Seit Monaten plagt sich der Mieter mit dem Vermieter wegen diverser Mängel herum.
Nach Rücksprache mit dem Mieterverein wird die Miete mehrfach gemindert.
Da der Vermieter nur reduziert darauf reagiert hat, hat der Mieter letztlich einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser ist zwar kompetent, aber „informationskarg".
Einige Mängel wurden unter Beschimpfungen des Vermieters beseitigt, aber immerhin.
Nun wird die Miete wegen fehlender Außenbeleuchtung (ein langer verwinkelter Weg zu den Garagen ist komplett unbeleuchtet, das Treppenhaus völlig marode mit Schimmelflecken, abgeplatzter Putz, bröckelnden Fenster und Türrahmen) monatlich weiterhin mit 10 % der Warmmiete gemindert. Der Vermieter reagiert nicht.
Kann diese Mietminderung so weiterlaufen, wie lange noch und kann das Nichtreagieren des Vermieters letztlich als Akzeptanz der Mietminderung angesehen werden?
In zwei Zimmern bildet sich Schimmel an den Außenseiten (Ecke Wand/ Decke, Fensterrahmen). Das trotz täglich dreifacher Stoßlüftung, durchgehender Raumtemperatur von ca. 20 bis 21 Grad und einer Leuchtfeuchtigkeit von 20 bis 30 %).
Dies möchte der Mieter allerdings unbedingt beseitigt bekommen.
Vermieter reagiert nicht.
Der Mieter könnte wohl einen Handwerker beauftragen und dessen Kosten von der Miette abziehen, damit ist aber nicht die Ursache (vermutlich defekte und marode Fassade) beseitigt. Wie kann der Mieter hier vorgehen (wie gesagt, der Rechtsanwalt ist kaum zu erreichen und informationskarg…).
Schönen Sonntag.
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Vermieter reagiert nicht auf Mietminderung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Nun wird die Miete wegen fehlender Außenbeleuchtung (ein langer verwinkelter Weg zu den Garagen ist komplett unbeleuchtet, das Treppenhaus völlig marode mit Schimmelflecken, abgeplatzter Putz, bröckelnden Fenster und Türrahmen) monatlich weiterhin mit 10 % der Warmmiete gemindert.
Der Mieterverein oder der Rechtsanwalt wird dazu aber doch sicher nicht geraten haben oder ?
Für Mängel welche schon beim Einzug vorhanden waren ( und so klingt die Beschreibung wegen der fehlenden Beleuchtung) darf man die Miete nicht mindern !
Ich verstehe auch nicht, warum man immer mit der Mietminderung arbeitet, statt die Beseitigung der Mängel notfalls durch Klage zu erzwingen.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Auf dem Weg befinden sich, ad dieser mehrfach abgewinkelt ist, insegesamt drei verschiedene Leuchten (Strahler, Wandlampen).
Wenn man tagsüber eine Wohnung und die Aussenanlage besichtigt geht man davon aus, dass diese auch funktioniert.
Der Mieter bittet den Vermieter, nachdem er abends und nachst festgestellt hat das diese nicht angehehen, sie instand zu setzen.
Vermieter antwortet das der Mieter keinen Anspruch auf Aussenbeleuchtung habe. Zweitens seien dies Lampen, die einem anderen Mieter aus dem Ergeschoß gehören (das gesamte Objekt gehört dem Vermieter), der habe sich die Lampen slebst dahin gemacht...!?
Weitere Reaktion erfolgt nicht.
Treppenhaus war bei Übergabe ....na ja..... Nach zwei Jahren sieht es aus wir Hund. Alles war leicht überstrichen, z.T. mit Aushängen überdeckt. Dazu reißs es derzeit überall und eben auch Feuchtigskeits-Schimmelflecken in Größe von 1 m2.
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wenn du auch sonst nicht liest, was man dir schreibt ................
Ich habe geschrieben, war um keine Mietminderung geht aber nicht dass es keinen Anspruch auf ordentliche Beleuchtung gibt und mehr !!
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Ich habe geschrieben, warum keine Mietminderung geht aber nicht dass es keinen Anspruch auf ordentliche Beleuchtung gibt und mehr !!
Mieterverein und Rechtsanwalt hatten dazu geraten.
Beleuchtung war ja erkennbar vorhanden. Nicht erkennbar war das sie angeblich einem anderen Mieter privat gehört (sind aber auf der Hauswand an den Wegen montiert) und somit faktisch keine Beleuchtung vorhanden ist.
Und das ist auch nach den allgemeinen Informationen im Net und auch im Rahmen der Versicherungspflicht erforderlich. Der Weg ist im Übrigen ca. 100 m lang, stockdunkel und führt zudem über lose und hochstehende Platten.
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-- Editiert toschicol am 01.02.2015 14:11
Ist überhaupt auch eine Garage gemietet, oder wohin führt der Weg ?
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Dort befindet sich der Garagenhof, der Garten für alle Mieter UND die mit dem Wohnungsmietvertrag gemietete Garage.
In der Garage befinden sich u.a. die gesamten Fahrräder, die von den Kindern täglich dort heraus gehlot und wieder zurück gebracht werden. Auch bei Dunkelheit.
Und manchmal steht auch der Wagen darin....
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quote:
Kann diese Mietminderung so weiterlaufen, wie lange noch und kann das Nichtreagieren des Vermieters letztlich als Akzeptanz der Mietminderung (Mietminderung bei Mängeln der Mietsache) angesehen werden?
Ich verweise mal auf das BGH-Urteil Az. VII ZR 238/11 (11.7.2012): Sollten durch Mietminderungen mehr als 2 Monatsmieten zusammenkommen und hätte der Mieter erkennen müssen , dass die Minderungen nicht berechtigt waren, so ist eine fristlose Kündigung des Vermieters möglich. Das bedeutet, dass bei Mietminderungen in solcher Höhe Vorsicht angesagt ist. Ich glaube zwar nicht, dass in deinem Fall das BGH-Urteil zutrifft, da die Rechtslage mindestens zweifelhaft ist, aber ganz ausschließen sollte man die Problematik nicht.
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Dies möchte der Mieter allerdings unbedingt beseitigt bekommen.
Eine Mietminderung beseitigt erstmal gar nichts. Und nachdem der Vermieter sich offensichtlich nicht unter Druck setzen lässt, musst du klagen.
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Wie kann der Mieter hier vorgehen (wie gesagt, der Rechtsanwalt ist kaum zu erreichen und informationskarg…)
Du hast einen Rechtsanwalt, lass den seinen Job machen. Da würde ich ihm nicht reinpfuschen. Und eigentlich sollte er dich informieren, wie die aktuelle Situation ist und was als nächstes getan werden sollte.
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Nur weil du bei Besichtigung geglaubt hast, die Beleuchtung würde "deinem" Vermieter gehören, kannst du m.E. daraus keinen Anspruch auf eine Beleuchtung herleiten, die bei Anmietung nicht vorhanden war.
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Nur weil du bei Besichtigung geglaubt hast, die Beleuchtung würde "deinem" Vermieter gehören, kannst du m.E. daraus keinen Anspruch auf eine Beleuchtung herleiten, die bei Anmietung nicht vorhanden war.
Die Verkehrssicherungspflicht hat der Eigentümer des Weges (=Vermieter ?) auf jeden Fall. Wenn dies der einzige Weg zu den mitvermieteten Garangen ist, so muss dieser gefahrlos benutzbar sein.
quote:
ca. 100 m lang, stockdunkel und führt zudem über lose und hochstehende Platten
Zumindest letzteres ist gefährlich und müsste somit gerichtet werden. Ob eine Beleuchtung von Nöten ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. (Im Gegensatz zu Anjuli würde ich dazu neigen, eine Pflicht zur Beleuchtung anzunehmen. Aber dies ist nur meine Meinung.)
Auf einem anderen Blatt steht, ob der Mieter davon ausgehen durfte, dass die vorhandenen Lampen vom Vermieter gestellt wurden. Wenn man das aber bejaht, so müssen sie auch funktionieren.
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