Hallo zusammen,
Meine Partnerin und ich werden demnächst Eltern und waren auf der Suche nach einer größeren Wohnung. Letztlich haben wir auch eine gefunden und hatten auch einen Termin zur Besichtigung. Die Wohnung sagte uns direkt zu und wir gaben der Vermieterin unser ok, das wir die Wohnung nehmen. Auch sie freute sich undgab uns ihr mündliches ok. Dawir die einzigen Interessenten waren, bekamen wir auch den Mietvertrag von ihr per Email übersandt. Damit wir auch die Kündigungsfristen für unsere alten Wohnungen einhalten können, haben wir sie dementsprechend gekündigt. Am gleichen Tag bekamen wir auch einen Termin zur Abgabe des Mietvertrags und der Schlüsselübergabe der neuen Wohnung. (Welcher heute am 03.03.2023 hätte stattfinden sollen). Am Mittwoch erhielten wir mit einmal eine Absage, das die Vermieterin,keinen Mietvertrag mit uns möchte, da es in der Vergangenheit (meine Partnerin wohnte schon mal bei der Vermieterin zur Miete in einer anderen Wohnung) durch andere Personen zu Ruhestörung gekommen ist, aber nicht durch uns.
Jetzt meine Frage:
Darf die Vermieterin das so einfach machen ? Wir haben ihr vertraut und waren uns so sicher. Können wir in irgendeiner Form sogar dagegen vorgehen? Schließlich ist es ja ein mündlicher Vorvertrag also eine Zusage ihrerseits. Allein schon durch Zusendung des Mietvertrags.
Kann uns jemand helfen oder hat ähnliches durch.
1000 Dank
Vermieter sagt kurzfristig ab
Wenn der an euch gesendete Mietvertrag noch nicht durch den Vermieter unterschrieben war, dann ist das rechtlich ein Aufforderung an euch zur Abgabe eines Angebots. Rein rechtlich gesehen hat der Vermieter also noch kein Angebot auf Abschluss des Mietvertrages gemacht. Dieses Angebot macht ihr, wenn ihr den von euch unterschriebenen Vertrag zurückschickt. Klingt kompliziert, ist aber so.Zitat :Allein schon durch Zusendung des Mietvertrags.
Ich gehe daher davon aus, dass noch kein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Zwar wären auch mündliche Verträge bindend. Aber hier hat der Vermieter deutlich gemacht, dass er einen schriftlichen Vertrag abschließen will. Insoweit war die mündliche Übereinkunft in aller Regel also noch kein Mietvertrag.
Theoretisch denkbar wäre die Geltendmachung eines Vertrauensschadens. Dafür müsstet ihr beweisen, dass ihr auf den Abschluss vertrauen durftet und dass ihr dadurch jetzt einen Schaden habt. Beides nicht einfach. Am Ende würde das aber auch nur zu Geld führen. Die Wohnung bekommt ihr damit auch nicht.
Als erstes würde ich probieren, mit dem Vermieter zu reden. Vielleicht lassen sich die Probleme von früher ja erklären bzw. ausräumen. Wenn der Vermieter sich nicht überzeugen lässt, solltet ihr jedoch zügig andere Optionen (sprich andere Wohnungen) ausloten.
Also wir haben alles soweit schriftlich per Email das ein Vertrag zustande gekommen wäre. Wir könnten ihn jederzeit unterschreiben und an den Vermieter abgeben. Aber vielen Dank für die schnelle Antwort und deine Hilfe. Wir werden auf jeden Fall versuchen mit der Vermieterin noch mal zu sprechen.
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Ist die Unterschrift vom Vermieter schon auf dem Mietvertrag drauf oder nicht?Zitat :Wir könnten ihn jederzeit unterschreiben und an den Vermieter abgeben.
Nein leider noch nicht :-(
Dann bringt euch das nicht viel weiter. Die Wohnung werdet ihr so nicht bekommen. Dadurch dass der Vorgang aber nachweisbar ist kann es gut sein, dass euch ein Schadenersatz würde zugesprochen werden.
Wenn heute bereits die Schlüsselübergabe hätte stattfinden sollen, dann stellt sich mir die Frage wann die Besichtigung war und wann wurde euch der Vertrag zugesendet?
In der Sachverhaltsbeschreibung ist vermutlich ein wichtiger Teil (nämlich die Erklärung daß der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden soll) nicht angegeben worden. Dies wird auch durch die Übersendung des nicht unterschriebenen Mietvertragsentwurfs bestätigt.
Ich gehe daher wie "cauchy" davon aus, daß es aus Mangel an der vereinbarten Schriftform zu keinem wirksamen
Mietvertragsabschluß gekommen ist.
-- Editiert von User am 3. März 2023 13:15
Zitat :haben alles soweit schriftlich per Email
Finde den Widerspruch ...
Zitat :das ein Vertrag zustande gekommen wäre.
Da wäre doch mal der Wortlaut der Mais interessant ...
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