Vermieter sagt kurzfristig ab

3. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Widder114
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter sagt kurzfristig ab

Hallo zusammen,

Meine Partnerin und ich werden demnächst Eltern und waren auf der Suche nach einer größeren Wohnung. Letztlich haben wir auch eine gefunden und hatten auch einen Termin zur Besichtigung. Die Wohnung sagte uns direkt zu und wir gaben der Vermieterin unser ok, das wir die Wohnung nehmen. Auch sie freute sich undgab uns ihr mündliches ok. Dawir die einzigen Interessenten waren, bekamen wir auch den Mietvertrag von ihr per Email übersandt. Damit wir auch die Kündigungsfristen für unsere alten Wohnungen einhalten können, haben wir sie dementsprechend gekündigt. Am gleichen Tag bekamen wir auch einen Termin zur Abgabe des Mietvertrags und der Schlüsselübergabe der neuen Wohnung. (Welcher heute am 03.03.2023 hätte stattfinden sollen). Am Mittwoch erhielten wir mit einmal eine Absage, das die Vermieterin,keinen Mietvertrag mit uns möchte, da es in der Vergangenheit (meine Partnerin wohnte schon mal bei der Vermieterin zur Miete in einer anderen Wohnung) durch andere Personen zu Ruhestörung gekommen ist, aber nicht durch uns.

Jetzt meine Frage:

Darf die Vermieterin das so einfach machen ? Wir haben ihr vertraut und waren uns so sicher. Können wir in irgendeiner Form sogar dagegen vorgehen? Schließlich ist es ja ein mündlicher Vorvertrag also eine Zusage ihrerseits. Allein schon durch Zusendung des Mietvertrags.

Kann uns jemand helfen oder hat ähnliches durch.

1000 Dank




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10732 Beiträge, 4716x hilfreich)

Zitat (von Widder114):
Allein schon durch Zusendung des Mietvertrags.
Wenn der an euch gesendete Mietvertrag noch nicht durch den Vermieter unterschrieben war, dann ist das rechtlich ein Aufforderung an euch zur Abgabe eines Angebots. Rein rechtlich gesehen hat der Vermieter also noch kein Angebot auf Abschluss des Mietvertrages gemacht. Dieses Angebot macht ihr, wenn ihr den von euch unterschriebenen Vertrag zurückschickt. Klingt kompliziert, ist aber so.

Ich gehe daher davon aus, dass noch kein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Zwar wären auch mündliche Verträge bindend. Aber hier hat der Vermieter deutlich gemacht, dass er einen schriftlichen Vertrag abschließen will. Insoweit war die mündliche Übereinkunft in aller Regel also noch kein Mietvertrag.

Theoretisch denkbar wäre die Geltendmachung eines Vertrauensschadens. Dafür müsstet ihr beweisen, dass ihr auf den Abschluss vertrauen durftet und dass ihr dadurch jetzt einen Schaden habt. Beides nicht einfach. Am Ende würde das aber auch nur zu Geld führen. Die Wohnung bekommt ihr damit auch nicht.

Als erstes würde ich probieren, mit dem Vermieter zu reden. Vielleicht lassen sich die Probleme von früher ja erklären bzw. ausräumen. Wenn der Vermieter sich nicht überzeugen lässt, solltet ihr jedoch zügig andere Optionen (sprich andere Wohnungen) ausloten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Widder114
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben alles soweit schriftlich per Email das ein Vertrag zustande gekommen wäre. Wir könnten ihn jederzeit unterschreiben und an den Vermieter abgeben. Aber vielen Dank für die schnelle Antwort und deine Hilfe. Wir werden auf jeden Fall versuchen mit der Vermieterin noch mal zu sprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10732 Beiträge, 4716x hilfreich)

Zitat (von Widder114):
Wir könnten ihn jederzeit unterschreiben und an den Vermieter abgeben.
Ist die Unterschrift vom Vermieter schon auf dem Mietvertrag drauf oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Widder114
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein leider noch nicht :-(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Dann bringt euch das nicht viel weiter. Die Wohnung werdet ihr so nicht bekommen. Dadurch dass der Vorgang aber nachweisbar ist kann es gut sein, dass euch ein Schadenersatz würde zugesprochen werden.
Wenn heute bereits die Schlüsselübergabe hätte stattfinden sollen, dann stellt sich mir die Frage wann die Besichtigung war und wann wurde euch der Vertrag zugesendet?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 2370x hilfreich)

In der Sachverhaltsbeschreibung ist vermutlich ein wichtiger Teil (nämlich die Erklärung daß der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden soll) nicht angegeben worden. Dies wird auch durch die Übersendung des nicht unterschriebenen Mietvertragsentwurfs bestätigt.
Ich gehe daher wie "cauchy" davon aus, daß es aus Mangel an der vereinbarten Schriftform zu keinem wirksamen
Mietvertragsabschluß gekommen ist.


-- Editiert von User am 3. März 2023 13:15

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Widder114):
haben alles soweit schriftlich per Email

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Widder114):
das ein Vertrag zustande gekommen wäre.

Da wäre doch mal der Wortlaut der Mais interessant ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.615 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.