Hallo Liebe Community,
mein ehemaliger Vermieter, der durch eine Verwaltungsfirma vertreten ist, reagiert auf die Zurückzahlung von Kaution nicht.
Ich habe die Wohnung im Juni 2021 verlassen und habe das Schreiben von der Verwaltungsfirma im Dezember 2021 zur Auszahlung von der Kaution bekommen. Seit dem habe ich kein Geld erhalten. Auf Nachfrage, meinte die Verwaltung, dass der Vermieter nicht reagiert und die können nichts machen.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und der hat zwei Schreiben geschickt aber immer noch keine Antwort.
Der Vermieter ist eine Versicherungsgesellschaft.
Was kann ich jetzt machen ? Kann ich ohne Anwalt die Forderung durch das Gericht geltend machen?
Wie gehe ich vor ? Ich meine, wenn ich ohne Anwalt die Kaution zurückhaben möchte ?
Ich danke euch für eure Antworten / Vorschlägen.
-- Editiert von go503075-21 am 04.05.2022 12:53
Vermieter reagiert nicht (Zurückzahlung von Kaution)
4. Mai 2022
Thema abonnieren
Frage vom 4. Mai 2022 | 12:51
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter reagiert nicht (Zurückzahlung von Kaution)
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#1
Antwort vom 4. Mai 2022 | 13:09
Von
Status: Schüler (491 Beiträge, 316x hilfreich)
Einfach einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dazu braucht man keinen Anwalt, sondern muss nur wissen, gegen wen man die Forderung hat. Das kann man online machen und kostet ein paar Minuten Zeit.
#2
Antwort vom 4. Mai 2022 | 13:21
Von
Status: Unbeschreiblich (124066 Beiträge, 40318x hilfreich)
ZitatKann ich ohne Anwalt die Forderung durch das Gericht geltend machen? :
Klar
ZitatWie gehe ich vor ? Ich meine, wenn ich ohne Anwalt die Kaution zurückhaben möchte ? :
Wenn man schon daran scheitert, sollte manernsthaft überlegen ob die Idee "ohne Anwalt" wirklich eine so gute Idee ist.
ZitatEinfach einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. :
Kann man machen.
Nur, wenn der Vermieter widerspricht ... hat man ein Problem ...
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#3
Antwort vom 4. Mai 2022 | 13:22
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für deine Antwort. Aber wir kann ich gegen eine Firma das Mahnverfahren einleiten ? Ich kenne nur den Namen der Firma und nicht weiteres.
#4
Antwort vom 4. Mai 2022 | 14:02
Von
Status: Senior-Partner (6603 Beiträge, 2334x hilfreich)
Hatte die Firma keine Namenusw. auf ihren Briefkopf ?
Die Rechtsform kann man evtl. unter: "www.handelsregister.de. " finden.
Dann wäre wohl die richtige nächste Frage, wie erfahre ich den/die Namen der Vertretungsberechten einer Firma.
#5
Antwort vom 4. Mai 2022 | 15:09
Von
Status: Unbeschreiblich (33997 Beiträge, 5873x hilfreich)
Im Mietvertrag steht nicht, mit wem du den Vertrag abgeschlossen hast?ZitatIch kenne nur den Namen der Firma und nicht weiteres. :
WANN hat der Anwalt das geschrieben? Und an WEN hat der Anwalt geschrieben?Zitatder hat zwei Schreiben geschickt aber immer noch keine Antwort. :
#6
Antwort vom 4. Mai 2022 | 15:21
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIm Mietvertrag steht nicht, mit wem du den Vertrag abgeschlossen hast? :
Doch aber die Immobilie hat jetzt einen anderen Eigentümer, dessen Namen kenne ich nur aber keine weiteren Informationen.
ZitatWANN hat der Anwalt das geschrieben? Und an WEN hat der Anwalt geschrieben? :
09.03.2022 und 11.04.2022 und der hat an die Hausverwaltung geschrieben,
-- Editiert von go503075-21 am 04.05.2022 15:22
#7
Antwort vom 4. Mai 2022 | 15:33
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann wäre wohl die richtige nächste Frage, wie erfahre ich den/die Namen der Vertretungsberechten einer Firma. :
Weißt du es ?
#8
Antwort vom 4. Mai 2022 | 17:19
Von
Status: Lehrling (1000 Beiträge, 293x hilfreich)
ZitatWeißt du es ? :
a) Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung (14 Tage) an die Verwaltung mit der Forderung, die aktuelle Anschrift des Vermieters mitzuteilen. Die müssen die ja haben. Eigentlich hätte diese Mitteilung schon beim Eigentumsübergang erfolgen müssen, denn ohne den Nachweis, dass es einen neuen Vermieter gibt, hat dieser keinerlei Rechte.
b) Wenn das nicht klappt - Einsicht in das Grundbuch nehmen - da muss es drin stehen. Sollte der mandatierte Anwalt aber auch wissen.
#9
Antwort vom 4. Mai 2022 | 21:07
Von
Status: Praktikant (946 Beiträge, 260x hilfreich)
Nein!ZitatDann wäre wohl die richtige nächste Frage, wie erfahre ich den/die Namen der Vertretungsberechten einer Firma. :
Den/die Namen der gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer im Fall einer GmbH, Vorstand im Fall einer AG) einer Firma braucht man nicht tatsächlich beim Antrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Sondern:
Der Mahnbescheid-Antrag lautet: "Antragsgegner: xy GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer" bzw. "Antragsgegner: xy AG, vertreten durch den Vorstand"
Weil: Wer die natürlichen Personen sind, die die GmbH bzw. AG gesetzlich vertreten ist ja bei Gericht im Handelsregister hinterlegt.
#10
Antwort vom 4. Mai 2022 | 21:13
Von
Status: Praktikant (946 Beiträge, 260x hilfreich)
ZitatEinfach einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. :
ZitatKann man machen. :
Nur, wenn der Vermieter widerspricht ... hat man ein Problem ...
Fallunterscheidung:
1. Fall: Man ist in der Lage, die im Fall des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner folgenden streitigen Gerichtsverfahrens erforderliche Klageschrift selbst zu verfassen >>> KEIN PROBLEM
2. Fall: Man ist NICHT in der Lage, die im Fall des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner folgenden streitigen Gerichtsverfahrens erforderliche Klageschrift selbst zu verfassen >>> PROBLEM
#11
Antwort vom 4. Mai 2022 | 21:47
Von
Status: Unbeschreiblich (124066 Beiträge, 40318x hilfreich)
ZitatFallunterscheidung: :
1. Fall:
Den schließe ich irgendwie immer instinktiv aus, wenn jemand schon nicht weis, das er einen Mahnbescheid beantragen kann / muss ...
#12
Antwort vom 4. Mai 2022 | 22:20
Von
Status: Praktikant (946 Beiträge, 260x hilfreich)
Dem könnte man sich anschließen aber (da man die Personen nicht kennt) grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit: Jemand stellt sich im Forum nur blöd um eine vollständige Abhandlung des eigenen Falles zu bekommen um sich zu vergewissern dass diese oder jene Möglichkeiten bestehen/nicht bestehen.ZitatDen schließe ich irgendwie immer instinktiv aus, wenn jemand schon nicht weis, das er einen Mahnbescheid beantragen kann / muss ... :
#13
Antwort vom 4. Mai 2022 | 22:44
Von
Status: Junior-Partner (5244 Beiträge, 633x hilfreich)
ZitatWie gehe ich vor ? Ich meine, wenn ich ohne Anwalt die Kaution zurückhaben möchte ? :
Ehrlich gesagt, lass die Finger davon. Du hast doch schon einen Anwalt eingeschaltet, lass den das weitermachen, das ist schneller effiienter und am Ende wird dein Ex-VM die Rechnung bezahlen (müssen).
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