Hallo Forenten,
statt eines Kellers hat meinem Nachbarn und mir der Vermieter eine Garage zugewiesen. Mein Nachbar ist inzwischen ausgezogen, ich belege die Hälfte der Garage. Die Garage oder ein Keller sind nicht im Mietvertrag vermerkt.
Nun hat der Vermieter ohne es anzukündigen die Garage geöffnet um Handwerkern den Zutritt zu ermöglichen (nicht zeitkritisch). Dabei wurde mein Eigentum beschädigt. Mein Vermieter ist wenig zugänglich und ich bekomme nicht einmal die Handwerkerfirma genannt.
Fragen:
Ist das Ok, daß er den Handwerkern ohne meine Zustimmung Zutritt verschafft?
Wie gehe ich nun mit den beschädigten gegenständen (Wert gesamt c.a. 1000 €) um?
Vielen Dank.
Grüße
Roman S.
-- Editiert am 25.09.2010 18:36
Vermieter öffnet zugewiesene Garage
25. September 2010
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Frage vom 25. September 2010 | 18:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter öffnet zugewiesene Garage
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#1
Antwort vom 25. September 2010 | 18:39
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
quote:
Ist das Ok, daß er den Handwerkern ohne meine Zustimmung Zutritt verschafft?
Für die nicht vermietete Hälfte ist der VM der Besitzer.
quote:
Dabei wurde mein Eigentum beschädigt.
Gehe da doch mal ein wenig ins Detail.
-----------------
""
#2
Antwort vom 25. September 2010 | 19:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich habe in Der Garage z.B. mein Schlagzeug untergebracht. Dieses wurde fallengelassen.
Zur Info, die Garage ist nicht vermietet, sondern an uns Mieter als Kellerersatz mündlich zugewiesen worden.
Gruß
-----------------
"Roman S. aus der Gegend von FfM"
-- Editiert am 25.09.2010 19:22
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#3
Antwort vom 26. September 2010 | 09:49
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 16x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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