Hallo:)
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe meine alte Wohnung am 23.06. an den Vermieter übergeben.
Im Übergabeprotokoll sind alle Räume tabellarisch aufgeführt und ggf. Mängel unter „erforderliche Reparaturen" beschrieben, die von Vermieter ausgebessert werden und gegen meine Kaution gerechnet werden.
Vereinbart waren dabei einige Streicharbeiten und Ausbesserung von Bohrlöchern.
Nun hat der Vermieter nach der Übergabe - wir haben vereinbart er schickt mir das Protokoll einige Tage später per Mail zu - in der Spalte zum Badezimmer hinzugefügt „Spiegel entfernen, Öffnung an der Fliese schließen".
Dabei ergeben sich für mich direkt mehrere Probleme:
1. Das war nicht abgesprochen, allerdings steht unter der Tabelle auf der nächsten Seite „Die erforderlichen Renovierungsarbeiten werden durch den Vermieter durchgeführt. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet". Das habe ich auch unterschrieben, allerdings wurde nun auf der vorhergehenden Seite noch die Bemerkung zum Spiegel hinzugefügt, die nun scheinbar auch von mir unterschrieben ist.
2. Weiß ich gar nicht genau was gemeint ist. Der Vermieter scheint zu antizipieren, dass der Spiegel irgendwann mal abgenommen werden muss und will mir dies bereits jetzt in Rechnung stellen.
Zunächst ist der Spiegel geklebt, nicht gebohrt. Es gibt also gar keine Öffnung zu füllen.
Außerdem wird der Spiegel wohl in näherer Zukunft nicht abgenommen werden.
Ich habe den Spiegel über eine schriftliche Ablösevereinbarung am 03.06. an den Nachmieter zur Weiterverwendung verkauft.
Damit müsste eine ggf. irgendwann zu erledigende Abnahme doch sowieso nicht mich betreffen, da er seit dem 03.06. Eigentümer ist. Und selbst wenn es mich irgendwie betreffen sollte, kann das doch nicht jetzt schon irgendwie in Rechnung gestellt werden. Oder?
Sorry für die lange Ausführung, aber ich dachte besser so als mit vielen Nachfragen.
Ich freue mich über Meinungen:)
LG
Vermieter rechnet nach Auszug über Kaution ab
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



In der Regel hat man immer zwei Exemplare der Übergabeprotokolle, die jeweils unterzeichnet und bei der Übergabe für jeden ausgehändigt sind. Das macht man so, um eben solche "Möglichkeiten" des Vermieters auszuschließen. Denn der unterzeichnete Inhalt ist so auf beiden Seiten gleich. Und nachträgliche Eintragungen wären schwierig zu erklären.
Jetzt fehlt dir der Beweis. Und der Vermieter kann theoretisch noch mehr dazu eintragen.
Die Frage ist auch, warum man die anderen Mängel, sofern es überhaupt eine Verpflichtung zur Beseitigung durch den Mieter gäbe, nicht gleich selbst behoben hat. Das ist in der Regel günstiger und wäre vermutlich auch schnell gemacht.
Du kannst den Vermieter natürlich darauf absprechen, wie es zu der Änderung des Protokolls nachträglich kommt, schriftlich sollte er darauf antworten.
Wenn er antwortet und irgendwie bestätigt, dass er nachträglich was geändert hat, bewahre das gut auf, vielleicht brauchst du es mal.
ZitatZunächst ist der Spiegel geklebt, nicht gebohrt. Es gibt also gar keine Öffnung zu füllen. :
Außerdem wird der Spiegel wohl in näherer Zukunft nicht abgenommen werden.
Ich habe den Spiegel über eine schriftliche Ablösevereinbarung am 03.06. an den Nachmieter zur Weiterverwendung verkauft.
Dann würde ich den Vermieter darüber mal informieren, das sein Abrechnung in dem Punkt inkorrekt ist und korrigiert werden muss.
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Ein anderer Tipp um solche nachträglichen Änderungen an Protokollen oder Formularen zu verhindern:
Felder, die keinen Inhalt haben sollen nicht einfach leer lassen sondern ausdrücklich streichen oder mit etwas wie "- keine Angabe -" (o. ä.) ausfüllen.
Ich hätte natürlich eine zweite Ausführung verlangen sollen. Leider ist man hinterher immer schlauer, sie hatte an dem Tat angeboten das einfach „in ein paar Tagen zusammen mit der Stromabmeldung und der Vermieterbescheinigung per Mail" zu schicken. Klang irgendwie plausibel und simpel.
Abgesehen davon hat sie die handschriftlich geschriebene Seite von der Übergabe digitalisiert und in der digitalisierten Version erst die Bemerkungen zum Bad hinzugefügt.
Ein „Keine Mängel" o.ä. hätte so leider auch nichts bewirkt,
Harry Van Sell, du scheinst du denken, dass sie das mit mir abrechnen kann, obwohl es nicht einmal mehr mein Spiegel ist geschweige denn der jetzt abgenommen werden muss.
Oder verstehe ich das falsch?
LG
ZitatAbgesehen davon hat sie die handschriftlich geschriebene Seite von der Übergabe digitalisiert und in der digitalisierten Version erst die Bemerkungen zum Bad hinzugefügt. :
Klingt nach Urkundenfälschung...
Ich würde da im Zweifel das Dokument mit den handschriftlichen Eintragungen einfordern.
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