Vermieter schickt Firmenrechnung weiter

9. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bobo84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter schickt Firmenrechnung weiter

Moin und frohes Neues!

Ich soll eine Klempner-Notdienst Rechnung bezahlen und würde Euch um Eure Einschätzung bitten.
Am 23.12. kam ich abends nach Hause und meine Küche samt Flur stand ~1 cm unter Wasser.

Ich wohne seit 2 Jahren alleine im EG im 6 Parteienhaus. Das Wasser kam aus der Küche aus meiner Spüle.
Habe also direkt die hinterlegte Rufnummer angerufen, die mir ausgehändigt wurde bei Einzug für (im Weiteren zur Vereinfachung „Hausmeister" genannt).
Habe dem Hausmeister das Problem geschildert, der kam auch anschl. direkt zu mir rüber und sich das mit mir angeguckt.

Habe erklärt, dass ich gerade erst nach Hause kam und die Spüle min. 3 Tage nicht nutzte, dass das nicht von mir sein kann.

Da in der Vergangenheit das Wasser schon immer schlecht abfloss, habe ich im Nov. meinen kompletten Siphon getauscht, ein Reinigungsgel und eine Spirale gekauft. Das hat aber nichts genutzt.
Nach meinem Siphon kommt direkt das Abflussrohr, welches im Keller langläuft.

Der Hausmeister meinte ich solle den Notruf anrufen. Habe das dann verneint, weil ich nicht das Problem sei und keine Schuld habe, sondern ich nur der erste Mietling bin, bei dem das Wasser halt seinen Weg findet und das Abflussrohr nicht mehr zu meiner Wohnung gehört. Habe ihn auch meine Lösungsansätze gezeigt (Gel, Spirale) und gesagt, dass, wenn ich den Notruf verständige, ich diesen auch zu bezahlen habe (wer die Musik nun mal bestellt..).

Habe ihm gesagt, ich nutze die Spüle eh so gut wie nie und bin oft auf Dienstreise und ihm mitgeteilt, dass ich, bevor ich selber den Notruf anrufe, lieber alle Nachbarn das Problem schildere und bei mir einen Stöpsel reinmache, dann kommt es halt irgendwo anders raus und es dann nicht mehr mein Problem sei. Ich wolle ihm nur die Chance geben und mich absichern, schlimmeres zu verhindern (dazu ist man ja schließlich verpflichtet). Für ihn war das Ok.

Bin also von Wohnungstür zu Wohnungstür gegangen und angetroffene Nachbarn Bescheid gesagt.
Die waren natürlich alles andere als erfreut.. Bin dann zum Baumarkt gefahren und habe mir einen Standardstöpsel gekauft um den auf das Abflussrohr zu stecken. Also zw. Abflussrohr und Siphon. Als ich wieder nach Hause kam (ca. 45min), war die Spüle schon wieder fast übergelaufen mit Abwasser.

Also wieder alles abgeschöpft und sauber gemacht und den Stöpsel befestigt. Habe dem Hausmeister dann wiederum angerufen und mitgeteilt, dass ich wie besprochen den Stöpsel bei mir dran gemacht habe aber die anderen Mieter nicht erfreut waren, denn 100% wird nun das Wasser irgendwo anders aus einer Spüle kommen. Würde nicht lange dauern können, bis sich da jemand melden wird. Das habe ich im Beisein anderer Mieter gesagt und plötzlich meinte er, er melde sich gleich zurück. War dann auch so, ich sagte mir gg. 22.30Uhr würde der Klempner-Notdienst kommen, ich solle dann bitte nur zu Hause sein. Gesagt, getan, gg 22:30Uhr schlug der Notdienst samt Hausmeister bei mir auf. Hausmeister war nach 3min weg und der Klempner gg. 23:30Uhr. Habe ihm extra noch gefragt an wem die Rechnung gestellt wird Antwort: Vermieter. Hab ihn dann noch bissel Aufwandsentschädigung inne Hand gedrückt und mich bedankt.

Dachte es wäre damit erledigt, aber natürlich flattert mir am Freitagabend die weitergegebene Rechnung von meinem Vermieter ein!

Ich finde den Rechnungsbetrag echt fair. Aber ich finde es nicht fair, dass ich das bezahlen soll.
Unter den vertraglichen Vereinbarungen steht: Instandsetzung bis 150Eur darf ich latzen.

Die Vermieterrechnung, die Fa. Rechnung, der Passus des Vertrags und ein paar Bilder habe ich beigefügt.

-Rechtschutz ist nicht vorhanden.

Meine Fragen sind folgende:

Ist ja nicht verkehrt, dass der Vermieter das fordert, fordern darf er ja alles. Aber inwieweit muss mich das tangieren?! Ist er im Recht und sollte ich das latzen?

Im Hinblick auf diese vertraglichen 150 Euro finde ich die Rechnung von 148,xx Euro sehr spooky, aber sicher ist das nur ein merkwürdiger Zufall.. Ich weiß, ist keine Frage

Unterliegt eine „Notfallreparatur" eine „Instandsetzung"?! Also ist dieser vertragliche Passus in dem Kontext überhaupt bedeutend? Oder ist das von mir Wortklauberei und das passt scho?

Wie hätte ich mich anders verhalten sollen um Gefahr abzuwenden bzw. wie hättet ihr anders gehandelt?
Wie soll ich mich nun verhalten bzw. antworten und bis wann spätestens?

Für den hypothetischen Fall, ich hätte einfach nicht Bescheid gesagt, sondern einfach bei mir das Abflussrohr mit dem Stöpsel direkt verschlossen.. wäre ich für evtl. Schäden ggf. in Regress genommen worden (oder wie man das nennt)?

Wäre es nicht rechtlich sauberer der Vermieter bezahlt die Fa-Rechnung und lässt mich damit in Ruhe bzw. teilt das zumindest auf die gesamten im Haus wohnenden Mietparteien auf, bzw die an dem Abflussrohr dranhängen?

Gehört das Abflussrohr zu (ausschl.) MEINER Wohnung?

Ich bin natürlich befangen, aber wenn sich herausstellt ich habe das zu zahlen:
Bin ich doch dann auf die Güte meiner Nachbarn oben angewiesen? Bzw. wenn die der Meinung sind ich habe mal wieder ~150Eur zu zahlen, dann kippen die etwas im Abfluss?!

Kann/Soll ich den Spieß umdrehen, dass ich einen Schaden hatte und er mir etwas ersetzen soll? :-)

Vielen Dank!

- Vermieter-Rechnung: https://ibb.co/SPQ0qhW

- Firmenrechnung (war in Kopie dabei): https://ibb.co/t2msxF4

- Bild Siphon (das graue ist der ausgetauschte in Nov.): https://ibb.co/nrV4Qww

- Spüle: https://ibb.co/8mVVxh0

- Bild Flur: https://ibb.co/hB3nz7r

- Bild Spirale/Küchenboden: https://ibb.co/8Ks03tT

- Bild Küchenboden: https://ibb.co/txkFrpy

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bobo84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Passus Vertrag: https://ibb.co/fdQsD0f

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Bobo84):
Aber inwieweit muss mich das tangieren?! Ist er im Recht und sollte ich das latzen?
Unter die Kleinreparaturenklausel fallen Rohrreinigungskosten definitiv nicht. Darunter fallen nur Dinge, die dem häufigen und direkten Gebrauch durch den Mieter ausgesetzt sind. Der Wasserhahn wäre dabei, die Rohre sicher nicht.

Insoweit spielt die Summe aus der Rechnung keine Rolle. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter an dieser Verstopfung durch unsachgemäßen Gebrauch Schuld ist. Das ist ein weites Feld, wo erfahrungsgemäß auch hier im Forum die Meinungen sehr häufig außeinandergehen.

Küchenfett steht da als Grund. Das alleine ist kein unsachgemäßer Gebrauch, weil bei normaler Nutzung der Küchenspüle nunmal Fett anfällt. Der Vermieter müsste also nachweisen, dass noch irgendein anderes Fehlverhalten hinzugekommt. Der Schilderung nach könnten das eine fehlende Mängelmeldung des schlechten Abflusses aus dem November, die spärliche Nutzung der Spüle durch viele Dienstreisen oder der unsachgemäße Einsatz von Reinigungsgel oder Spirale sein.

Ich verweise auf den Konjunktiv. So wirklich will mir nicht einleuchten, warum der Mieter hier schuldhaft die Verstopfung herbeigeführt haben soll. Wenn die Verstopfung im Hauptstrang war, dann wäre ein Verschulden dieses Mieters nahezu ausgeschlossen. Denn dann hängen ja mehrere Wohnungen dran. Wenn die Verstopfung ausschließlich im Strang dieser Wohnung war, hat der Vermieter schon größere Chancen. Aber Küchenfett alleine wird als Begründung nicht reichen.

Zitat (von Bobo84):
Wie soll ich mich nun verhalten bzw. antworten und bis wann spätestens?
Eine Begründung der Kostentragungspflicht durch den Mieter verlangen und dabei darauf verweisen, dass die Kleinreparaturenklausel nicht greift. Viel mehr würde ich nicht schreiben. Damit kannst du dich nur verzetteln.

Zitat (von Bobo84):
Für den hypothetischen Fall, ich hätte einfach nicht Bescheid gesagt, sondern einfach bei mir das Abflussrohr mit dem Stöpsel direkt verschlossen.. wäre ich für evtl. Schäden ggf. in Regress genommen worden (oder wie man das nennt)?
Ja, § 536c (2) BGB.

Zitat (von Bobo84):
Gehört das Abflussrohr zu (ausschl.) MEINER Wohnung?
Das kann keiner hier wissen. Dazu müsste der Handwerker mehr sagen können.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn die Verstopfung im Hauptstrang war, dann wäre ein Verschulden dieses Mieters nahezu ausgeschlossen.

Das ist schlicht falsch. Es wäre höchstens sehr schwer zu beweisen.



Zitat (von cauchy):
Das alleine ist kein unsachgemäßer Gebrauch, weil bei normaler Nutzung der Küchenspüle nunmal Fett anfällt.

Naja, die Menge machts.

Ich hatte mal so ein talentfreies Exemplar, welches das Fett seiner Bratpfannen regelmäßig in die Spüle entleerte. War dann recht teuer für ihn am Ende ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch. Es wäre höchstens sehr schwer zu beweisen.
Jeder hat verstanden, was gemeint war. Aber Harry hat wieder seinen Spaß.

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, die Menge machts.
Geschichten aus dem Forum glaube ich erst, wenn ich ein öffentlich dokumentiertes Urteil dazu lese. Auch Fett aus der Bratpfanne gehört in den üblichen Mengen mit der üblichen Menge Spülmittel und Wasser in die Spüle. Klar, Frittierfett hat darin nichts zu suchen. Aber sofern der Nutzer ein eventuelles Fehlverhalten nicht selber erzählt, wird ein Nachweis sehr schwierig.

Es braucht eben mehr als das Wort "Küchenfett" auf einer Handwerkerrechnung. Zumal der Handwerker das vermutlich jedes Mal hinschreibt, wenn er keine andere Verursachung feststellt. Stimmen muss das noch lange nicht. Es steht ja noch nicht einmal dabei, wie lang die Spirale war. So kann keiner abschätzen, wo die Verstopfung war. Der Vermieter steht in der Beweispflicht für ein Verschulden des Mieters.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Bobo84):
Gehört das Abflussrohr zu (ausschl.) MEINER Wohnung?

Zitat (von cauchy):
Das kann keiner hier wissen. Dazu müsste der Handwerker mehr sagen können.


Doch dass kann man sogar sehr genau sagen.

Wenn es der alleinige Strang des TE gewesen wäre, hätte seine Spüle nicht mit den Abwässern der Nachbarwohnungen "geflutet" werden können.

Die Verstopfung muss also zwingend im Hauptstrang, nach dem Zulauf des TE gesessen haben.

Zitat (von Bobo84):
Im Hinblick auf diese vertraglichen 150 Euro finde ich die Rechnung von 148,xx Euro sehr spooky, aber sicher ist das nur ein merkwürdiger Zufall.. Ich weiß, ist keine Frage


Ich finde die Rechnung extrem niedrig in Anbetracht der Einsatzzeit, auch der Aufbau lässt zumindest Zweifel entstehen, denn "in der Regel" werden solche Arbeiten nach Metern (Einsatz Spirale xy m) abgerechnet.

Aber auch egal, eine Kostentragungspflicht deinerseits, sehe ich nicht mal im Ansatz.

Zitat (von Bobo84):
Kann/Soll ich den Spieß umdrehen, dass ich einen Schaden hatte und er mir etwas ersetzen soll? :-)


Dafür wäre deine Hausrat (materielle Schäden) zuständig.

p.s.
Mal die Sockelleisten der Küchenzeile entfernt?
Da steht das Wasser nämlich sonst noch hinter. ;)



-- Editiert von User am 10. Januar 2023 15:59

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bobo84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Wäre die kurz und bündige Antwort so i.O.?

Ich habe Ihre Rechnung bzgl. der Abflussrohrreinigung erhalten und widerspreche diese hiermit.
Zudem fordere ich eine Begründung der Kostentragungspflicht und verweise schon mal darauf, dass die Kleinreparaturenklausel in diesem Fall nicht anwendbar ist.
Freundliche Grüße


Hallo @spatenklopper,
nein - habe ich noch nicht gemacht. Vielen Dank für den Hinweis!


-- Editiert von User am 10. Januar 2023 15:58

-- Editiert von User am 10. Januar 2023 15:59

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Bobo84):
Wäre die kurz und bündige Antwort so i.O.?


Ich würde die Sache anders angehen.

"Hiermit sende ich Ihnen die Rechnung XY zu meiner Entlastung zurück.
Eine Kostentragungspflicht meinerseits ist nicht erkennbar, da die Verstopfung im Hauptstrang der Abwasserleistung war.

Mit freundlichen blabla..."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn es der alleinige Strang des TE gewesen wäre, hätte seine Spüle nicht mit den Abwässern der Nachbarwohnungen "geflutet" werden können.
Kam das Wasser wirklich von den Nachbarn?

Ich habe bisher nur gelesen, das der Teilnehmer seine Spüle nicht verwendet hat. Es könnte immernoch sein, dass Abwasser aus seinem eigenen Bad zurückgedrückt wurde, weil die zentrale Leitung seiner eigenen Wohnung verstopft war. Daher die Nachfrage.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bobo84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Kam das Wasser wirklich von den Nachbarn?

Das ist korrekt.

Ich war tagsüber nicht zu Hause, kam abends wieder, habe direkt die Spüle geleert, gewischt, Siphon vom Abflussrohr getrennt und das restliche Abwasser aus dem Siphon und mit Druck aus dem Abflussrohr im Eimer laufen lassen.

Siphon wieder montiert, bin zum Baumarkt, und als ich wiederkam, war die Spüle abermals bis obenhin mit Abwasser voll.

Ich habe wieder alles geleert, wieder Siphon demontiert und dann den Stöpsel auf das Abflussrohr befestigt, bis der Notdienst da war. Als der Notdienst da war, haben wir den Stöpsel wieder demontiert.

Ich war zwischendurch weder duschen, baden, noch auf dem WC ;-)

Nach Erläuterung und gemeinschaftlicher Keller-Begehung mit dem Monteur, dem Abflussrohr entlang, teilte er meine Ansicht, dass es von obigem Nachbarn kommt.

Vielen Dank nochmal dass ihr Euch die Zeit nehmt und unterstützt.

@spatenklopper: Der formulierte Text passt super - ich bin nur zu unfähig sowas zu formulieren.

Schönen Abend zusammen!


-- Editiert von User am 10. Januar 2023 19:26

-- Editiert von User am 10. Januar 2023 19:27

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Bitte weiter berichten, wie das ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bobo84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Rückmeldung.
Hallo.

Heute kam folgende Antwort:
"
wir haben Ihr Anschreiben bezüglich der Rechnung-Nr. 2023-001 erhalten.



Nach Rücksprache mit der Firma xxx haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die Verstopfung bis in den Fallstrang beseitigt wurde.


Wir werden die Rechnung stornieren.


Mit freundlichem Gruß
"

Damit hat sich die Sache für mich erledigt. Vielen Dank. VG!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Na, das ging ja mal ausnahmsweise einfach ...


Danke für die Rückmeldung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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