Vermieter reagiert nicht auf Kündigung

28. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
redbrodi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter reagiert nicht auf Kündigung

Mein Freund und ich sind zusammengezogen. Vorher hatte jeder seine eigene Wohnung. Wir haben beide fristgerecht gekündigt (mit 3-Monatsfrist). Bei mir lief alles glatt. Bei meinem Freund noch immer nicht. Er hat fristgerecht gekündigt und die Kündigung mit einer Bitte für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung per Einschreiben an den Vermieter geschickt. Alles korrekt und in der notwendigen Frist! Bis heute hat sich der Vemieter nicht gemeldet. Mein Freund hat E-Mails geschrieben mit Lesebestätigung (die kam an, eine Antwort blieb aus). Als er anrief, sagte man ihm, die Kündigung sei eingegangen und werde bearbeitet. Trotzdem hat er bis heute noch keine Bestätigung und auf Nachfrage wegen der MSFB wurde ihm die Zusendung zugesichert aber angekommen ist nichts. Der Vermieter reagiert schriftlich überhaupt nicht. Muss er das gar nicht? Ist die Kündigung trotzdem rechtens? Kann mein Freund die Mietzahlung zum Ende des (nicht durch den Vermieter bestätigten) Mietverhältnisses einfach einstellen? Kann er das auch schon vorher tun, um eine Reaktion des Vermieters zu provozieren? Wie kommt er aus diesem Dilemma unbeschadet raus? Habt ihr Tipps und gute Ratschläge? Wir wären euch sehr sehr dankbar.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es gibt kein *dilemma*. wenn dein freund richtig gekündigt und zugestellt hat, ist er mit dem ende der kündigungsfrist raus aus dem vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

denk auch, dass ihr alles richtig gemacht habt.
Weiss leider nicht ob VMs zu den MSFBs verpflichtet sind, leider werden die immer wichtiger und da würd ich dranbleiben.
Ne neue Wohnung habt ihr ja schon, so dass die MSFB da kein Problem ist, aber wer weiss, wenn ihr in paar Jahren wieder umziehn wollt, wär es besser ihr hättet eine.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ich hoffe die Kündigung ist schriftlich und nachweisbar per Einschreiben erfolgt und nicht per Mail.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yessirs
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ähnliches Problem:
ich habe meine Wohnungskündigung am 27.08 verfasst und ein Ende des Mietverhältnisses zum 30. November 2008 angegeben.

Den Brief habe ich noch am 27.08 zur Post gebracht und per Einschreiben/Rückschein abgeschickt.

Bis heute habe ich diese Rosa Karte nicht zurück bekommen und auch keine Meldung vom Vermieter bekommen.

Im Internet gibt es eine Seite wo man den Sendestatus des Briefes abrufen kann, dort habe ich die Nummer meines Briefes eingegeben und es kam:
**
Ihre Anfrage führte zu folgendem Ergebnis:
RFxxxxxxDE:
Die Sendung wurde am 28.08.2008 zugestellt.
**
Diesen Sendestatus hab ich mir ausgedruckt.
Ist das als Ersatz für die Rosa Karte gültig?? Wenn da zugestellt steht, kann ich ja davon ausgehen, das die Vermieterin den Brief bekommen hat und meine Kündigung ok ist, oder?

Hab da grad wirklich bammel das was schief gegangen ist und ich nicht zum 30.11 ausziehen kann...

Danke im vorraus!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen