Vermieter möchte mir fristlos kündigen. HILFE!!!

4. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
bello123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte mir fristlos kündigen. HILFE!!!

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Mein Vermieter hat mir heute eine fristlose Kündigung in den Briefkasten geschmissen. Ich soll zum 31.12.14 ausziehen. Meine frage ist jetzt hierzu ob er dass einfach darf? Der Grund ist meine anscheinend zu Laute Musik und mein Besuch. Es war zwar mal die Polizei da und ich musste Verwarnungsgeld bezahlen, dann war sie nocheinmal da aber da mussten die Beamten selber lachen weil es bei mir nicht laut war und wir nur eine gemütliche Spielrunde hatten mit angemessener Lautstärke. Ich habe gelesen dass mein Vermieter mir zuerst eine Abmahnung schicken muss und mir dass Nachweisen muss dass ich zu laut war. Zudem muss auch öfters dass Ordnungsamt ein Zertifikat schreiben dass es wirklich zu laut ist. Stimmt das?
Dazu meint er jetzt auch noch dass eine andere Mieterin eine Mietkürzung von 25% beantragt hat und ich sei daran schuld. Er stellt mir jetzt diese in Rechnung von monatlich 100€. Dass kann er doch nicht einfach so machen, vorallem ohne vorlage dass die andere Mietrin jetzt weniger zahlt. Kann er auch dies tun?
Und eines kommt noch oben drauf, er erhöht meine Kaltmiete um 10%. Ich kann nicht glauben dass er dass einfach alles so tun kann.
Ich bin total am verzweifel und ich kenn mich leider damit überhaupt nicht aus. Und das alles zu bezahlen bin ich schon zehn mal nicht in der lage.

Ich hoffe hier ist jemand der mir helfen kann und sich bestens damit auskennt oder mir irgendwelche tips oder räte geben kann. Natürlich wäre es am besten wenn mir jemand sogar ein paar Paragaphen zu dem jeweiligen Teil nennen kann. Hoff dass ich dagegen vorgehen kann.

Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich bei allen Infos, Räte, Tips und sonstiges.

Liebe Grüße Michi

-----------------
""

-- Editiert bello123 am 04.12.2014 18:27

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
redwood123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

Durch das Hören lauter Musik zu nächtlichen Zeiten wird der Hausfrieden gestört.

Der Vermieter kann in solchen Fällen, den Mieter nach einer vorherigen Abmahnung gem. § 543 Abs. 3 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html) wegen Beeinträchtigung und Verstoß gegen den Mietvertrag wegen zu lauten Musikhörens fristlos kündigen, gem. § 569 Abs. 2 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html). Da die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der störenden Mietpartei dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, weil die störende Mietpartei durch wiederholendes vertragswidriges Verhalten auch nach Abmahnung den Hausfrieden gestört hat.

Für diese Unzumutbarkeit, die der Vermieter möglicherweise vor Gericht darlegen muss, wären Lärmprotokolle, die seine Mieter führen, Polizeianzeigen wegen Lärmbelästigung und die glaubhaften Aussagen der Nachbarn, die die Lärmprotokolle hielten sowie die wirksame Abmahnung von großer Bedeutung.

quote:<hr size=1 noshade>Dazu meint er jetzt auch noch dass eine andere Mieterin eine Mietkürzung von 25% beantragt hat und ich sei daran schuld. Er stellt mir jetzt diese in Rechnung von monatlich 100€. Dass kann er doch nicht einfach so machen, vorallem ohne vorlage dass die andere Mietrin jetzt weniger zahlt. Kann er auch dies tun? <hr size=1 noshade>


Können tut er das sicher, die Frage ist, ob sich das durchsetzen ließe. Ich denke nicht.


quote:<hr size=1 noshade>Und eines kommt noch oben drauf, er erhöht meine Kaltmiete um 10%. Ich kann nicht glauben dass er dass einfach alles so tun kann. <hr size=1 noshade>


Mit welcher Begründung? Mieterhöhungen müssen schriftlich begründet werden.

-- Editiert redwood123 am 04.12.2014 20:03

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bello123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Eine Abmahnung habe ich nicht bekommen und nach dem vorfall mit der polizei hatte ich noch ein ausführliches gespräch mit dem Vermieter und ein paar Mietern. Seitdem ist nichts derartiges mehr vorgefallen und es gab auch keine Beschwerden mehr da ich alle auf ein minimales reduziert habe und auch wenig besuch empfange da ich keine lust mehr auf stress habe.

Meine nachbarn haben auch kein protokoll oder ähnliches weil ich es auch schon sehen wollte wann ich laut gewesen sein sollte. Dazu war auch mehrmals die polizei da wo ich nicht mal in der stadt war. Die polizei meint auch langsam dass die Mieter nicht mehr alle tassen im Schrank haben, also denke ich mal dass ich da schon jemand gutes auf meiner seite habe.

Zu der Mieterhöhung gab es keinen grund nur der dass ich schuld sei dass meine Nachbarin eine Mietmilderung meantragt hat

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
bello123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich bereits gesagt habe selbst doe polizeit fand es lächerlich als sie dass zweite mal kam. Es war einmalig als ich besuch von ihnen bekam. Selbst an diesem tag war meines erachtens die Lautstärke im rahmen des erträglichen da meine familie zu besuch war und wir nur einen spieleabend hatten. Aber selbst der besuch meiner familie ist wohl zu viel. Natürlich versteh ich auch die seite des vermieters. Ich bin ein ruhiger Mieter und als damals die polizei kam gab es weiter keine "party" oder "ausrutscher". Selbstverständlich sind andere optionen in meinem sinne. Ich bin kein rücksichtsloser mensch wie sie mich hier abstempeln wollen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich bei allen Infos, Räte, Tips und sonstiges.


Je nachdem, womit man am Besten umgehen kann, sollten die Kündigung des Vermieters und die übrigen Forderungen entweder ignoriert oder zurückgewiesen werden.

Ich schließe mich der Antwort von redwood123 an.

Die Antwort von blaki zeigt dagegen erhebliche Lücken in der Kenntnis des Mietrechtes und der dazugehörigen Rechtsprechung. Keine einzige Aussage in seiner Antwort ist rechtlich haltbar.

Der Vermieter muss hier gegen die Mieterin vorgehen, die die Mietkürzung vornimmt. Spätestens nach 8 Monaten, d.h., wenn insgesamt ein Rückstand von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist, kann er ihr relativ problemlos fristlos kündigen.

-----------------
" "

-- Editiert hh am 04.12.2014 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Je nachdem, womit man am Besten umgehen kann, sollten die Kündigung des Vermieters und die übrigen Forderungen entweder ignoriert oder zurückgewiesen werden.


Ich bin in so einem Fall immer für Ignorieren. Mit Zurückweisungen macht man sich im Zweifel nur angreifbar, weil es immer wieder Spezis gibt, die der Gegenseite dann mit Perlen wie "so oft ist es doch gar nicht laut, nur zweimal pro Woche" noch Munition an die Hand geben.

Sachliche Zurückweisung und Klarstellung (daß die andere Mieterin "daneben" ist und nicht man selbst) würde dann Sinn machen, wenn Interesse an einem weiterhin guten Verhältnis zum VM besteht. Das kann hier aber gar nicht vorliegen, sonst würde der VM nicht ohne Abmahnung fristlos kündigen, ohne Nachweis eine viel zu hohe Mietminderung auf den TE durchdrücken und auch noch die Miete erhöhen wollen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen