Hallo,
Ich wohne in einer WG und habe einen Untermietvertrag.
Seit ein paar Wochen hat der Vermieter
bzw. Eigentümer angefangen regelmäßig unter uns, und um das Haus zu renovieren und verursacht dabei Schmutz und Lärm.
Wir haben weder vom Hauptmieter, (der nicht hier wohnt), noch vom Eigentümer ein schriftliches Schreiben bekommen.
Es greift ja auf jeden fall das Sonderkündigungsrecht, da aber jetzt schon renoviert wird, will ich hier nicht noch 2 Monate wohnen, sondern am besten sofort raus.
Leider hab ich nicht herausgefunden bis wann ich jetzt kündigen kann, wenn der Vermieter sich nicht an die Regeln hält.
Daher meine Frage: Welches Auszugsdatum kann ich in das Kündigungsschreiben schreiben?
Viele Grüße!
-- Editiert von DatAim am 26.02.2020 13:36
Vermieter renoviert ohne Ankündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Es tut mir leid, aber ich kann dir nicht folgen. Daher ein paar einfache Fragen zur Einordnung:
1) Die Wohnung liegt in Deutschland?
2) Warum soll es ein Sonderkündigungsrecht geben, wenn außerhalb der Wohnung renoviert wird?
3) Hast du einen befristeten oder einen unbefristeten Mietvertrag? Gibt es einen Kündungsausschluss?
Bitte verstehe mich nicht falsch, die Frage 2 ist ernstgemeint. Ich kann nämlich nicht erkennen, wo ein solches Sonderkündigungsrecht herkommen soll. Da du davon ausgehst, wäre es sinnvoll, wenn du die Grundlagen dafür nennen könntest. Notfalls durch Nennung entsprechender Internetfundstellen. Dann kann man sich anschauen, warum du falsch liegst. Denn davon gehe ich stark aus. Ich glaube nicht, dass du ein Sonderkündigungsrecht hast.
1) Es handelt sich um ein (altes) Haus in Deutschland. Es wird das erste und zweite Obergeschoss vermietet.
2) Der Eigentümer reist unter uns, im Erdgeschoss Wände, Decken, etc raus. Dabei wackelt wirklich das ganze Haus, und laut ist es sowieso. (Wir sind alle Studenten und mussten während der Prüfungsphase zum lernen immer das Haus verlassen)
Mit außerhalb der Wohnung ist gemeint dass er draußen mit einem Bagger vor dem Haus arbeitet.
https://www.hausgold.de/sonderkuendigungsrecht/
" Die Wohnung soll modernisiert werden und der Mieter möchte den damit verbundenen Lärm und Schmutz nicht mitbekommen. In diesem Fall hat er dann also ein Sonderkündigungsrecht, welches im § 555 BGB geregelt wird."
Also Lärm und Schmutz haben wir reichlich.
Es gibt nur einen Hauseingang, und wenn der Eigentümer unter uns arbeitet, zieht auch der ganze Dreck hoch in unsere zwei Etagen. Es gibt nämlich keine extra Haustüre zu unserer Wohnung. (Ich glaube das ist auch nicht zulässig)
3) Ich habe einen ganz normalen unbefristeten Untermietvertrag ohne Kündigungsausschluss.
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Die Wohnung soll modernisiert werden ...
Damit ist die Wohnung des Mieters gemeint - nicht irgendeine nebenan oder untendrunter oder obendrüber ...
§ 555 BGB lautet: "Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam."Da ist kein Sonderkündigungsrecht geregelt.Zitatn diesem Fall hat er dann also ein Sonderkündigungsrecht, welches im § 555 BGB geregelt wird. :
Es gibt bei Modernisierungsmaßnahmen der Mietsache ein Sonderkündigungsrecht nach § 555e BGB. Aber die Wohnung selber wird ja nicht modernisiert. Von daher trifft das hier nicht zu.
Es kann ein Recht auf Mietminderung bestehen. Aber das zu beurteilen, ist aus der Ferne nicht einfach.
Dann gehe ich davon aus, dass sich deine Kündigungsfrist nach § 573c (1) BGB richtet.Zitat3) Ich habe einen ganz normalen unbefristeten Untermietvertrag ohne Kündigungsausschluss. :
Eine Grundlage für eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB sehe ich persönlich nicht. Aber ich weiß auch nicht, was vor Ort passiert. Für eine fristlose Kündigung müsste ein Festhalten am Mietvertrag für den Mieter unzumutbar sein.
Endet dein MV in 2 Monaten?Zitatwill ich hier nicht noch 2 Monate wohnen, sondern am besten sofort raus. :
Angenommen ich berufe mich darauf dass es keine Haustüre zwischen dem Erdgeschoss, in dem renoviert wird, und dem vermieteten Teil des Hauses gibt, dann wird ja quasi IN der Wohnung renoviert.
Hätte ich dann hätte ich doch ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn die Renovierungsarbeiten nicht angekündigt wurden?
Und wie lange wäre in so einem Fall die Kündigungsfrist, bzw. wann könnte ich dann am frühsten ausziehen.
ZitatEndet dein MV in 2 Monaten? :
Nein, ich dachte wenn das Sonderkündigungsrecht greift, kann man nach Eingang der Kündigung nach 2 Monaten raus.
ZitatAngenommen ich berufe mich darauf dass es keine Haustüre zwischen dem Erdgeschoss, in dem renoviert wird, und dem vermieteten Teil des Hauses gibt, :
Die wird es wohl in keinem Haus geben ... dürfte also sinnlos sein.
Dann ist es aber keine eigene Wohnung die er da vermietet.
Sie haben lt. Mietvertrag eine Wohnung gemietet?
Du hast in der WG vermutlich ein Zimmer und die Mitbenutzung von einigen Räumen wie Küche und Bad gemietet. Wird dein Zimmer oder einer dieser Gemeinschaftsräume modernisiert/renoviert?ZitatAngenommen ich berufe mich darauf dass es keine Haustüre zwischen dem Erdgeschoss, in dem renoviert wird, und dem vermieteten Teil des Hauses gibt, dann wird ja quasi IN der Wohnung renoviert. :
Das wäre die relevante Frage. Ob es eine Wohnungstür gibt oder nicht, spielt für ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Modernisierung meiner Meinung nach keine Rolle.
Ist n WG-Zimmer.
Wenn das mit der Wohnungstüre keine Rolle spielt, kann ich dann immerhin die 25% Mietminderung einklagen? (LG Düsseldorf WuM 1973, 187)
Aber generell habe ich den Verdacht dass wir hier alle ganz schön übern Tisch gezogen werden.
Zitatkann ich dann immerhin die 25% Mietminderung einklagen? :
Eine Mietminderung muss man nicht einklagen. Eine Mietminderung tritt kraft Gesetz in Kraft. Nur sollte man diesen Schritt nicht alleine vornehmen, sondern nur mithilfe eines Anwaltes oder dem örtlichen Mieterverein.
ZitatDann ist es aber keine eigene Wohnung die er da vermietet. :
Wie kommt man denn bitte darauf?
Selbst wenn es da gar keine Haustüre gäbe, wäre das bezüglich der Wohnung irrelevant.
Es wird aber wohl mindestens eine Haustüre geben.
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