Vermieter nutzt gemietetes Zimmer

27. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gladiole
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter nutzt gemietetes Zimmer

Hallo
Meine Tochter ist nach kurzer Zeit ( 5 Monate ) aus einer WG wieder ausgezogen, es war nicht möglich, in Ruhe zu studieren, sie litt zu Schluß unter Schlafstörungen, Lebensmittel wurden weggenommen, nachts wurde geduscht, Drogenpilze im Kühlschrank,Wäschetrockner während ihrer Abwesenheit ins Zimmer gestellt etc.
Sie hat schriftlich fristgemäß gekündigt ( 3 Monate ). Der Vermieter wollte noch eine Heizkostennachzahlung, obwohl im Vertrag eine Pauschalmiete angegeben war, außerdem sollte sie das Zimmer streichen. Um großartigen Ärger zu vermeiden, haben wir alles erledigt, allerdings , als wir das Zimmer 2 Wochen nach dem Auszug streichen wollten ( sie hatte Regale aufgehängt )fanden wir Gegenstände der Mitbewohner und des Hauptmieters vor. Zimmer ist gestrichen worden.Könnte dies jetzt zu einer fristlosen Kündigung berechtigen? War das Hausfriedensbruch?
Bitte um Meinungen und Ratschläge, Danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Gladiole,

anscheinend hat Deine Tochter kein Interesse an ihrem Studium und an ihre Lebenssituation, sonst hätte sie nicht bereits nach dem ersten Semester ihr Studium aufgegeben und selbst hier gepostet.

Mein Tipp: Kauf ihr eine schicke Modeboutique, damit sie anständig die Zeit rumkriegt, bis sie einen Ehemann findet, der in Deinen Augen als Alleinversorger taugt oder alternativ, laß Deine Tochter unabhängig werden, aber laß die anderen Studenten der WG in Ruhe.

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gladiole
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo JHG
Du hast mich völlig falsch verstanden, Tochter ist jetzt im Studentenwohnheim.
Studiert mit Begeisterung, die anderen in der WG waren keine Studenten, leider hat meine Tochter bedingt durch
Umzug noch keinen Internet-Anschluß, finde deine Bemerkung sehr sonderbar, vieleicht mal am Thema bleiben und nicht andere beleidigen.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 983x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gladiole
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Im Mietvertrag sind Anteile
der Nebenkosten nicht erwähnt, die seien halt drin enthalten.Sie hat ein Zimmer unmöbiliert gemietet, Mitbenutzung von Bad und Küche. Anfang des Wintersemester hatten die Studis in Göttingen große Probleme, eine Bleibe zu finden, teilweise 20 Studenten auf ein Zimmer, da greift man schnell zu, sie mußte
dauernd mit dem Zug von Bremen nach Göttingen fahren, durch späte Vergabe der Studienplätze kamen eigentlich die meisten in echte Bedrängnis und ich finde es eine Sauerei, daß das dann von Vermietern ausgenutzt wird.Ich glaube, ich mache eine Mietküzung für den letzten zu zahlenden Monat,Tochter hat Angst, alleine die Übergabe zu machen, nimmt sich dann jemanden mit, sie könnte dem Vermieter auch noch öfter begegnen.Tochter sonst nicht so ängstlich, war engagierte Schülervertreterin, studiert Politikwissenschaften.
Es ist wohl schwierig, neue Stadt, Uni recht anonym,neue Leute etc.,
dann noch so ne WG mit Problemmenschen.
Habe noch 2. Tochter, die zur gleichen Zeit die gleichen Probleme hatte und das kostet uns nen Haufen Geld, da bin ich nicht scharf drauf, doppelte Miete überweisen zu müssen, kann zusätzliche Anwaltskosten
aber auch nicht gebrauchen. Danke, für motivierende Antwort.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.438 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.991 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen