Vermieter repariert kaputte Türklingel nicht

15. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
DrLi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter repariert kaputte Türklingel nicht

Hallo zusammen,

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in einer Wohnung im 1. OG.
Seit fast 2 Jahren ist die Klingel an der Haustür (Klingel an Wohnungstür funktioniert noch einwandfrei) defekt.

Ich habe ich den Vermieter (Adler Group, früher ADO Immobilien) bestimmt schon über 20 Mal telefonisch und auch per Email informiert und gebeten die Klingel zu reparieren. Mir wird jedes Mal gesagt, dass der Defekt im System vermerkt ist und die entsprechende Abteilung kontaktiert wurde und man sich darum kümmern wird. Jedes Mal hinterlasse ich erneut meine Handynummer, aber nun sind es aber schon fast 2 Jahre und ich wurde noch nie zurück gerufen. Da die Hausklingel Teil des Klingelsystems des ganzen Hauses ist, kann ich auch nicht selber einen Elektriker engagieren.

Ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen kann. Als Hartz IV Empfänger, denke ich, kann ich mir auch keinen Anwalt leisten(?). Hat jemand eventuell Erfahrungen mit solchen Situationen und weiß was ich machen kann, damit der Vermieter endlich die Klingel repariert?

Danke schon mal im voraus!


-- Editiert von DrLi am 15.12.2021 02:04

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von DrLi):
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in einer Wohnung im 1. OG.
Seit fast 2 Jahren ist die Klingel an der Haustür (Klingel an Wohnungstür funktioniert noch einwandfrei) defekt.

Ich verstehe das so, dass Dich per Klingel niemand erreichen kann. Das ist nicht nur ärgerlich, auch im Falle eines Falles gefährlich für Dich.
Schreibe dem Vermieter und setze ihm eine Frist für die Reparatur, kündige auch eine Mietminderung an.

Zitat (von DrLi):
Ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen kann. Als Hartz IV Empfänger, denke ich, kann ich mir auch keinen Anwalt leisten(?). Hat jemand eventuell Erfahrungen mit solchen Situationen und weiß was ich machen kann, damit der Vermieter endlich die Klingel repariert?

Als HartzIV Empfänger hast Du die Möglichkeit für PKH, das heißt, Du besorgst dir einen Beratungsschein vom AG (oder ein Anwalt macht das für Dich) bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung wird Dir PH erteilt; allerdings nur, wenn
Aussicht auf Erfolg besteht und nicht willkürlich geklagt wird.

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Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Als erstes würde ich den Vermieter schriftlich, per Einschreiben, unter Fristsetzung dazu auffordern, den Mangel beheben zu lassen.
Du kannst auch als Hartz IV Empfänger anwaltliche Hilfe durch einen Beratungshilfeschein in Anspruch nehmen.

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