Vermieter schließt Vertrag mit Kabelanbieter

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
li1a
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieter schließt Vertrag mit Kabelanbieter

Seit einigen Jahren wohnen wir in einer Genossenschaftswohnung. Die Wohnung bietet einen Anschluss zum Kabelfernsehen. Über den Abschluss eines Vertrages konnte jeder Mieter selbst entscheiden. Heute nun kündigte uns der Vermieter an, dass die im Mietsvertrag festgesetzte Mehrbelastungsklausel es zulässt, nachträglich entstandenen Betriebskosten unter bestimmten Voraussetzungen ohne die Zustimmung des Mieters umzulegen. D.h., dass unser Vermieter mit einem Kabelanbieter einen Vertrag abgeschlossen hat und somit für den Mieter 2010 monatliche Betriebskosten von 10,- € entstehen werden. Für alle die Mieter, die z.Zt. einen Vertrag bei diesem Kabelanbieter haben, wird der neue Anbieter auf geeignete Art und Weise zum erforderlichen Zeitpunkt den bisherigen Vertrag beenden...
(Bescheid vom Vermieter enthält keine Widerspruchsklausel)

Ist denn der Vermieter dazu überhaupt berechtigt?

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-- Editiert am 21.12.2009 16:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Zahlst Du zur Zeit weniger als 10 € ?



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#2
 Von 
li1a
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

ja, hab seit Jahren Schüssel.

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#3
 Von 
Tapist
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

gar keine so blöde Frage, die ich gerne erweitern würde.

Bei uns gibt es einen Kabelanschluß, den ich aber überhaupt nicht möchte (kein Fernsehgerät). Kostet 23 Euro pro Monat. Das ist in den Nebenkosten aufgeführt.

Kann man sich dagegen zur Wehr setzen?

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#4
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Bei einem Hausvertrag kann man nicht einzeln "aussteigen".

Wenn Du Badewanne und Dusche hast, aber immer nur die Dusche benutzt, bekommst Du für die Badewanne ja auch keinen Rabatt.



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