Vermieter sagt Schlüsselübergabe kurzfristig ab und stellt neue Bedingungen – was tun?

30. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
iamgift.k
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter sagt Schlüsselübergabe kurzfristig ab und stellt neue Bedingungen – was tun?

Hallo zusammen,
ich brauche dringend euren Rat zu einer schwierigen Situation mit unserem Vermieter.

Wir wohnen seit 2019 in einer Wohnung (EG) und haben Anfang 2025 einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung im selben Haus unterschrieben, geplanter Einzug: 01.04.2025. Die neue Wohnung war wegen einer Kernsanierung nicht fertiggestellt, daher wurde der Einzug mehrfach verschoben. Ende Juni forderte der Vermieter, ab 01.07. bereits Miete für die neue Wohnung zu zahlen, obwohl wir sie noch nicht beziehen konnten. Eine Nachfrage dazu empfand er als „lächerlich", woraufhin der Mietbeginn auf 01.08.2025 verschoben wurde – ab diesem Zeitpunkt begann der Konflikt.

Die alte Wohnung (EG) soll laut Vermieter bei Auszug frisch gestrichen und gründlich gereinigt übergeben werden, obwohl sie ab 04.08.2025 kernsaniert werden soll. Wir haben dies trotzdem akzeptiert, weil wir verstehen, dass sie im Zustand der ursprünglichen Übergabe zurückgegeben werden muss. Es gab zwei Optionen:
1⃣ Wir machen die Arbeiten selbst.
2⃣ Wir zahlen Materialkosten und eine Reinigungspauschale, damit der Vermieter es veranlasst.

Da wir kein Geld für Option 2 haben, entschieden wir uns für Option 1. Kurz danach zog der Vermieter seine bisherigen Zusagen zurück und verschärfte den Tonfall deutlich.

Bis zuletzt hieß es per WhatsApp, wir hätten Zeit, die alte Wohnung bis 03.08.2025 fertigzustellen. Eine Schlüsselübergabe für die neue Wohnung war für den 30.07.2025 um 09:30 Uhr vereinbart. Kurz vor diesem Termin sagte der Vermieter ab, um „erst noch eine E-Mail zu verfassen". Am gleichen Tag erhielten wir diese E-Mail mit drei neuen, nicht verhandelbaren Bedingungen:
• Schlüssel für die neue Wohnung nur nach „perfekter Abnahme" der alten,
• doppelte Miete für August im Voraus,
• oder in der alten Wohnung bleiben, dann sei „das Thema erledigt".

Wir haben für uns jetzt Option 3 (in der alten Wohnung bleiben) entschieden. Weil wir überhaupt keine Zeit mehr haben um irgendwie rechtlich dagegen vorzugehen, da wir die E-Mail heute Mittag erhalten haben und nur bis morgen (31.07.25) um 16Uhr Zeit haben zu antworten. Sollten wir uns bis dorthin nicht melden, geht er von Option 3 aus. Wir haben für die neue 1OG. Wohnung viel Geld ausgegeben (neue Küche, Kühlschrank, Kleiderschränke, Bett etc.). Wir haben keine Mietschulden, haben Monate lang Baulärm und Bauarbeiten auch an Wochenenden ohne Beschwerden ertragen und immer versucht, eine faire Lösung zu finden. Jetzt – zwei Tage vor dem geplanten Umzug – werden Bedingungen aufgestellt, die vorher nicht vereinbart waren. Wir fühlen uns massiv unter Druck gesetzt und wissen nicht, wie wir rechtlich am besten reagieren sollen.

Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Vorgehen von Vermietern und kann uns Tipps geben, wie wir hier vorgehen sollten?

Vielen Dank vorab für jede Hilfe.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
iamgift.k
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

WhatsApp Nachrichten am 29.07.25 :

Vermieter :
uten Morgen, und vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie bereits gestern ausführlich besprochen, handelt es sich hierbei nicht um ein Missverständnis. Ursprünglich war die Wohnungsübergabe verbindlich zum 2. oder 3. Juli vorgesehen. Von einem Mietende zum 31. Juli war zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede – die Verschiebung hat sich erst im Nachhinein ergeben.

Die alte Wohnung steht mir als Vermieter ab dem 1. August wieder zu. Aus Kulanz habe ich bereits einer Verlängerung bis zum 3. August zugestimmt, bin jedoch nicht bereit, darüber hinaus weitere Tage zu gewähren.

Ich weise daher nochmals darauf hin, dass die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben ist. Das bedeutet in diesem Fall: vollständig und fachgerecht frisch gestrichen sowie professionell gereinigt. (Ich schicke ihnen nachher Auszüge aus dem Vertrag sowie das Übergabeprotokoll)

Diese Arbeiten hätten längst organisiert werden können, da sie vertraglich geregelt sind. Es ist nicht meine Aufgabe, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen oder an Pflichten zu erinnern. Seit Monaten wurde zudem der Bürgersteig nicht gekehrt und das Unkraut nicht entfernt – auch hier wird den mietvertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Aus diesem Grund habe ich nun einen Hausmeisterdienst beauftragt, der diese Arbeiten übernimmt. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie nun mit der vertragsgemäßen Rückgabe der Wohnung verfahren möchten.

LG

Mieter :
Bezüglich der alten Wohnung wurde inzwischen klargestellt, dass Frau X und Herr Y die Wohnung wie vereinbart gründlich reinigen werden. Sie bemühen sich darum, dies bis spätestens zum 03.08. in vollem Umfang umzusetzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Vermieter :Was ist mit dem Anstrich der Wände?

Mieter :Der Anstrich der Wände wird selbstverständlich ebenfalls vorgenommen, wie im Mietvertrag vorgesehen.

Vermieter :
Bezüglich der geschuldeten Renovierung und Endreinigung der Wohnung zum Auszug möchte ich folgenden Vorschlag unterbreiten:

Die Renovierung der Wohnung wird vom Vermieter organisiert und durchgeführt. Die Materialkosten für die Malerarbeiten (Farbe) inklusive Abdeckmaterial übernehmen die Mieter gegen Nachweis. Zusätzlich wird eine Pauschale in Höhe von 200 € für die professionelle Endreinigung der Wohnung angesetzt.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind.

Mieter:
Ich habe eben, so gut es in der aktuellen Situation möglich war, da ich mich gerade in einem Freizeitpark befinde, mit Frau X und Herrn Y gesprochen. Sie haben mir mitgeteilt, dass sie die Wohnung selbst streichen und reinigen werden, da ihnen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um diese Arbeiten extern vergeben zu lassen.

Vermieter :
Okay, ich arbeite eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung aus und schicke Ihnen diese später zu. Dann haben Sie genug Zeit, sich diese durchzulesen, da sie auch in der Haftung des alten Vertrages sind. Grüße

Geben Sie mir bitte noch mal Ihre E-Mail-Adresse, damit ich Ihnen das entsprechend zusenden kann? Weiterhin möchte ich den Termin für morgen früh erst mal absagen.

Mieter :
Ich werde die Aufhebungsvereinbarung in Ruhe prüfen, sobald sie mir vorliegt.

Mir ist bewusst, dass ich als Vertragspartner ebenfalls in der Verantwortung stehe. Dennoch möchte ich betonen, dass ich mich aktuell um eine Klärung bemühe und vermittle, soweit es mir möglich ist – auch unter erschwerten Umständen.

Viele Grüße

Vermieter :
Ja alles gut Frau Z ich kann sie da sehr gut verstehen. Deswegen sage ich auch den Termin für morgen früh ab, damit sie genug Zeit haben die Aufhebung zu prüfen oder prüfen zu lassen. Liebe Grüße und danke für Ihre Hilfe.

Dann kam heute am 30.07.25 die E-Mail :

Liebe Frau Z

vielen Dank, dass Sie sich – trotz Ihres Aufenthalts gestern im Freizeitpark – die Zeit genommen haben, sich mit ihrem Mietvertrag auseinanderzusetzen.

Umso mehr hat mich das Misstrauen überrascht, das mir von Ihren Mitmietern entgegengebracht wird. Anbei finden Sie das Inserat ihrer alten EG Wohnung, das ich bereits für die Zeit nach der Sanierung der Wohnung vorbereitet habe. Wie Sie sehen werden, liegt die angesetzte Miete, trotz einem Zimmer und 20qm weniger, sogar 5 € über dem Betrag, den ich ursprünglich im ersten Jahr aus reiner Kulanz für Ihre Freunde veranschlagt hatte. Ich bin damals von einer vertrauensvollen und kooperativen Zusammenarbeit ausgegangen – offenbar war das sehr grosser ein Irrtum, passt aber zu dem Verhalten mit mir um 2 Tage zu diskutieren!

Hier der Link: .... Datenschutz (Die Bilder sind von der Wohnung im 1. OG, nur mal, dass Sie einen Eindruck haben wie schön ich es saniert habe, ganz zu schweigen von den technischen Erneuerungen.)

Unverständlich bleibt für mich auch, warum man sich dazu entschließt, selbst Farbe zu kaufen und die komplette Wohnung eigenständig zu streichen, anstatt schlicht die tatsächlich anfallenden Materialkosten zu übernehmen, wie vorgeschlagen. Diese Kosten entstehen auch bei Eigenleistung ohnehin und sind wahrscheinlich teurer als meine Einkaufspreise.

Vor diesem Hintergrund des Misstrauens mir gegenüber ziehe ich mein Entgegenkommen in dieser Angelegenheit, sowie sämtliche vorangegangenen Angebote ausdrücklich zurück.



Künftig wird die weitere Abwicklung wie gewünscht, ausschließlich auf Grundlage der geltenden vertraglichen und gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Ich gehe davon aus, dass auch Ihnen bekannt ist, dass eine Wohnung bei Auszug im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben ist. Weshalb Ihre Freunde diesen Umstand bislang offenbar nicht ernst genommen haben, obwohl ich das bei Neuvertragsabschluss vorsorglich nochmal erwähnt habe, erschließt sich mir nicht. Auch das fügt sich nahtlos in das Gesamtbild ein, dass den vertraglichen Pflichten keinerlei Bedeutung beigemessen wird. Seit dem Auszug von Frau Rehbein wurde der Bürgersteig nicht ein einziges Mal gekehrt und Unkraut entfernt - obwohl genau das ausdrücklich zu den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zählt. Künftig wird es bei Versäumnissen dieser Art entsprechende mietrechtliche Konsequenzen geben müssen.



Es gibt nun 3 Möglichkeiten:

1. Aufhebung im Anhang mit der Nr. 1 (Übergabe Wohnung 1. OG erst, wenn die alte vertragsgemäß von mir abgenommen wurde)

Aufhebungsvereinbarung zum Mietvertrag vom 23.01.2019,
Str. xyz, 123 Stadt, Wohnung Erdgeschoss
zwischen
Frau A (Vermieterin), vertreten durch den notariell
bevollmächtigen Ehemann Herr B
und
Frau X, Herrn Y und Frau Z

wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses
Das bestehende Mietverhältnis über die o.g. Wohnung in endet einvernehmlich zum
31. Juli 2025, 18:00 Uhr.
§ 2 Übergabe und Zustand der Wohnung
Die Mieter verpflichten sich, die Wohnung spätestens am 31. Juli 2025 um 18:00 Uhr an den
Vermieter in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Als vertragsgemäßer Zustand gilt der Zustand zum Zeitpunkt der ursprünglichen Übergabe,
dokumentiert durch ein Übergabeprotokoll sowie eine umfangreiche Fotodokumentation,
welche beiden Parteien vorliegt.
Etwaige Abweichungen vom dokumentierten Zustand können zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen und/oder einer Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete
führen.
§ 3 Übergabe der neuen Wohnung im 1. Obergeschoss
Die Übergabe der neuen Wohnung im 1. Obergeschoss erfolgt im Rahmen des Umzugs
zeitgleich mit der Rückgabe der alten Wohnung, jedoch ausschließlich nach vorheriger
Abnahme und schriftlicher Bestätigung durch die Vermieterin oder deren
Bevollmächtigten, dass sich die alte Wohnung im vereinbarten vertragsgemäßen
Zustand befindet. Die Abnahme der Wohnung kann bei Nichterfüllung verweigert werden!
§ 4 Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung regelt abschließend die einvernehmliche Beendigung des
Mietverhältnisses für die Erdgeschosswohnung mit Vertrag vom 23.01.2019.
Weitere Ansprüche aus dem Mietverhältnis bleiben unberührt, sofern sie nicht ausdrücklich in
dieser Vereinbarung ausgeschlossen wurden.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

2. Aufhebung mit der Nr. 2 (August Miete für beide Wohnungen sind vorab zu überweisen)

Aufhebungsvereinbarung zum Mietvertrag vom 23.01.2019,
Wohnung Erdgeschoss
zwischen
Frau A (Vermieterin), , vertreten durch den notariell
bevollmächtigen Ehemann Herrn B
und
Frau X, Herrn Y und Frau Z

wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses
Das bestehende Mietverhältnis über die o.g. Wohnung in endet einvernehmlich zum
31. August 2025, 16:00 Uhr.
§ 2 Übergabe und Zustand der Wohnung
Die Mieter verpflichten sich, die Wohnung bis spätestens 31. August 2025 um 16:00 Uhr an
den Vermieter in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Als vertragsgemäßer Zustand gilt der Zustand zum Zeitpunkt der ursprünglichen Übergabe,
dokumentiert durch ein Übergabeprotokoll sowie eine umfangreiche Fotodokumentation,
welche beiden Parteien vorliegt.
Etwaige Abweichungen vom dokumentierten Zustand können zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen und/oder einer Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete
führen.
§ 3 Übergabe der neuen Wohnung im 1. Obergeschoss
Die Übergabe der neuen Wohnung im 1. Obergeschoss erfolgt zum 01.08.2025 nachdem
sowohl die Miete für diese in Höhe von € 985,- als auch die Miete für das EG in Höhe von
€715,- auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sind.
§ 4 Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung regelt abschließend die einvernehmliche Beendigung des
Mietverhältnisses für die Erdgeschosswohnung mit Vertrag vom 23.01.2019.
Weitere Ansprüche aus dem Mietverhältnis bleiben unberührt, sofern sie nicht ausdrücklich in
dieser Vereinbarung ausgeschlossen wurden.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

3. rein nur aus Kulanz, da mir eigentlich eine Vertragserfüllung vollumfänglich zusteht, wäre das die in Ihrer alten Wohnung bleiben, Thema erledigt!

Die drei Vorschläge und die darin enthaltenen Bedingungen sind nicht verhandelbar!



Ich bitte um Prüfung und um Rückmeldung bis morgen Nachmittag 16 Uhr ob 1, 2 oder 3. Sollte ich nichts mehr hören, gehe ich davon aus, dass Nr. 3 eintritt.

Gruß

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39687 Beiträge, 6498x hilfreich)

Zitat (von iamgift.k):
woraufhin der Mietbeginn auf 01.08.2025 verschoben wurde – ab diesem Zeitpunkt begann der Konflikt.
Nun ja, der 1.8. ist erst übermorgen. Der Konflikt schwelt ja schon mind. seit Anfang 2025.
Welche Mietverträge gibts denn schriftlich und beiderseits unterschrieben?
- Einzug verschieben---aber ohne Schriftstücke/ Änderung des MV?
- Der MV vom Januar für Wohnung OG ab 1.4.25?---> Der existiert noch?
- Wohnungsübergabe der EG-Wohnung am 2.oder 3.7.---> gibts dazu was Schriftliches?
- für die OG-Wohnung...ab 1.8.---> Gibts was in Schriftform?
- für die OG-Wohnung...ab 31.8.---> Gibts was in Schriftform?

Ich meine ausdrücklich nicht die WhatsApp-Nachrichten. Sondern Verträge bzw. Änderungen zum Vertrag.

Zitat (von iamgift.k):
Wir haben für uns jetzt Option 3 (in der alten Wohnung bleiben) entschieden
Das hätte ich auch so entschieden.
Zitat (von iamgift.k):
Wir haben für die neue 1OG. Wohnung viel Geld ausgegeben
Das war vllt. ein Fehler. Oder wird uU ein langer Rechtsstreit wegen evtl. Schadensersatz. Aber ohne *ordentliche* Dokumentation der Mietverträge samt Änderungen wohl aussichtslos.
Zitat (von iamgift.k):
wie wir hier vorgehen sollten?
Ihr habt euch doch bereits entschieden. Ihr wollt im EG bleiben. Der Vermieter hat das als Vorschlag 3 und Thema erledigt *zugesagt*.

Beachte: Euch steht als Mieter AUCH eine vollumfängliche Vertragserfüllung zu: d.h. Mietbeginn in der OG-Wohnung ab 1.4.25.

Was würde ICH tun?
- im EG wohnen bleiben,
- die Miete immer pünktlich für die EG-Wohnung überweisen,
- nach Hausordnung/Kehrwoche schön die Bürgersteige fegen und die Kräutlein zupfen.

Mit den eigenen gekauften Möbeln kann man nach eigener Vorstellung verfahren... einlagern, Lieferung noch heute verschieben...o s.ä.

Zitat (von iamgift.k):
Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Vorgehen von Vermietern
Ich nicht.
Auf Sicht könnte ein Anwalt helfen... evtl. auch wegen der Möbel/Schadensersatz
oder --->ein baldiger Auszug aus dem Haus.
In welcher Funktion ist denn Frau Z. beteiligt?
Wohnt sie mit Frau X und Herrn Y dort ? Ist sie Mieterin?

Uhrzeiten sind voll daneben...Es gilt das Datum... ist aber hier wohl egal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iamgift.k
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Mietverträge gibts denn schriftlich und beiderseits unterschrieben?


es gibt den neuen Mietvertrag der unterschrieben wurde am 01.04.25.

Zitat (von Anami):
- Einzug verschieben---aber ohne Schriftstücke/ Änderung des MV?


ja, leider nichts schriftliches. nur WhatsApp nachrichten.

Zitat (von Anami):
- Der MV vom Januar für Wohnung OG ab 1.4.25?---> Der existiert noch?/quote]

ja, aber nachdem wir uns für Option 3 entschieden haben, hat er dann bestätigt das der geschlossene MV gegenstandslos ist und wir sollen es in der Mitte zerreisen und es unten durch die Tür der Wohnung im 1OG. schieben.


Zitat (von Anami):
- Wohnungsübergabe der EG-Wohnung am 2.oder 3.7.---> gibts dazu was Schriftliches?
- für die OG-Wohnung...ab 1.8.---> Gibts was in Schriftform?
- für die OG-Wohnung...ab 31.8.---> Gibts was in Schriftform?/quote]

Alles war nur in whats app form

Zitat (von Anami):
In welcher Funktion ist denn Frau Z. beteiligt?
Wohnt sie mit Frau X und Herrn Y dort ? Ist sie Mieterin?/quote]

Frau Z steht im Mietvertrag mit drin sozusagen als Bürgin für Frau X und Herrn Y, weil die beiden damals in den Augen vom Vermieter nicht genug verdient haben. Frau Z wohnt nicht dort.

Wir wollen keinen Stress oder Ärger mit dem Vermieter. Bisher haben wir auch die Miete immer pünktlich bezahlt und nie uns über was beschwert. Das es so gekommen ist wundert uns sehr. Als ob wir am Anfang die falsche Option(selbst Streichen und selbst General reinigen) gewählt haben. Hätten wir finanzielle mittel, hätten wir auch das andere Angebot genommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(361 Beiträge, 113x hilfreich)

Ich gestehe, ich habe mir die endlosen Posts mit der Kommunikation nicht komplett durchgelesen. Aber ganz grundsätzlich gilt: Pacta sunt servanda. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kann eine Partei nicht einseitig neue Spielregeln festlegen.

Da ihr aber offensichtlich etlichen sonderbaren Forderungen des Vermieters bereits zugestimmt habt, kann es sein, dass das einvernehmliche Vertragsänderungen sind.

Zitat (von iamgift.k):
Die alte Wohnung (EG) soll laut Vermieter bei Auszug frisch gestrichen und gründlich gereinigt übergeben werden, obwohl sie ab 04.08.2025 kernsaniert werden soll. Wir haben dies trotzdem akzeptiert, weil wir verstehen, dass sie im Zustand der ursprünglichen Übergabe zurückgegeben werden muss


Das ist generell Blödsinn. Ein Mieter muss die Wohnung nicht in dem Zustand zurückgeben, in dem er sie erhalten hat. Abnutzung im normalen Rahmen ist mit der Miete abgegolten. Zusätzlich gibt es auch noch sowas wie ein Schikaneverbot. Wenn eine Wohnung kernsaniert werden soll, dann MUSS der Mieter überhaupt nicht streichen. Er muss bestenfalls einen Teil der Kosten für das nach der Sanierung notwendige Streichen übernehmen. Und auch das nur dann, wenn er überhaupt zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Aber da ihr bereits zugestimmt habt, diese Pflicht zu übernehmen, ist der Drops ggf. gelutscht und jetzt seid ihr wirklich verpflichtet.

Zitat (von iamgift.k):
haben Anfang 2025 einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung im selben Haus unterschrieben, geplanter Einzug: 01.04.2025. Die neue Wohnung war wegen einer Kernsanierung nicht fertiggestellt, daher wurde der Einzug mehrfach verschoben.


Was für ein Mietbeginn steht denn im Vertrag? Das wäre interessant. Der Vermieter kann nicht eigenmächtig den Einzugstermin immer weiter nach hinten verschieben, bereits Miete wollen, obwohl er die geschuldete Wohnung nicht zur Verfügung stellt, und euch dann auch noch irgendwelche Ultimaten stellen. Normalerweise würdet ihr ihm nicht nur keine Miete schulden, sondern er euch auch noch Schadenersatz für eure dadurch entstandenen Kosten (wie z.B. die erwähnte Küche, etc.). Aber auch hier, durch euer eigenen blauäugiges Handeln /WhatsAppen, habt ihr euch diese Möglichkeiten vielleicht bereits verbaut.

Das ist tatsächlich einer der Fälle, wo ich zu einem Anwalt raten würde, und das sofort!!! Und hört bitte auf, mit dem Vermieter zu kommunizieren. Nicht per WhatsApp, nicht mündlich, nicht per Brief, ohne dass jemand, der von der Materie Ahnung hat, euch vorher berät. Obwohl ich wirklich glaube, dass ihr alle Möglichkeiten, die ihr gehabt hättet, bereits selbst auf den Misthaufen geworfen habt.

Aus meiner Sicht verarscht der Vermieter euch nämlich nach Strich und Faden...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39687 Beiträge, 6498x hilfreich)

Zitat (von iamgift.k):
aber nachdem wir uns für Option 3 entschieden haben, hat er dann bestätigt das der geschlossene MV gegenstandslos ist und wir sollen es in der Mitte zerreisen und es unten durch die Tür der Wohnung im 1OG. schieben.
Na, wenn ihr das macht, ist euch wohl nicht zu helfen.

ICH würde das auf keinen Fall tun. ICH würde den *alten*richtigen Mietvertrag aufheben. Es kommt ja sicher demnächst zu Streit. Ihr braucht den *Beweis* ganz sicher nochmal.
ICH würde jetzt keinesfalls mit dem Vermieter noch irgendwas vereinbaren.
ICH würde in der EG-Wohnung bleiben...und in Ruhe abwarten, was dem Vermieter als nächstes einfällt.
ICH würde Frau Z zu nichts mehr beauftragen. Als Bürgin wird sie erst und nur nötig, wenn die Miete nicht in voller Höhe kommt. Dann kann der Vermieter von Frau Z die Kosten fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13076 Beiträge, 4692x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde das auf keinen Fall tun. ICH würde den *alten*richtigen Mietvertrag aufheben.

Es geht wohl um den Mietvertrag für die Wohnung um 1. OG.
Der für die EG Wohnung sollte natürlich nicht zerrissen und unter der Tür durchgeschoben werden, hat der Vermieter aber auch nicht verlangt. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39687 Beiträge, 6498x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es geht wohl um den Mietvertrag für die Wohnung um 1. OG.
Keine Frage. Denn das ist der einzig *richtige* schriftliche Mietvertrag über den Beginn des Mietverhältnisses am 1.4. 25.
Zitat (von spatenklopper):
Der für die EG Wohnung sollte natürlich nicht zerrissen und unter der Tür durchgeschoben werden, hat der Vermieter aber auch nicht verlangt.
Eben. Und ich habs nicht empfohlen.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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