Wohne seit 10 Jahren in einer Mietwohnung, die Mitte der 70er Jahre gebaut wurde. Seit dieser Zeit wurden die Fliesen im Bad nicht mehr erneuert.
Habe meinen Vermieter gebeten, er möge das Bad doch bitte renovieren lassen, da die Fugenmasse herausbröckelt, die Badewanne an verschiedenen Stellen rostet und leichter Schimmel an den Wänden auftritt, da das Bad schlecht gelüftet werden kann. (Kein Fenster)
Er sagte, dass eine Renovierung z.Zt. nicht vorgesehen sei.
Meine Frage wäre, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, dass nach einer bestimmten Zeit oder nach bestimmten Wohnzuständen eine Renovierung vom Vermieter durchgeführt werden muss.
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"Inge"
Vermieter saniert das Bad nicht
Fragen zur Miete?
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Ein Recht auf Renovierung hast du nicht. Aber darauf dass der VM Mängel behebt.
Herausbröckelnde Fugenmasse ist ein Mangel den der VM beheben muss. Ebenso eine rostende Badewanne. Sicherlich keine sehr schwere Mängel. Trotzdem muss der VM dies beheben.
--- editiert vom Admin
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Naja kommt drauf an. Wenn sie schon sehr alt ist und durch sachgemässen Gebrauch entsprechend abgenutzt ist.
Zudem wissen wir hier ja nicht um was es sich hier konkrett für ne Badewanne handelt.
nach bestimmten Wohnzuständen
Köstlich formuliert.
@ inge:
allein die idee, dass vm alle 10 jahre bäder vollkommen neu zu fliesen und auszustatten hätten ... - ich glaube fast, dass das 'problem' ein fake ist
--- editiert vom Admin
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