn verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Rolladen wieder herzustellen? Wir haben diese nicht kaputt gemacht, sondern die Elektrik funktionierte einfach nicht mehr.

Ein Bekannter von mir meinte im Übrigen, dass man den Gurt bei Einbau auch falsch eingebaut habe, weil der falsch rum anliegt (ist auch zu sehen)

Vielen Dank für Rat!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Ist der Vermieter denn verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Rolladen wieder herzustellen?


Ja.

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Funktionsfähigkeit wieder herstellen, klar. Aber neue Teile müssen wohl nicht sein.Wie wärs denn damit, dass der Vermieter mal zu Dir kommt, das mit der Software in Ordnung bringt, und gut ist?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie wärs denn damit, dass der Vermieter mal zu Dir kommt, das mit der Software in Ordnung bringt, und gut ist?


Antwort des VM:

Zitat:
Der Vermieter sagte mir, dass ich die Herstellersoftware aus dem Internet runterladen solle, um die Elektrik wieder zu beheben

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Auf keinen Fall würde ICH irgendwelche Software runterladen und installieren. Geht das Ding danach endgültig nicht mehr, weiß ich nämlich, wer daran schuld ist.

Ich würde schriftlich per Einwurfeinschreiben eine entsprechende Frist setzen und danach entweder die Miete mindern oder halt einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete verrechnen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Ist der Vermieter denn verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Rolladen wieder herzustellen?

Ja



Zitat (von Heike83):
Der Vermieter sagte mir, dass ich die Herstellersoftware aus dem Internet runterladen solle, um die Elektrik wieder zu beheben

Bloß nicht. Siehe Anleitung in #4 ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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