Vermieter räumt Dachboden nicht

27. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go552974-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter räumt Dachboden nicht

Guten Abend,

wir haben folgendes Problem:
Im August letzten Jahres haben wir ein Einfamilienhaus gemietet, die damaligen Mieter waren auf und davon, es gab eine Räumungsklage Seitens des Vermieters. Nach etlichem hin und her durften/konnten wir dann endlich in das Haus zum renovieren.
(im Mietvertrag steht , ein Einfamilienhaus mit Nebenräumen und Gartennutzung, unrenoviert/nicht möbliert)
Da die Mieter über alle Berge waren musste unser Vermieter die zurück gelassene Habe der Vormieter aufbewahren, soweit so gut. Am 01.12.2019 sind wir eingezogen. Im Keller und auf dem Dachboden lagerten noch Gegenstände der Vormieter.
Neben etlichen anderen Mängeln haben wir im Februar den Vermieter angeschrieben diese Mängel innerhalb einer Frist zu beheben, dies geschah nicht. Wir schrieben nach Ablauf der Frist eine zweite Mahnung die Mängel zu beheben, da kam der Vermieter und hat mal ein "bisschen" was gemacht, die Mängel waren aber noch nicht behoben.
Auf unser 3. Schreiben mit der Androhung der Mietminderung wurde dann endlich mal reagiert. So wurde der Keller geräumt und die Sachen der Vormieter umgelagert. Der Vermieter teilte da mit, dass man dann zeitnah den Rest in Angriff nehmen würde. Aus zeitnah wurde Corona und wir waren damit einverstanden zu warten bis das Kontaktverbot wieder aufgehoben wurde. Mitte Juni haben wir dann erneut geschrieben, auch diesmal unter Androhung von Mietminderung, auch diesmal reagierte der Vermieter super schnell.
Er versprach, er bestelle einen Container (passierte dann letztlich letzte Woche nach einem Anruf unserer Seits) und dann wird der Dachboden und das restliche Zeug beseitigt, oben so die restlichen Mängel behoben.
Heute kam dann der ersehnte Container endlich, tja und nun, es wurde ein bisschen was entsorgt und der Rest bleibt da oben stehen (O-Ton Vermieter, das stört sie ja nicht!) Doch es stört uns massiv, wir haben Nagerbefall auf dem vermüllten Dachboden dem man nicht Herr werden kann.
Als der Vermieter im Begriff war zu gehen habe ich Ihm dann noch mit auf den Heimweg gegeben, dass ich dann nun mit der Miete für August die Minderung durchführen werde, weil der Zustand des Hauses immer noch nicht dem Mietvertrag entspricht. Darauf hin meinte er, wenn uns was nicht passt, dann könnten wir ja ausziehen.

Ich bin stinksauer und wüsste gerne, müssen wir bei Mietminderung eine Kündigung des Wohnraums befürchten?

Liebe Grüße und einen schönen Abend,
die Odenwälder

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von go552974-20):
tja und nun, es wurde ein bisschen was entsorgt

Und, ist noch Platz im Container? :devil:



Zitat (von go552974-20):
dass ich dann nun mit der Miete für August die Minderung durchführen werde

Das Minderungsrecht beginnt mit dem Mangel.
Wobei fraglich ist, ob ihm die paar EUR Minderung was ausmachen.

Ich würde jetzt mitteilen das ich nach mehrfach verweigerter Mängelbeseitigung nun ohne weitere Kommunikation das an einen Anwalt zweck Erhebung einer Klage weitergeben werde sowie eine Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete vornehmen werde, sollte er nicht die allerletzte Frist bis zum TT.MM.JJJJ nutzen und bis dahin alle Mängel zu beseitigten.
Zustellung per Gerichtsvollzieher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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