Vermieter schließt Keller ab

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieter schließt Keller ab

Hallo. Heute wollte ich in den Keller und stellte fest, dass der Vermieter ein neues Schloss an der Kellertür anbringen lassen hat und an der Kellertür hing ein Zettel: "Aufgrund der vermehrten Einbrüche und der Beschädigungen der Wasserrohre bleibt zwecks polizeilicher Ermittlungen der Keller vorerst geschlossen. Wer Zugang zum Keller braucht, wendet sich an die bekannten Telefonnummern." Ist das zulässig? Wir müssen beinahe täglich in den Keller und kommen nun nicht an unsere Sachen. Telefonisch ist der Vermieter so gut wie nicht erreichbar und kommt auch sonst nur selten zum Haus. Er hat es nicht mal angekündigt, so dass wir unsere Sachen rausholen konnten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
zwecks polizeilicher Ermittlungen
Meine erste Idee wäre es, diese Aussage zu überprüfen. Vielleicht kann man sich da bei zuständigen Polizeirevier durchfragen. Also versuchen zu erfragen, ob die Polizei oder Staatsanwaltschaft wirklich den Zugang zum Keller untersagt hat. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Auskunft geben werden. Vielleicht werden sie es tun, wenn du mit deinem Mietvertrag, in dem hoffentlich der Keller mit aufgeführt ist, dort erscheinst.

Wenn du so nicht weiterkommst, kannst du den Vermieter auffordern, die polizeiliche Zutrittsverweigerung nachzuweisen. Sollte so etwas nicht vorliegen und er auch sonst keinen ausreichenden Grund nennen können, solle er unverzüglich den Zugang wieder freigeben. Andernfalls würdest du mit einer einstweiligen Verfügung den Zugang wieder einklagen.

So ein Verfahren kostet Geld, welches am Ende in der Regel der Unterlegene zahlen wird. Das kann man auch dem Vermieter klar machen. Er braucht schon wirklich gute Gründe, um den Zugang zum Keller untersagen bzw. beschränken zu dürfen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
und der Beschädigungen der Wasserrohre bleibt zwecks polizeilicher Ermittlungen der Keller vorerst geschlossen.


... unglaubwürdig. Wenn die Polizei meint, dass was verschlossen bleiben müsse, dann macht sie das selber, da gibt es dann eine offizielle Botschaft.

VM auffordern den Zugang zum Keller unverzüglich (24 Std.-Frist) wieder zu gewährleisten, ansonsten Selbstvornahme ankündigen.

Ich würde das Zettelchen abfotografieren und mal bei der örtlichen Polizeidienststelle einfliegen, dort werden Sie dann erfahren, dass eine solche Behilfsmaßnahme weder erbeten noch angefordert wurde.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Meine erste Idee wäre es, diese Aussage zu überprüfen.

Das geht relativ leicht: die Polizei klebt in solchen Fällen Siegel über das Schloss und die Türfalz.


Ich würde den Vermieter mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum mitteilen, das er unverzüglich die Sperrung durch die Ermittler zu belegen hat. Anderenfalls mindestens einen Schlüssel zum Keller auszuhändigen hat und man anderenfalls im Rahen der Selbstvornahme die Tür aufbrechen lässt und die Kosten mit der Miete verrechnet.

Bei der Dauer der Frist kommt es darauf an was für Sachen da gelagert sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass die Polizei ihn angewiesen hat, das abzusperren. Es ist ja auch gar nicht rechtens, erst recht nicht, ohne den Mietern die Chance zu geben, ihre Sachen vorher rauszuholen. Zudem bezweifle ich, dass die Polizei tatsächlich Ermittlungen im Keller anstellen wird. Als bei uns im Keller eingebrochen wurde, kam auch keiner und hat sich das angeschaut. Da es auch nicht von öffentlichem Interesse ist, werden sie auch kaum Fingerabdrücke nehmen. Sachen im Keller, die wir dringend brauchen sind das Laufrad meines Sohnes, unsere Fahrräder, unser Werkzeug, der Schlitten, falls es schneit und unser Malerzeug. Wir wollten eigentlich noch diesen Monat ein Zimmer renovieren. Ich werde ihn also auffordern, uns umgehend einen Schlüssel auszuhändigen

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Es ist ja auch gar nicht rechtens, erst recht nicht, ohne den Mietern die Chance zu geben, ihre Sachen vorher rauszuholen.

Aber selbstverständlich kann die Staatsanwaltschaft Tatorte versiegeln. Und natürlich muss man dann nicht da eine ganze Horde von Unbekannten durchlaufen lassen welche dann Spuren vernichten.
Das ist ja der Sinn der Sache.

Nur wie gesagt, da hängen dann normalerweise Siegel an der Türe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Es ist absolut nicht glaubhaft dass es sich hier um eine polizeiliche Massnahme handelt. Würde das auch fotografieren.
Den VM zu einer Stellungsnahme aufforderten und eine Fristsetzung mit Ankündigung der Selbstvornahme.

Wenn er sich nicht meldet oder nicht entsprechend reagiert würde ich das ganze der Polizei zeigen. Das dürfte dann ziemlich unangenehm für den VM werden.

Oder eben umgekehrt. Gleich an die Polizei wenden. Die werden da sicher keinen Spass verstehen.

Dürfte schneller gehen diese Variante und der könnte sich auch nicht über die Mieter beklagen.

Ich würde wohl mich wohl auch erst an die Polizei wenden sofern der VM nicht erreichbar ist.


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#7
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für den Tipp aber ich weiß gar nicht so recht, wie ich mich da an die Polizei wenden soll. Wir haben mehrere Polizeireviere und schon wenn ich wegen Ruhestörung anrufe, werde ich von einer Wache zur nächsten geleitet und irgendwie fühlt sich keiner zuständig.

Ich habe dem Vermieter ein Schreiben geschickt und ihm Frist bis Sonntag gesetzt, dass er entweder die Tür öffnen soll oder uns den Schlüssel geben soll. Er hat natürlich nicht reagiert. Er war diese Woche mehrmals im Haus und hat uns nicht die Tür geöffnet.

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#8
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

geh doch direkt hin zu einer Wache
mit dem Beweisfoto
Oder ruf halt einfach an und probiers.

Die Polizei versteht bestimmt keinen Spaß, wenn jemand eine polizeiliche Maßnahme quasi vortäuscht.
Ansonsten wurde dir ja die Möglichkeit zur Selbstvornahme genannt.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 29.01.2019 04:18

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Die Polizei versteht bestimmt keinen Spaß, wenn jemand eine polizeiliche Maßnahme quasi vortäuscht.

Sehr optimistische Einschätzung.
Realistische Einschätzung: Die Polizei fühlt sich überhaupt nicht dafür zuständig, sich in einen Streit zwischen Mieter und Vermieter einzumischen.
Die Behauptung "zwecks polizeilicher Ermittlungen" besagt ja überhaupt nicht, dass die Polizei die Schließung des Kellers gewünscht hat. Und selbst wenn: Lügen ist keine Straftat. Folglich wird die Polizei maximal müde lächeln.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Die Polizei versteht bestimmt keinen Spaß, wenn jemand eine polizeiliche Maßnahme quasi vortäuscht.

Sehr optimistische Einschätzung.
Realistische Einschätzung: Die Polizei fühlt sich überhaupt nicht dafür zuständig, sich in einen Streit zwischen Mieter und Vermieter einzumischen.
Die Behauptung "zwecks polizeilicher Ermittlungen" besagt ja überhaupt nicht, dass die Polizei die Schließung des Kellers gewünscht hat. Und selbst wenn: Lügen ist keine Straftat. Folglich wird die Polizei maximal müde lächeln.


das befürchte ich leider auch

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
das befürchte ich leider auch
Seit der großen Not sind 2 Wochen vergangen. Was habt ihr unternommen bzw. was ist bisher passiert? Es dürften doch noch andere Mieter vor versperrter Tür gestanden haben...
Zitat (von fb430679-75):
Telefonisch ist der Vermieter so gut wie nicht erreichbar und kommt auch sonst nur selten zum Haus.
Zitat (von fb430679-75):
Er hat natürlich nicht reagiert. Er war diese Woche mehrmals im Haus und hat uns nicht die Tür geöffnet.
Er hat deine Frist Sonntag 27.1. verstreichen lassen? Aber letzte Woche...mehrmals sogar. Es tut sich was, immerhin.
Und wie kommt ihr nun ohne eure wichtigen Sachen aus dem Keller aus? Notstand?

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