XY wohnt seit anfang des Jahres mit ihrem Säugling in einer neuen Wohnung. Bereits im ersten Monat fällt die Heizung aus und es ist kein warmes Wasser vorhanden, da kein Heizöl mehr drinne ist. XY ruft den Vermieter XX an, der jedoch reagiert nicht, öffnet keine Türe oder er vertröstet einen.eine Woche später ist dann endlich öl da. Im März besteht jedoch wieder da gleich Problem- was schon diesmal zwei Wochen anhält und immer noch kein öl da ist.XX regaiert auf nichts. Ebenso hat XX bei der Besichtung verschwiegen das auf dem Dachboden der Kamin von Feuchtigkeit befallen ist. XY ist es erst aufgefallen als sich im Kinderzimmer die Tapete löste.XY kann also das Kinderzimmer nicht benutzen.
XX reagiert auch auf keine Rechtsanwalstschreiben- Was kann XY machen. Es ist auch bekannt geworden,das XX bankrott ist.
Die Mutter von XY besitzt allerdings ein Haus. Das Problem ist, dass dort der Stiefvater YY Nießbrauch hat. Das Haus hat drei Etagen. Jedoch lässt YY dort kostenlos andere Leute wohnen. Kann die Mutter von XY einen Wohnung wegen Eigenbedarf Kündigen?
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Vermieter reagiert nicht und kümmert sich nicht um Heizöl
21. März 2012
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Frage vom 21. März 2012 | 00:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter reagiert nicht und kümmert sich nicht um Heizöl
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. März 2012 | 07:44
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
Da ein Anwalt bereits involviert ist, sollten diese Fragen eigentlich ihm gestellt werden.
Eigentlich wäre doch eine Mietminderung der einfachste Weg um den Vermieter zu einer Antwort zu bewegen.
Zum Nießbrauch nur so viel: Hier hat die Mutter keinen Einfluss bezüglich einer Eigenbedarfskündigung.
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