Hallo liebes Forum,
ich möchte meine Situation kurz schildern:
Ich bin am 1.6. 2018 in eine neue Wohnung gezogen. Auf dem Dachboden (=Kellerraum) lagen noch einige Sachen des Vermieters (u.a. Kisten mit Schallplatten, ein Tisch, u.v.m.). Wir einigten uns darauf, dass dies in Q3 diesen Jahres angegangen wird. Nun ist Q3 in ein paar Tagen vorbei - und ich habe keine Reaktion von meinem Vermieter bekommen. Er wohnt in einer anderen Stadt, daher erreiche ich ihn allg. nur über E-Mail. Ich habe letzte Woche eine Mail verfasst, in der ich ihn nochmal darauf hingewiesen habe, dass Q3 fast vorbei ist und der Kellerraum nicht frei ist. Keine Antwort.
Was kann ich da machen? Vertraglich steht mir der Raum ja zur vollen Nutzung zu. Die Miete der Wohnung ist auch nicht gerade günstig, so dass mich das doch sehr ärgert.
Zusätzlich:
- Über der Heizung ist ein Brett, welches lediglich durch "Bücher" gestützt ist, da die Halterung kaputt ist.
- Das Badezimmer ist wirklich auf einem nicht guten Stand - bei der Besichtigung lautete der Kommentar des Vermieters dass er hier doch bald mal dringend etwas machen müsste - zudem ist der Abfluss verstopft (habe schon Etliches (Natron/Essig/Pfropfen) probiert) und der Duschkopf ist auch nicht ganz dicht
Ich habe ihm in der Mail die zusätzlichen Punkte ebenfalls genannt.
Meine Frage wäre jetzt - wie gehe ich da weiter vor? Viele Dinge hätten vielleicht besser vorher geklärt werden müssen, allerdings war ich in einer Notlage, heißt ich musste schnell eine Wohnung finden, was hier leider kaum möglich war. Kündigen möchte ich daher natürlich auch nicht (zumal wir uns auf den Verzicht auf das Kündigungsrecht für 2 Jahre vorbehalten haben).
Kann ich die Miete mindern für die Nutzung des Kellerraums, welche nicht wirklich möglich ist wenn bis nächste Woche nichts passiert ist?
Kann ich die Rückstände (Verstopfter Abfluss, Duschkopf, Heizungsbrett) nach Setzen einer angemessenen Frist selbst in Auftrag geben lassen und den Vermieter die Kosten stellen?
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!
Vermieter räumt Keller nicht leer
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWir einigten uns darauf, dass dies in Q3 diesen Jahres angegangen wird. :
Ich sehe in der Schilderung keinen Hinweis darauf, das der Vermieter das Problem nicht angegangen ist.
ZitatKann ich die Rückstände (Verstopfter Abfluss, Duschkopf, Heizungsbrett) nach Setzen einer angemessenen Frist selbst in Auftrag geben lassen und den Vermieter die Kosten stellen? :
Ja, das nennt sich "Selbstvornahme".
Zuvor sollte man dem Vermieter die Mängel gerichtsfest melden:
– Aufforderung zur Beseitigung der Mängel (diese möglichst genau bezeichnen)
– Fristsetzung für die Beseitigung der Mängel nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ansieht, das man eine Selbstvornahme auf seine Kosten vornimmt.
Zitat:ZitatWir einigten uns darauf, dass dies in Q3 diesen Jahres angegangen wird. :
Ich sehe in der Schilderung keinen Hinweis darauf, das der Vermieter das Problem nicht angegangen ist.
ZitatKann ich die Rückstände (Verstopfter Abfluss, Duschkopf, Heizungsbrett) nach Setzen einer angemessenen Frist selbst in Auftrag geben lassen und den Vermieter die Kosten stellen? :
Ja, das nennt sich "Selbstvornahme".
Zuvor sollte man dem Vermieter die Mängel gerichtsfest melden:
– Aufforderung zur Beseitigung der Mängel (diese möglichst genau bezeichnen)
– Fristsetzung für die Beseitigung der Mängel nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ansieht, das man eine Selbstvornahme auf seine Kosten vornimmt.
1. verstehe ich nicht ganz - Q3 diesen Jahres ist ja Ende September vorbei und es ist nicht angegangen worden (nichts weggeräumt keine Nachricht o.ä.) - in einer Woche muss er es ja weggeräumt haben oder?
2. okay super, Dankeschön!
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Zitatin einer Woche muss er es ja weggeräumt haben oder? :
Nö, dann das wurde ja nicht vereinbart. Nur das es angegangen wird.
Im Prinzip hat der Vermieter also bereits die Vereinbarung erfüllt, wenn der darüber nachgedacht hätte, wann er es wegräumt.
Zitat:Zitatin einer Woche muss er es ja weggeräumt haben oder? :
Nö, dann das wurde ja nicht vereinbart. Nur das es angegangen wird.
Im Prinzip hat der Vermieter also bereits die Vereinbarung erfüllt, wenn der darüber nachgedacht hätte, wann er es wegräumt.
Naja gut - im Protokoll steht dass der Raum vom Vermieter geräumt wird (ohne Q3), das kam nach kurzfristiger Rückfrage meinerseits (dass es bei der Übergabe so besprochen war). Und der Raum ist ja Teil des Vertrages - warum darf er das bitte länger drinnen stehen lassen und die vollständige Nutzung über einen langen Zeitraum verwehren?
Zitatwarum darf er das bitte länger drinnen stehen lassen und die vollständige Nutzung über einen langen Zeitraum verwehren? :
Weil offenbar nie ein konkreter Zeitpunkt vereinbart wurde, bzw. wenn konkreter Zeitpunkt vereinbart wurde, nicht vereinbart wurde was konkret dann passiert sein muss.
Muss man jetzt halt nachholen.
Zitat:Zitatwarum darf er das bitte länger drinnen stehen lassen und die vollständige Nutzung über einen langen Zeitraum verwehren? :
Weil offenbar nie ein konkreter Zeitpunkt vereinbart wurde, bzw. wenn konkreter Zeitpunkt vereinbart wurde, nicht vereinbart wurde was konkret dann passiert sein muss.
Muss man jetzt halt nachholen.[/
quote]
Hm ich finde das nicht okay - weil wir mündlich vereinbart haben dass es in Q3 weggeräumt wird. Das ‚Angegangen werden‘ kam ja aus dem Wortlaut der SMS nicht aus dem Gespräch.
Kann ich ihm dann jetzt eine zwei wöchige Frist geben, oder so? In der Mail hatte ich das ja schon so geschrieben dass es bis Ende des Monats (was zu dem Zeitpunkt zwei Wochen waren) frei geräumt werden sollte
ZitatKann ich ihm dann jetzt eine zwei wöchige Frist geben, oder so? :
Genau, deshalb siehe #1
Und statt Mail mal nen "echten" Brief schreiben, Zugangsnachweis nicht vergessen.
Um wie viel Prozent darf ich die Miete denn senken? Ich muss das ja dann auch rechtfertigen also die Höhe
ZitatUm wie viel Prozent darf ich die Miete denn senken? Ich muss das ja dann auch rechtfertigen also die Höhe :
Um wieviel Prozent werden Sie denn in der Nutzung des "Wohn"raums beeinträchtigt?
Zitat:ZitatUm wie viel Prozent darf ich die Miete denn senken? Ich muss das ja dann auch rechtfertigen also die Höhe :
Um wieviel Prozent werden Sie denn in der Nutzung des "Wohn"raums beeinträchtigt?
Also die Wohnung ist 35qm groß. Da der Kellerraum unter der Schräge ist ist es schwer zu sagen und auch nicht so leicht zu messen. Kann ich da sowas wie 5 qm annehmen oder muss ich das exakt abmessen?
ZitatDa der Kellerraum unter der Schräge ist ist es schwer zu sagen und auch nicht so leicht zu messen. Kann ich da sowas wie 5 qm annehmen oder muss ich das exakt abmessen? :
Da sollten Sie schon mal genau messen. Im Keller zählt Alles was unter 2,40 m nicht als Wohnraum. Deshalb auch die Frage von Altes Haus.
ZitatUm wieviel Prozent werden Sie denn in der Nutzung des "Wohn"raums beeinträchtigt? :
Jetzt ist der Keller vielleicht 5 qm groß und es sind "nur"
Zitateinige Sachen des Vermieters (u.a. Kisten mit Schallplatten, ein Tisch, u.v.m.) :
Da wird ja nicht der gesamte Raum belegt sein?!
Da darf man auch nur die Fläche abziehen, die diese Dinge tatsächlich einnehmen.
D.h. Sie dürfen tatsächlich nur die Nutzfläche (NICHT = Wohnfläche) berücksichtigen. Das man für Nutzfläche nicht so viel zahlt wie für Wohnfläche, meistens garnichts, dürfte klar sein, oder?
Bevor Sie sich mit dem Vermieter anlegen: Versuchen Sie mal mit ihm zu reden. Machen Sie ihm vielleicht das Angebot, die Dinge für ihn zu verkaufen, zu verwenden oder er soll Ihnen einen kleinen Betrag dafür geben, dass Sie sein Geraffel einlagern.
Sehr viel dürften Sie dafür nicht die Miete mindern dürfen.
Zitat:ZitatDa der Kellerraum unter der Schräge ist ist es schwer zu sagen und auch nicht so leicht zu messen. Kann ich da sowas wie 5 qm annehmen oder muss ich das exakt abmessen? :
Da sollten Sie schon mal genau messen. Im Keller zählt Alles was unter 2,40 m nicht als Wohnraum. Deshalb auch die Frage von Altes Haus.
ZitatUm wieviel Prozent werden Sie denn in der Nutzung des "Wohn"raums beeinträchtigt? :
Jetzt ist der Keller vielleicht 5 qm groß und es sind "nur"
Zitateinige Sachen des Vermieters (u.a. Kisten mit Schallplatten, ein Tisch, u.v.m.) :
Da wird ja nicht der gesamte Raum belegt sein?!
Da darf man auch nur die Fläche abziehen, die diese Dinge tatsächlich einnehmen.
D.h. Sie dürfen tatsächlich nur die Nutzfläche (NICHT = Wohnfläche) berücksichtigen. Das man für Nutzfläche nicht so viel zahlt wie für Wohnfläche, meistens garnichts, dürfte klar sein, oder?
Bevor Sie sich mit dem Vermieter anlegen: Versuchen Sie mal mit ihm zu reden. Machen Sie ihm vielleicht das Angebot, die Dinge für ihn zu verkaufen, zu verwenden oder er soll Ihnen einen kleinen Betrag dafür geben, dass Sie sein Geraffel einlagern.
Sehr viel dürften Sie dafür nicht die Miete mindern dürfen.
Mehr als 2,40 sind es auf jeden Fall. Nein der ganze Raum ist nicht belegt aber ich würde sagen mindestens 75 Prozent. Ich habe Möbel die ich dort gerne unterbringen würde die einfach durch seine vielen Sachen da keinen Platz haben und das ist doch nicht in Ordnung. Die Sachen lagen wohl auch schon bei meiner Vormieterin drin. Scheinbar hat der Vermieter relativ wenig Lust diese zu beseitigen. Aber das kann doch nicht rechtens sein.
Im Mietvertrag ist der Raum übrigens als ‚Abstellraum‘ aufgeführt.
Mein Rat: Bitte nicht die Miete mindern. Es wird sich bei einer Mietminderung vermutlich nur um wenige Euro handeln. Falls du zuviel minderst, riskierst du eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine Kündigung. Das Risiko lohnt sich wirklich nicht. Zumal du damit den Platz ja immernoch nicht nutzen kannst.
Effektiver ist eine Aufforderung zur Beseitigung innerhalb einer konkret genannten Frist. Wenn die Dinge keinen objektiven Wert mehr haben, kann auch die kostenpflichtige Entsorgung nach Ablauf der Frist angekündigt werden. Wobei du dann eine neutrale Person bitten solltest, die Dinge zu dokumentieren und den Wert festzustellen. Wenn die nämlich doch noch einen Wert hatten, dann wird's für dich teuer. Dann wäre eine Einlagerung in dem nächstgelegenen Store sinnvoll. Diese Kosten könnte man dann einigermaßen unproblematisch nach Vorankündigung von der Miete einbehalten.
Im übrigen solltest du dich auf das Wesentliche konzentrieren. Falls der Duschkopf stört, kauf dir im Baumarkt einen neuen und bring bei deinem Auszug wieder den Vermieter-Duschkopf an. Ebenso wäre mit dem Brett über der Heizung zu verfahren. Wirklich wesentlich ist nach deiner Schilderung die Verstopfung sowie der vom Vermieter genutzte Lagerplatz. Darauf solltest du dich fokussieren.
Ich habe heute mal mit einem Anwalt gesprochen, der mir folgendes gesagt hat:
- Brett über der Heizung + Verstopfung mit angemessener Frist einfordern ansonsten Handwerker rufen und Vermieter in Rechnung stellen
- Duschkopf selbst anbringen
- Für die Räumung eine Frist setzen, ansonsten Mietminderung i.S.v. Raumanteil der nicht genutzt werden kann prozentual anhand der gesamten Wohnung bestimmen und durch zwei teilen und dann die Miete entsprechend mindern.
Das Ganze dann per Einschreiben.
Ich finde das eigentlich gut auch wenn es vlt am Ende nicht so viel ist. Ich finde es einfach unverschämt dass der Vermieter das Jahrzehnte deine lässt (das ist wirklich ziemlich alter Kram von Wert kann man da nicht sprechen) und er sich auch einfach gar nicht mehr meldet, auch nicht auf Rückfragen meinerseits, es quasi einfach verkommen lässt, aber schön Miete kassiert, das macht mich wütend. Und ich habe weder Zeit noch Nerven mich da kulant zu zeigen und selbst mich um die Entsorgung zu kümmern. Ich denke bei der Miete tut es halt am meisten weh.
Kündigung ist für zwei Jahre ausgeschlosen und die Wohnung ist deutlich zu teuer. Der wird mich ganz sicher nicht kündigen. Davor habe ich keine Angst.
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