Vermieter schikaniert mich/Waschmaschinenplatz

25. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
serena3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermieter schikaniert mich/Waschmaschinenplatz

Hallo,

ich habe ein Problem mit dem Verhalten meines Ex-Vermieters. Als wir den Vertrag für den Neubau unterschrieben haben, wurde uns gesagt, dass es einen freien Waschmaschinenanschluss geben würde. Bei der Übergabe zeigte sich dann jedoch, dass er vergessen hatte, seinem Küchenbauer mitzuteilen, dass er dieses Element freilassen soll und somit war der Anschluss verbaut. Nach einem monatelangen hin und her haben wir die Entfernung des Küchenelements selbst bezahlt (150€).

Nun bin ich vor sechs Wochen ausgezogen. Mein Nachmieter wollte den Anschluss gerne weiterhin nutzen, ansonsten hätten wir das Küchenelement wieder einbauen lassen. Über die Maklerin wurde die Zustimmung des Vermieters eingeholt.

Nach meinem Auszug wollte er uns für die Kommenden fünf Monate die Kaution nicht zurückzahlen. Die Wohnung wurde von seiner Maklerin als einwandfrei abgenommen. Der Nachmieter wohnt inzwischen schon drin und nutzt den Waschmaschinenanschluss. Heute kam eine E-Mail vom Vermieter in welcher steht, dass er 500€ der Kaution einbehält. Er will, dass der Nachmieter seine Waschmaschine abbauen lässt und das Küchenelement wieder eingebaut wird. Anschließend soll der Nachmieter eine Firma beauftragen, um seine Waschmaschine wieder einbauen zu lassen.

Ist das denn rechtens? Die Maklerin teilte sowohl mir als auch dem Nachmieter vor meinem Auszug das Einverständnis des Vermieters mit. Dass er plötzlich seine Meinung "ändert", finde ich merkwürdig. Ich glaube eher, dass er mich schikanieren möchte, weil es bezüglich des Waschmaschinenanschlusses von Anfang an Probleme gegeben hat.

Liebe Grüße,

Serena

-- Editiert von serena3 am 25.10.2018 14:18

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von serena3):
Nun bin ich vor sechs Wochen ausgezogen.


Zitat (von serena3):
Nach meinem Auszug wollte er uns für die Kommenden fünf Monate die Kaution nicht zurückzahlen


Was absolut OK wäre.

Zitat (von serena3):
Über die Maklerin wurde die Zustimmung des Vermieters eingeholt.


Davon haben SIe wie erfahren?

Wie sah das Übergabeprotokoll aus?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
serena3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Er hat heute eine E-Mail rausgeschickt, in der das drinstand.

Das Übergabeprotokoll war einwandfrei. Da die Maklerin mit ihm abgesprochen hatte, dass die Küche so bleibt, ist das nicht-eingebaute Element auch mit keinem Wort erwähnt wurde. Wie gesagt, die Nachmieterin nutzt den Anschluss und hat ihre Waschmaschine an diesem Platz bereits installiert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von serena3):
Das Übergabeprotokoll war einwandfrei.


Steht also drin, Wohnung wird einwandfrei übergeben ohne Makel?

Zitat (von serena3):
Da die Maklerin mit ihm abgesprochen hatte, dass die Küche so bleibt, ist das nicht-eingebaute Element auch mit keinem Wort erwähnt wurde.


Wie möchten sie das im Zweifel nachweisen?

Zitat (von serena3):
Wie gesagt, die Nachmieterin nutzt den Anschluss und hat ihre Waschmaschine an diesem Platz bereits installiert.


Das heißt nichts, Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Nachmieter sind nicht verpflichtend für den VM.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
serena3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja genau, es steht drin, dass die Wohnung ohne Makel übergeben wurde. Unterschrieben wurde das von seiner Maklerin.

Ich selbst habe die Vereinbarung nicht mit dem Nachmieter getroffen. Die Maklerin hat die Kommunikation mit dem Vermieter abgewickelt und uns beiden mitgeteilt, dass ich das Küchenelement nichtmehr einbauen muss und der Nachmieter das direkt nutzen kann. Der Nachmieter schaut heute, ob er noch eine E-Mail von der Maklerin hat, in der das drinsteht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Lassen Sie sich das von der Maklerin schriftlich bestätigen. Schaun mer mal, was die sagt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von serena3):
Ja genau, es steht drin, dass die Wohnung ohne Makel übergeben wurde.

Genauer Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von serena3):
Er will, dass der Nachmieter seine Waschmaschine abbauen lässt und das Küchenelement wieder eingebaut wird. Anschließend soll der Nachmieter eine Firma beauftragen, um seine Waschmaschine wieder einbauen zu lassen.
Gibt es Gründe für diese Forderung? Ohne Gründe wäre das wohl ein klassischer Fall von Rechtsmissbrauch. Recht ist nicht dazu da, anderen Schaden zuzufügen.

1x Hilfreiche Antwort

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