Vermieter möchte trotz Kündigung die Zweitwohnsitz melden

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.11.2018 09:03:28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermieter möchte trotz Kündigung die Zweitwohnsitz melden

Hallo Zusammen,

ich stehe gerade unter folgende Situation und befürchte ein Bußgeld von bis zu 1000€ zu bezahlen.
Da ich nicht ursprünglich aus Deutschland (wohne aber hier seit Ende 2010) komme, kenne ich mich mit den Gesetze hier nicht richtig aus. Deswegen erstelle ich diese Beitrag hier und hoffe Tipps bzw. Ratschläge zu erhalten.

Es geht eigentlich darum, dass ich seit Mitte Januar 2018 neben meine Feste Wohnsitz (Da wo mein Verlobte und ich seit 2014 leben) in einer zweite Wohnung (ca. 90km entfernt) wegen der Arbeit eingezogen bin. Diese aber wieder im August zum Ersten September gekündigt habe, was mich richtige Ärger mit der Vermieterin gekostet hat. Kündigungsfrist läuft noch bis Ende November.

Nach ca. 3 Monate nachdem Einzug hat mir die Vermieterin mitgeteilt, dass ich mich bei der Gemeinde anmelden sollte und meinte, dass ich das auch nicht unbedingt machen muss und hat mir sogar empfohlen zu sagen, falls jemand fragt, dass es sich um eine Ferienwohnung handelt. Habe mich also nicht angemeldet und fand die Empfehlung passend, da wir(mein Verlobte und ich) ab Juli eine neue gemeinsame Wohnung in der nähe unsere Arbeitsorten suchen wollten (die Vermieterin wusste Bescheid, dass ich ihre Wohnung nicht auf längere Zeit mieten wollte) und uns dann von der Feste Wohnsitz zu den neuen ummelden. Wir haben uns aber im Oktober in unsere neue gemeinsame Wohnung angemeldet.

Nun sagt mir meine Vermieterin, dass ich bei Ihr illegal wohne und dass sie mich bei der Gemeinde trotz Kündigung bzw. Ende der Kündigungsfrist bei der Gemeinde anmelden wird. Habe etwa recherchiert und habe erfahren, dass ich bis zu 1000€ Bußgeld bezahlen könnte. Was kann ich dann nur tun? Habe überlegt bei der zuständige Gemeinde zu fahren oder dort anzurufen und die Situation zu erklären. Aber vorher möchte ich gerne eure Meinung dazu hören.

Ich bedanke mich im voraus bei jeder von euch für eure Antworte.

Gruß

Neva

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13 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Neva90):
dass sie mich bei der Gemeinde trotz Kündigung bzw. Ende der Kündigungsfrist bei der Gemeinde anmelden wird.
Moin, sie sagte es dir.
Ich würde dem zuvorkommen und schnellstens zur Meldestelle gehen und dort den netten Damen erklären, was los ist. Sie als deutsche Vermieterin hätte dir das mit der Ferienwohnung usw. gesagt. Manchmal haben die Mitarbeiter durchaus Verständnis (wegen der deutschen Sprache).
Das klingt, als hätte diese Vermieterin aus ganz anderen Gründen jetzt Wut auf dich... und will dir noch was reinwürgen.
Was ist passiert? Welchen Ärger hat das gekostet?

Übrigens: Bis 1000,-€ sind nicht immer 1000,-€

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.11.2018 09:03:28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Anami,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Also als ich bei Ihr eingezogen bin, hatten wir ein gutes Verhältnis gegeneinander sodass, wir uns abwechselnd zum Abendessen (Ich immer eine Spezialität aus meinem Heimatland, damit sie ausprobiert. Hat sie immer gerne gemacht.) eingeladen hatten.

Dann als ich ihr am Anfang August mitgeteilt habe, dass ich ausziehen will, hat sie sich auf einmal plötzlich über alles beschwert,
- dass ich am Wochenende nie da bin und die Terrasse deswegen nie sauber gemacht habe, was aber nicht ganz stimmt.
- dass mein Verlobte sie nicht mehr Hallo sagt, wenn er zum Besuch kommt (tut er sehr selten, weil sie mich einmal gefragt hat, ob er auch eingezogen ist, weil er mich eine Woche lang besucht hatte).
- dass die Wohnung nach starkem Geruch von Gewürzen stinkt, wenn ich was koche (auch wenn ich nur Pommes mit salz frittiere) und und und...

Dann hat mir mein Verlobte gesagt, ich soll das Fenster auf lassen, wenn ich zur Arbeit fahre und die Heizung auf Null drehen, damit etwas frische Luft reinkommt. Für sie war es wieder ein Problem und meinte es Verbraucht trotzdem die Heizung. Sie meint entweder streiche ich die Wände erneut wegen dem starkem Geruch (laut ihr) oder sie sucht nach Fachkräfte dafür, obwohl die Wände total sauber sind. Seit mehr als ein Monate koche ich da nicht mehr und esse Mittags in der Kantine und Abends nur Salat. Halte die Wohnung immer Sauber. Aber sie meckert immer nach irgendwas. Vor paar Tage sagte sie ich soll ihre Waschmachine nicht mehr benutzen, weil ich die ruiniert werde. Die Kaution in Höhe von 600€ will sie für die Renovierung komplett behalten.

Meine Meinung nach, sie macht mir das Leben so schwer, weil sie nicht wirklich damit gerechnet hat dass ich so schnell ausziehe und weil sie bis jetzt keiner gefunden hat, der sich konkret für ihre Wohnung interessiert hat. Das ist eine alte möblierte und souterraine Wohnung im Wald, wo man den Handyempfang nur schwer im Wohnzimmer hat (im Schlafzimmer unmöglich).

Die Miete habe ich aber immer vor Monatsende regelmäßig bezahlt, was die vorherige Mieterin, die auch nach vier Monate ausgezogen ist, nie gemacht hat (sie selbst hat es mir gesagt). Ich würde gern nur von da weg aber bleibe weil ich dafür bezahlt habe. Das ist grob erzählt was passiert ist.

Sorry für den langen Text und die dazu enthaltenen Rechtschreibfehlern. Wollte eigentlich nicht viel schreiben!


-- Editiert von Neva90 am 13.11.2018 14:39

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wohnen SIe noch da?

Wenn nein, dann melden SIe sich auch nicht an. Fertig.

Dem Quark Ihrer VM müssen Sie nicht nachhängen. Nachträgliche Anmeldung geht nicht. Da Sie nicht mehr dort wohnen ... seit September ... und wir November haben, ist der Drops gelutscht.

Bußgelder in der Höhe werden selten verhängt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.11.2018 09:03:28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo AltesHaus,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ja ich wohne noch da, da die Kündigungsfrist noch bis Ende November läuft und ich schon für die ganze Monate Miete bezahlt habe. Mein Auszug ist am 30.11 geplant.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Neva90):
Hallo AltesHaus,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ja ich wohne noch da, da die Kündigungsfrist noch bis Ende November läuft und ich schon für die ganze Monate Miete bezahlt habe. Mein Auszug ist am 30.11 geplant.


Wenn Sie da wohnen melden SIe sich einfach sofort an. Da wird nicht viel kommen, ist ja Zweitwohnsitz. Ich dachte Sie seien da ausgezogen, ich hoffe, Sie haben die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt ... schriftlich (Papierform mit Unterschrift?) ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.11.2018 09:03:28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Neva90):
Hallo AltesHaus,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ja ich wohne noch da, da die Kündigungsfrist noch bis Ende November läuft und ich schon für die ganze Monate Miete bezahlt habe. Mein Auszug ist am 30.11 geplant.


Wenn Sie da wohnen melden SIe sich einfach sofort an. Da wird nicht viel kommen, ist ja Zweitwohnsitz. Ich dachte Sie seien da ausgezogen, ich hoffe, Sie haben die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt ... schriftlich (Papierform mit Unterschrift?) ?


ja die Kündigung erfolgte schriftlich mit Bestätigung der Vermieterin.

Habe nur gedacht für zwei halb Wochen brauche ich mich dort nicht mehr anmelden, da ich bei der neue Feste Wohnsitz schon angemeldet bin, sondern bei der Gemeinde nur die Situation schildern und fragen, was auf mich zukommt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es interessiert doch gar nicht, was die Verlobte über Fenster öffnen oder was weiss ich gesagt hat. Es interessiert auch nicht, welche Rechtsberatung die Vermieterin gegeben hat.

Fakt ist, dass hier eine Anmeldung hätte erfolgen müssen, dass in vielen Orten eine Zweitwohnsitzsteuer fällig ist. Das alles hat man elegant umschifft. Und das sehen die Behörden an vielen Orten nicht so locker wie @AltesHaus.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Neva90):
sondern bei der Gemeinde nur die Situation schildern und fragen, was auf mich zukommt.
Das empfehle ich weiterhin.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ist ja wohl der einzige gangbare Weg.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und das sehen die Behörden an vielen Orten nicht so locker wie @AltesHaus.


Na ja ...

Zitat:
Zweitwohnsitz-Steuersätze in Prozent der jährlichen Nettokaltmiete in den 15 größten deutschen Städten
Bremen 12%
Dortmund 12%
Duisburg 12%
Dresden 10%
Essen 10%
Hannover 10%
Köln 10%
Leipzig 10%
Nürnberg 10%
Stuttgart 10%
München 9%
Hamburg 8%
Berlin 5% / ab 1. 1. 2019: 15 %
Frankfurt am Main keine
Düsseldorf keine


https://ratgeber.immowelt.de/a/zweitwohnsitzsteuer-wer-sie-zahlen-muss-und-wann-sie-faellig-wird.html

Evtl. sieht die Gemeinde des TE es so wie ich und erhebt auch keine Steuer ... who knows?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich möchte noch eine weitere Information der der Frage geben. Und zwar ist es grundsätzlich richtig, dass man sich für eine Zweitwohnung mit einem Zweitwohnsitz anmelden muss bei der Meldebehörde. Es gibt hierbei jedoch eine Ausnahmeregelung, die in §27 Abs.2 Bundesmeldegesetz gegeben ist. Hiernach muss man sich für die ersten 6 Monate ab Bezug der Zweitwohnung noch nicht anmelden, sofern man bereits einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Erst nach den 6 Monaten müßte man sich anmelden.

Nun sind die 6 Monate inzwischen vergangen. Man wird bei einer möglichen Festsetzung eines Bußgeldes aber sicherlich berücksichtigen, dass Sie schon länger etwas suchen, um die Zweitwohnung aufzugeben. Ich denke, in Betracht aller Umstände wird man vermutlich auf ein Bußgeld verzichten oder dieses würde nur sehr gering ausfallen.

Ein Vermieter kann einen Mieter übrigens nicht anmelden. Er kann lediglich eine Mitteilung ans Meldeamt geben, dass sich jemand nicht angemeldet hat, und dann wird das Meldeamt den Mieter anschreiben und zur Anmeldung auffordern. Die Vermieterin macht meiner Ansicht nach also viel mehr Wind um die Sache als nötig.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Diese Sätze kämen dann noch zu dem Bußgeld dazu. Auch kleinere Städte/Kommunen erheben diese Steuern. Und - die Vermieterin ist ja eventuell auch unter Druck gesetzt worden. Fakt ist, es war nicht in Ordnung, was der Fragesteller gemacht hat. Da kann er jetzt nur auf "good will" hoffen. Aber er muss es zwingend regulieren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber er muss es zwingend regulieren.


mmh ... es sei denn ...

Zitat (von Alte Socke):
§27 Abs.2 Bundesmeldegesetz gegeben ist. Hiernach muss man sich für die ersten 6 Monate ab Bezug der Zweitwohnung noch nicht anmelden, sofern man bereits einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Erst nach den 6 Monaten müßte man sich anmelden.


Ich finde die Panikmache jetzt nicht angebracht, nicht nur, weil ich das (im vorliegenden Fall) lockerer sehe, sondern auch weil ich meine, dass wegen zwei drei Monaten niemand einen Aufriss machen wird.

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