Guten Abend ...ich benötige dringend Rat in folgender Angelegenheit:
die Mieterin meldet sich bei mir (per Mail) und bittet um frühzeitigen Auszug (vor Ablauf der Kündigungsfrist) ...da sie eine andere Wohnung beziehen möchte.
Ich biete jemandem der eine Wohnung für seine Tochter sucht die Wohnung zur Miete an. Es wird über Miete, Kaution und Einzugstermin gesprochen. Es werden Fotos der Wohnung per Mail geschickt. Der Mietinteressent findet die Wohnung passend und möchte sie mieten. Es wird ein Termin zur Besichtigung und Mietvertrag Unterzeichnung vereinbart (per Mail).
Sechs Tage nach der Terminvereinbarung meldet sich die derzeitige Mieterin, ist aufgelöst und bittet darum in der Wohnung wohnen bleiben zu dürfen, da mit der neuen Wohnung etwas schief gelaufen ist.
Ich informiere den Mietinteressenten und sage, dass ich nun kein Mietvertrag mehr mit ihm aufsetzen möchte und bitte um Verständnis. Er droht mit Rechtsanwalt. Meine Anwältin setzt ein Schreiben auf, welches sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshof bezieht und schreibt, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und dass es besonders in wohnungsknappen Gebieten auch nicht möglich ist eine zuverlässige Mieterin auf dieser Grundlage aus einer Mietwohnung zu klagen mit etwa einer Räumungsklage.
Nun droht er mir mit Anspruch auf Schadensersatz.
Jetzt meine Frage? Auf welche art von Schaden könnte ich verklagt werden?
Mir fällt da lediglich ein ...er kauft z.B. eine Einbauküche (die Wohnung hat 38qm 1 Zimmer und bereits eine Einbauküche) im Wert von 10 000 € und kann diese nun unter dem Umständen nicht mehr gebrauchen. Gut, gehen wir von großen Anschaffungen aus. Doch ist der Kläger doch auch verpflichtet den Schaden möglichst gering zu halten. Sollte er große Anschaffungen gemacht haben gibt es ein Widerrufsrecht, welches in der Regel mein 14 Tage beträgt. Somit fallen Anschaffungen doch schonmal Weg ...was gibt es noch für Schäden die entstanden sein können?
Ich freue mich sehr über Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Vermieter sagt Termin zur Mietvertragsunterzeichnung ab/ Schadensersatzforderung gegen den Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?

ZitatSollte er große Anschaffungen gemacht haben gibt es ein Widerrufsrecht, welches in der Regel mein 14 Tage beträgt. :
Der Fall spielt nicht in Deutschland? Da gibt es das nämlich nicht.
ZitatDoch ist der Kläger doch auch verpflichtet den Schaden möglichst gering zu halten. :
Stimmt, er müsste diese dann zu marktgerechten Preisen verkaufen.
Einfach verschenken oder auf den Sperrmüll werfen müsste er sich dann anrechnen lassen.
Zitatwas gibt es noch für Schäden die entstanden sein können? :
Wennn man z.B. bereit ein Umzugunternehmen bestellt hat, Fahrzeuge gemietet, Helfer beauftragt hat.
Wobei man da auch wieder bei der Schadenminderungspflicht wäre, denn wer ohne Vertrag so was bestellt, hat eventuell auch ganz schlechte Karten.
Vielen Dank für die Antwort!
...ja, der Fall spielt in Deutschland. Da war ich wohl auf der falschen Fährte. Verträge über Internetanschlüssen beispielsweise kann man widerrufen.
Wie gesagt, die Wohnung hat eine Einbauküche und bei 38qm auch nicht viel Platz für sonstige große Anschaffungen.
Außerdem sind gerade mal 6 Tage vergangen in denen er davon ausgehen hätte können, dass ein Vertag zustande kommt, ebenfalls wird er nachweisen müssen, dass Anschaffungen oder Umzugsunternehmen (der Einzugstermin wäre der 01.08) gewesen tatsächlich in diesen Tagen gekauft/ gebucht worden sind
Ich vermute auch eher die Wut die da aus ihm spricht. Ich glaube nicht, dass er sich rechtlichen Beistand organisiert hat. Denn die Grundlage auf denen seine Beschuldigungen beruhen sind doch sehr dünn. Dennoch mache ich mir natürlich Gedanken was nun auf mich zukommt.
-- Editiert von Friedrich Karl am 27.06.2018 00:00
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Zitat:Verträge über Internetanschlüssen beispielsweise kann man widerrufen.
Fernabsatzgeschäfte kann man widerrufen. Die meisten Küchen werden jedoch im Laden gekauft.
Zitat:Es wird ein Termin zur Besichtigung und Mietvertrag Unterzeichnung vereinbart (per Mail).
Also ist bislang kein Mietvertrag unterschrieben worden.
Zitat:Auf welche art von Schaden könnte ich verklagt werden?
Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.
Zitat:Mir fällt da lediglich ein
Mir fallen da zahlreiche Punkte ein.
- Makler
- höhere Miete
- Hotelkosten
- Fahrtkosten
- Anwaltskosten
- Kosten für Einlagerung von Möbeln
- .....
Die Küche wäre für mich nicht einmal das naheliegendste.
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