Vermieter möchte uns rausmobben

2. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
vordiehunde
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte uns rausmobben

Hallo, wir wohnen mit dem Vermietern seit 2 Jahren in einem Haus.
Sie möchten uns 4 Personen rausmobben, und versuchen es mit allen Mitteln.

Unsere Klingelanlage ist seit 3 Monaten defekt, 2 Reparaturversuche haben zumindest das Schellen wieder ermöglicht, das Türöffnen hingegen nicht - wir wohnen im 1. OG) und 3 TV Sender sind über die Gemeinschafts-Sat-Anlage nicht mehr empfangbar (eine bestimmte Frequenz, vermute verstellte Schüssel).
Ich kann ja schlecht an der Schüssel vom Vermieter rumdrehen.

Ich habe den VM vor kurzem darüber informiert und um Abhilfe gebeten, mit einer Fristsetzung von 2 Wochen und mit "Zahlung der Miete unter Vorbehalt". Ja die Gemeinschaftsantenne steht mit im Mietvertrag.

"§12- Außenantenne - Kabelanschluss
1. Soweit für Fernsehen und Rundfunk keine Gemeinschaftsantenne oder kein Kabelanschluss vorhanden ist, darf der Mieter auf eigene Kosten eine Einzel-Außenantenne anbringen, wobei Art und Weise und Folgen in einem Antennen vertrag zu regeln sind.
2. Der Mieter erklärt sich schon jetzt bezüglich der Mietsache mit der Installation eines Kabelanschlusses bzw. einer Gemeinschaftsantenne oder einer Satellitenanlage einverstanden."

Wir sollen ausziehen, wir passen einfach nicht mehr in sein Beuteschema, weil wir uns erstmalig schriftlich beschwert haben.

Sie stellen nun bestialisch stinkenden Hartkäse in den Flur, haben Ihre Wohnungstür aber geschlossen. Was für einen bedeutenden Grund gibt es, Hartkäse im gemeinsamen Treppenhaus zu lagern? Nur weil er stinkt oder?
Wir sollen ausziehen oder sie machen von Eigenbedarf gebrauch und schicken ihren Sohn in unsere 4,5 Zimmer Wohnung.
Ich weiß dass intensive Gerüche unter bestimmten Umständen den Hausfrieden stören und es unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, die Miete zu kürzen.

Darf ich deren Käse unter eine Käseglocke stellen?
Kann die Polizei was gegen den Hartkäse unternehmen?
Kann die Polizei den Geruch für einen späteren Termin beim Anwalt bezeugen?
Kann ich was gegen die 3 fehlenden Sat-TV-Programme an der Gemeinschaftsantenne unternehmen?
Stimmt es, dass bei 3 fehlenden Programmen der Vermieter nichts unternehmen muss? Gibt ja schließlich 1600 andere Programme von Astra 19.2°...

-- Editiert von vordiehunde am 02.08.2019 21:17

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von vordiehunde):
Was für einen bedeutenden Grund gibt es, Hartkäse im gemeinsamen Treppenhaus zu lagern? Nur weil er stinkt oder?

Ja, so was würde ich auch nicht in der Wohnung haben wollen



Zitat (von vordiehunde):
Darf ich deren Käse unter eine Käseglocke stellen?

Klar, dafür sind die ja da.



Zitat (von vordiehunde):
Kann die Polizei was gegen den Hartkäse unternehmen?

Yepp, die schicken ein SEK zur Sicherstellung ...



Zitat (von vordiehunde):
Kann die Polizei den Geruch für einen späteren Termin beim Anwalt bezeugen?

Die werden kaum kommen um "Duftzeugen" zu werden.
Wenns Käseliebhaber sind, werden die wohl eher den würzig herben Duft loben ...



Zitat (von vordiehunde):
Kann ich was gegen die 3 fehlenden Sat-TV-Programme an der Gemeinschaftsantenne unternehmen?

Werden die überhaupt noch über SAT verbreitet? Oder sind die jetzt verschlüsselt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vordiehunde
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, sind öffentlich rechtliche in HD.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von vordiehunde):
Hallo, wir wohnen mit dem Vermietern seit 2 Jahren in einem Haus.

Und damit könnt ihr ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist gekündigt werden.

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#4
 Von 
vordiehunde
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es gibt zum Glück noch eine dritte Partei. Es ist zwar der Bruder des Vermieters, aber er hat eine eigene Wohnung, eigenes Klingelschild, eigenen Briefkasten und ist als dritte Partei in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt. Interessanterweise hat er aber kein Schloss an seiner Wohnungstür. Er wohnt auf dem Dachboden, Zugang mittels steiler Holztreppe.

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von vordiehunde):
Naja es gibt zum Glück noch eine dritte Partei.

Dann gilt die erleichterte Kündigung natürlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Alles nur Kleinigkeiten. Von Mobbing kann keine Rede sein.
"mit allen Mitteln" ist was ganz anderes.

Signatur:

3113

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#7
 Von 
vordiehunde
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich was gegen die 3 fehlenden Sat-TV-Programme (öffentlich rechtliche) an der Gemeinschaftsantenne unternehmen, die seit Anfang der Mietzeit vorhanden ist und zur Verfügung gestellt wurde?
und stimmt es, dass bei 3 fehlenden Programmen der Vermieter nichts unternehmen muss? Gibt ja schließlich 1600 andere Programme von Astra 19.2°...

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von vordiehunde):
Kann ich was gegen die 3 fehlenden Sat-TV-Programme (öffentlich rechtliche) an der Gemeinschaftsantenne unternehmen


Ja, Du kannst Dir für 5 € eine DVB T Antenne zusätzlich anschließen oder eine eigene Sat-Flachantenne hinters Fenster.
In Richtung Vermieter - nein.

Deine Vermutung hinsichtlich einer verdrehten Schüssel ist im Digitalzeitalter Unfug. Zu Analogzeiten wäre dass noch möglich gewesen.
Digital bedeutet insoweit frei übersetzt geht oder geht nicht.
Meine Vermutung falsche Frequenz oder falscher Tranzponder oder der Empfangsbereich des LNB ist limitiert. Es gibt nicht viele Möglichkeiten.

Zitat (von vordiehunde):
Naja es gibt zum Glück noch eine dritte Partei. Es ist zwar der Bruder des Vermieters, aber er hat eine eigene Wohnung

und
Zitat (von vordiehunde):
Interessanterweise hat er aber kein Schloss an seiner Wohnungstür. Er wohnt auf dem Dachboden, Zugang mittels steiler Holztreppe.


Ob man bei diesem Sachverhalt von einer dritten abgeschlossenen Wohnung zwingend ausgehen kann? Könnte sich auch um einen eigenen Bereich innert der Wohnung des Vermieters handeln.
Musst Du aber vor Ort beurteilen.

Zitat (von vordiehunde):
und ist als dritte Partei in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt.

Was für deine Annahme spricht, aber mit transparenter Kostenaufteilung erklärt werden kann.
Die Betriebskostenabrechnung ist daher rechnerisch richtig, enthält Formfehler, schafft aber in Richtung dritter Wohnung keine eigenen Fakten.

Wenn der Vermieter euch raushaben will, solltet ihr euch eine neue Wohnung suchen, denn bisher sind das alles auch aus meiner Sicht nur Kleinigkeiten (s. auch 3113). Oder ihr führt ein vernünftiges Gespräch und einigt euch irgendwie.

Ewig mit Krach und Einschränkungen zu leben ist der eigenen Gesundheit sicher nicht förderlich.

Berry

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