Hallo,
Ich habe ein kleines "Problem" und ich benötigte Hilfe bzw. ein kurze Beratung.
Mein Mietvertrag
besteht seit 1.4.2014 und ist bis zum 31.8.2017 befristet.
Die Wohnung wird wahrscheinlich als Eigenbedarf für die Tochter benötigt aber eine sichere Aussage könnte sie mir erst im Juli geben.
Seit Anfang des Jahres habe ich die Eigentümerin mehrmals kontaktiert um eine Verlängerung zu bekommen, doch ihre Reaktionen sind immer sehr langsam.
Vor etwa 6 Wochen habe ich ihr noch per Einschreiben ein Vorschlag unterbreitet aber kam keine Reaktion. Vor 3 Wochen habe ich ihr am Telefon kontaktiert und mir wurde es gesagt, dass ich bis zum 31.12.2017 in der Wohnung bleiben kann. Ich habe natürlich um eine schriftliche Bestätigung gebeten. Antwort "ja, das schicke ich per Post zu"
(Ich habe keine Gesprächsaufnahme, dafür aber Augenzeugen).
Immer noch keine Reaktion. Vor 1 Woche habe ich ein Reminder per Email geschickt.
Keine Reaktion. Bis heute habe ich noch kein Brief bekommen.
Ich frage mich was ich tun soll um mir eine Bestätigung zu holen und wie ich mich sicher fühlen kann mit eine mundliche Bestätigung mit Augenzeuge?
Ich habe auch schon überlegt ihr nochmal ein Brief per Einschreiben zu zuschicken und schreiben, dass wenn bis zum XX.06 kein Antwort kommt sehe ich unser Vertrag als stillschweigend bis zum 31.12.2017 verlängert, wie bereits am Telefon vereinbart. Ich weiß aber nicht ob sowas gesetzlich gesehen gültig wäre.
Die ganze Briefe, Email, Postnachweise, Telefonatsnachweise (aber ohne Gesprächsaufnahme) habe ich natürlich gut digital gespeichert.
Könnte jmd. bitte helfen?
Dafür wäre ich echt dankbar.
Alberto
Vermieter reagiert nicht - Vertragsverlängerung
12. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juni 2017 | 17:43
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter reagiert nicht - Vertragsverlängerung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 12. Juni 2017 | 17:52
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1440x hilfreich)
ZitatMein Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) besteht seit 1.4.2014 und ist bis zum 31.8.2017 befristet. :
Bitte den exakten Wortlaut dazu wie im Vertrag steht oder die Seite, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bild hochladen.
Das geht über diese Seite http://www.fotos-hochladen.net/
#2
Antwort vom 12. Juni 2017 | 18:09
Von
Status: Unbeschreiblich (45446 Beiträge, 16163x hilfreich)
Zitat:Die Wohnung wird wahrscheinlich als Eigenbedarf für die Tochter benötigt
Wieso wahrscheinlich? Wenn nicht schon im Mietvertrag steht, für wen die Wohnung nach Ablauf der Befristung benötigt wird, dann ist die Befristung unwirksam.
Zitat:Ich frage mich was ich tun soll um mir eine Bestätigung zu holen
Wenn die Befristung wegen mangelhafter Begründung unwirksam ist, dann brauchst Du keine Bestätigung, weil dann der Mietvertrag automatisch unbefristet ist.
Aber selbst wenn die Befristung wirksam wäre, endet mangels Reaktion der Vermieterin der Mietvertrag auf keinen Fall zum 31.08.2017 (§ 575 Abs. 2 BGB ).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Juni 2017 | 18:13
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
#4
Antwort vom 12. Juni 2017 | 18:18
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1440x hilfreich)
Zitat:http://www.fotos-hochladen.net/uploads/img06646juysomc9i.jpg
Danke
Keine Grund für die Befristung angeben, dann ist der Vertrag von Anfang an unbefristet.
Verlängerung, Anfragen oder Bestätigungen sind nicht nötig.
#5
Antwort vom 12. Juni 2017 | 18:22
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke!
Das beruhigt mich schon genug
Echt vielen Dank.
#6
Antwort vom 12. Juni 2017 | 20:21
Von
Status: Master (4961 Beiträge, 2368x hilfreich)
ZitatDas beruhigt mich schon genug :
Was jedoch nicht vor der Eigenbedarfskündigung schützt, wenn schon die Tochter im Gespräch ist.
#7
Antwort vom 12. Juni 2017 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (111245 Beiträge, 38564x hilfreich)
Der meitvertrag ist unbefristet.
Zitat(Ich habe keine Gesprächsaufnahme, dafür aber Augenzeugen). :
Augenzeugen bei einem Telefongespräch? Absolut nutzlos ...
#8
Antwort vom 12. Juni 2017 | 21:04
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatDas beruhigt mich schon genug :
Was jedoch nicht vor der Eigenbedarfskündigung schützt, wenn schon die Tochter im Gespräch ist.
Das ist klar, aber so habe ich wenigstens noch Anspruch auf einen "humaner" Frist von 3 Monaten bevor ich die Wohnung verlassen soll wenn es vom Vermieter gekündigt werden sollte.
#9
Antwort vom 13. Juni 2017 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (45446 Beiträge, 16163x hilfreich)
Und wenn der Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung so schlampig vorgeht wie bei der Befristung, dann ist die Kündigung wahrscheinlich unwirksam. Vermietern empfehle ich hier im Forum daher dringend, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen.
Falls Du eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommst, geben wir gerne eine Meinung dazu ab, ob die Kündigung wirksam ist.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.648
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten