Hallo,
ich hoffe jemand kann mir bei einem ungewöhnlichem Thema helfen, das ich mit meinem Vermieter habe. Mein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung 2021 unter "Persönliche Dienstleistungen" die Eröffnung eines Mietkautionskontos berechnet sowie die Anfahrt zur Bank, sofass die Kosten bei ca. 90 Euro liegen. Die Bezahlung der Mietkaution lief damals über ein Maklerbüro und mit der zuständigen Maklerin hatten wir vereinbart, dass wir die Kaution auf das private Konto des Vermieters überweisen. Fällt die Anlage eines solchen Kontos nicht in die Verantwortung des Vermieters bzw. ist dies nicht den Verwaltungskosten des Vermieters zuzurechnen, die nicht umlagefähig sind? Über Meinungen zu dem Thema bin ich dankbar.
Viele Grüße
Maxhol
Vermieter rechnet Eröffnung von Mietkautionskonto über Nebenkostenabrechnung ab
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Vermieter hat die Kaution (getrennt von seinem Vermögen) anzulegen und die daraus enstehenden Kosten selbst zu tragen. § 551 Absatz 3 Satz 1 BGB
Vielen Dank für den hilfreichen Verweis. Im Paragraphen lese ich leider nicht, dass der Vermieter die Kosten selbst zu tragen hat. Ist dies eventuell woanders schriftlich festgehalten? Ich würde dem Vermieter gerne einen klaren schriftlichen Beweis schicken, dass er die Kosten zu tragen hat. Danke.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIch würde dem Vermieter gerne einen klaren schriftlichen Beweis schicken, dass er die Kosten zu tragen hat. Danke. :
Warum?
Wenn der VM etwas fordert, soll er nachweisen dass er darauf einen Anspruch hat!
Ich würde auf § 1 der BetrkV tippen. Dort Absatz 2:ZitatIst dies eventuell woanders schriftlich festgehalten? :
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html
insbesondere
der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit
Zitatder Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit :
dazu gehört nicht die Anlage der von ihm geforderten Kaution
Diese Kosten sind definitiv keine Betriebskosten und haben nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen.
Das fängt schon damit an, dass sie mit dem "Betrieb" der Immobilie absolut nichts zu tun haben. Es sind Kosten, die aufgrund des Mietvertrages anfallen. Unabhängig davon sind es keine laufenden Kosten.
Der Mieter kann dem Vermieter dies auch so mitteilen und die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung streichen. Ein Anrecht auf eine geänderte Abrechnung hat der Mieter dadurch nicht. Er muss die Abrechnung selber korrigieren. Wenn danach ein Nebenkostenguthaben vorhanden ist, kann er das notfalls nach ausreichender Vorankündigung mit einer Miete aufrechnen.
Wenn aber schon so ein Posten in der Nebenkostenabrechnung auftaucht, würde ich persönlich die Abrechnung durch Fachpersonal vor Ort (Mieterverein, Anwalt für Mietrecht) überprüfen lassen. Nicht auszuschließen, dass da noch diverse andere Fehler drin sind. Die Kosten der Überprüfung wird der Mieter zwar selber tragen müssen. Aber auf die Dauer des Mietverhältnisses gerechnet kann sich das lohnen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
17 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten