Vermieter schickt Geldeintreiber!?

12. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter schickt Geldeintreiber!?

Hallo!
Vor 1 1/2 Jahren sind wir aus unserer Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft ausgezogen.
Der Grund für unseren Auszug war, das sich in der Wohnung nach nur einem halben Jahr wohnzeit Schimmel an sämtlichen Wänden gebildet hatte, und der Vermieter trotz mehrfacher aufforderung nichts dagegen unternommen hatte, dann zog noch in die Wohnung über uns eine Familie ein, die außer ständigem extremen Lärm nichts zustande gebracht hat. (Wir haben selber 3 Kinder, nur mit dem unterschied, das unsere Kinder nicht Abends um 23 Uhr mit Stöckelschuhen von Mama über den Laminat trampeln, und das war noch harmlos!) Auch dagegen unternahm der Vermieter trotz das wir einen Anwalt eingeschaltet hatten nichts.
Wir hielten also noch während wir dort wohnten rechtmäßig einen Teil der Miete ein.

Die Miete wurde von unserem Vermieter zurück gefordert. Was unser Anwalt zurückwies. Denn letztendlich war ein normales wohnen in unserer Wohnung nicht möglich.

Danach hörten wir von unserem Vermieter nichts mehr, weder Zahlungserinnerungen, noch Mahnungen noch sonst etwas.
Wir sind ganz normal aus unserer Wohnung ausgezogen. Das Geld, welches wir einbehalten hatten, und auf ein Sparbuch eingezahlt hatten, haben wir für den Umzug verwendet.

Jetzt, nach 1 1/2 Jahren bekommen wir Post von einem Geldeintreiberunternehmen, danach fordert unser Vermieter die Zahlung des angeblich noch offenstehenden Betrages, plus Mahngebür, plus Zinsen, plus die Gebür für das beauftragte Unternemen.

Kann man dagegen etwas machen?
Wir haben gleich bei diesem Unternemen angerufen und gefragt was das solle, die Frau am Telefon meinte nur, sie mache sich einen vermerk, das wir angerufen haben, und schickt uns die Unterlagen zu.
Und nu?
Wir hätten 6 Tage zeit das Geld zu überweisen, da ansonsten ein Verfahren gegen uns eröffnet wird.
Das ganze ist jetzt etwa 14 Tage her. Es kam bis jetzt weder Post von unserem ehemaligen Vermieter noch von diesem Unternehmen.

Hat der Vermieter das Recht dieses Geld zurück zu fordern?

Für eine Antort währe ich dankbar!

Danke Jana

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ansprüche auf Mietzins verjähren innerhalb von 4 Jahren. Also kann der Vemieter den Mietzins noch immer beanspruchen. Wenn Sie z.B. gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen würden, müßte Ihre Berechtigung zur Vornahme einer Mietminderung in diesem Zusammenhang nochmals überprüft werden (Zeugen, Fotos, Lärmprotokolle, etc.).

Die Kosten von Inkassounternehmen werden in der Regel von den Gerichten nur anerkannt, sofern sie die Gebühren nach Bundesrechtsanwaltsordnung nicht übersteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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