Vermieter reagiert nicht auf Einspruch gegen Neben-/Heizkostenabrechnung

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Huwa
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter reagiert nicht auf Einspruch gegen Neben-/Heizkostenabrechnung

Guten Abend/Tag,

ich wurde früher hier geholfen, und benötige Ihre Hilfe nochmal.

Vor 3 Monaten habe ich das Einspruchschreiben gegen Neben-/Heizkostenabrechnung von Mineko an den Vermieter (ein Wohnungsunternehmen) zugeschickt. Schriftlich hat der Vermieter mir bestätigt, dass es eingegangen ist, aber keine Korrektur der derzeitigen monatlichen Nebenkosten zugeschickt, oder der Rückzahlung, sondern nur die Nachauszahlung des letzen Jahres gesperrt.

Im Mai telefonisch hat man mir gesagt, dass es bis zu 6 Monate dauern kann und ich bis dahin, die (Fehlerhafte) erhöhte Nebenkosten monatlich zahlen muss. Ich habe abgelehnt und mitgeteilt, dass ich nur die alten niedrigeren Nebenkosten ab Mai zahlen werde.

Jetzt bekomme ich eine Abmahnung, dass ich die Differenz zahlen muss und drohen mit einer Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei. Bis wann muss ich zahlen ohne eine Korrektur der Abrechnung seitens des Vermieters?

-- Editiert von Huwa am 24.05.2018 20:35

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was stand denn so in diesem Schreiben? Ich meine jetzt Ihr Schreiben.

-- Editiert von AltesHaus am 24.05.2018 20:49

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#2
 Von 
Huwa
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was stand denn so in diesem Schreiben? Ich meine jetzt Ihr Schreiben.

-- Editiert von AltesHaus am 24.05.2018 20:49


Folgendes stand in meinem Schreiben von 15.02.2018:

Widerruf gegen die Neben-/Heizkostenabrechnung

Die Wärmemengenzähler wurden nicht erneuert/ausgetauscht. Es ist nicht nachvollziehbar warum der Zählerstand „alt" den Wert 0 hat. Die alten Ablesewerte Betragen im Bad 711 Einheiten, in der Küche 2.245 Einheiten und im Schlafzimmer 1.855 Einheiten. Dem entsprechend ergibt sich ein Verbrauch für den Abrechnungszeitraum 01.02.2016 – 31.01.2017 in Höhe von 3.169 Einheiten und nicht 6.670,20 Einheiten.

Ich bitte Sie dahingehend um Korrektur der Abrechnung, Rückerstattung des Differenzbetrags und Anpassung der Vorauszahlung.

..........

Aufgrund der oben genannten Mängel steht mir ein Rückzahlungsbetrag in Höhe
von 147,47 Euro zu.

Ich fordere Sie auf, diesen Betrag binnen zwei Wochen auf mein Konto zu überweisen.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ok das gilt für die HK, was ist mt den NK, war hiereine Nachzahlung fällg?

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#4
 Von 
Huwa
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ok das gilt für die HK, was ist mt den NK, war hiereine Nachzahlung fällg?

Die Nachzahlung war nur für die Heizkosten.
Die Nachzahlung wurde gesperrt und ist nicht das Problem jetzt, sondern das Problem ist, keine Anpassung der derzeitigen monatlichen Vorrauszahlung und auch keine korrigierte Heizkosten.

Meine Frage ist: was ist die Frist, um eine Korrektur der Abrechnung nach einem Einspruch gegen die Abrechnung und bis wann muss man die geforderte Vorauszahlung leisten und auf Korrektur warten?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Du hast es doch schon korrekt (?) ausgerechnet. Da muss der Vermieter keine neue Abrechnung schicken.

Du kannst den Vermieter erneut zur Zahlung auffordern und für den Fall der Nichtzahlung die Aufrechnung mit der Mietzahlung androhen.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ist denn das von dir errechnete Ergebnis zwischen dir und dem VM unstreitig? Also sieht der das auch so, besteht aber auf Weiterzahlung bis zur Korrekturabrechnung?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
Huwa
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut dem Schreiben von Mineko ist für kalte Betriebskosten eine Rückzahlungsbetrag in Höhe von 147,47 Euro erfolderlich, weil:
A. eine monatliche Pauschale über die Kosten der Satellitenanlage unzulässig ist
kein Gesamtverteilerschlüssel
kein Einzelverteilerschlüssel
Reduzierung der Betriebskostenabrechnung um 124,28 Euro

B. Die Warmwasserkosten dürfen nicht zu 100 % nach Fläche umgelegt werden, sondern müssen in Grundkosten und Verbrauchskosten aufgeteilt werden.
Reduzierung der Betriebskostenabrechnung um 23,19 Euro

Insgesamt Rückzahlungsbetrag (kalte Betriebskosten) in Höhe von 147,47 Euro zu.

Jetzt für Heizkosten:
Nur 3.169 Einheiten und nicht 6.670,20 Einheiten geschrieben.
Ein Betrag in EUR wurde im Schreiben von Meniko nicht geschrieben. Aber kann mann rechnen:

Telefonisch sagt das Wohnungsunternehmen, dass ich auf ihre Rückmeldung warten muss, und weiter die alte (fehlerhafte) Vorauszahlung leiste. Kann 6 Monate dauern.

Kann ich selbst den Betrag rechnen und von der Miete oder der Vorauszahlung abziehe?

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Der Betrag scheint ja nicht geeignet zu sein binnen einen Jahres einen Rückstand größer 1 MM zu produzieren, als ist das recht risikoarm- darauf solltest du aber peinlich achten..

Ansonsten darf man wohl mit etwas flotteren Bearbeitungszeiten rechnen.

Schriftlich noch mal erinnern und Korrektur innerhalb von 30 Tagen fordern.
Dazu ankündigen, dass man die Abrechnung selbst korrigieren wird, die Vorauszahlung zum 01.07. auf basis der Korrektur um 1/12 anpasst und über den Erstattungsbetrag Mahnbescheid beantragen wird, wenn bis zum 30.06. keine korrigierte Abrechnung vorliegt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
Huwa
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke hh und Akkarin,
also, im Falle der Nichtzahlung darf ich den Betrag, von der Mietzahlung abziehen, nach einer Frist, von z.B. einem Monat.

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#10
 Von 
Huwa
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute habe ich die Antwort vom Vermieter (ein Wohnungsunternehmen) bekommen.

In dem Schreiben wurde folgendes behauptet:
"In Ihrer Wohnung befinden sich Heizkostenverteiler auf Funkbasis. Diese Geräte speichern den Endablesewert der letzten Abrechnungsperiode und setzten das Gerät zu Beginn der neuen Abrechnungsperiode automatisch auf 0."

Jedoch habe ich Bilder vom Heizkostenverteiler am 16. Feb. 2017 d. h. nur sechzehn Tage nach dem neuen Frist, und die zeigen, dass die Heizkostenverteiler auch nicht die Geräte zu Beginn der neuen Abrechnungsperiode am 1. Februar 2017 auf 0 gesetzt wurden, da sie 7890 Einheiten aufweisen, was sicherlich nicht in nur sechzehn Tagen verbraucht werden können.

Dem Schreiben vom Vermieter wurde eine Seite vom Schreiben von Ista beigefügt. Unter (Ermittlung der Verbrauchswerte) wurde die alte Ablesung 0, und die neue Ablesung 6670, also die rechnen mit 6670 Verbrauchseinheiten für 12 Monate für mein 37 qm Apartment geschrieben.

Meine Frage: Wie kann ich feststellen, ob Ista am Anfang des neueren Abrechnungszeitraums am 01.02.2016 die Zähler wirklich genullt hat?

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