Vermieter setzt sich über alles hinweg

25. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
armerstudent95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter setzt sich über alles hinweg

Guten Tag,
wir leben in einer StudentenWG und müssen zum 1.10 ausziehen, da der Vermieter Eigenbedarf gemeldet hat. Nun beginnt dieser aber schon damit Renovierungsarbeiten durchzuführen. Infolge dessen wird unser Abstellraum auf unbestimmte Zeit unbrauchbar, wodurch wir auch keine Waschmaschine mehr hätten. Zudem wurde besagter Raum von einem verschwägertem Handwerker heute morgen "entrümpelt", ohne dass dies genau Besprochen wurde. Dabei betrat der Handwerker früh morgens durch die Hintertür das Haus und brachte alles was als Müll empfunden wurde zur Müllhalde, darunter auch Handtücher und eine nicht geringe Menge angebrochener Alkoholflaschen. Der einzige echte Müll dort war unser gelagerter Papiermüll.
Außerdem wegschmissen wurde auch unsere Besen unsere Handfeger usw, sodass lediglich noch die Waschmaschine, der Trockner und der Gefrierschrank in dem Raum stehen. Die beiden letztgennanten sollen in ein leerstehendes Zimmer geräumt werden.
Uns wurde nie gesagt was genau überhaupt renoviert oder saniert werden soll. Im heutigem Streitgespräch ließ sich allerdings herauskristaliersieren, dass es Arbeiten am Dach direkt über dem Raum sein sollen( dieser besitzt ein Flachdach), die unbedingt vor dem nächsten Gewitter zu erledigen sind,da sonst Feuchtigkeit in den Raum dringen könnte, ein Problem was wir seit nunmehr gut 3 Jahren anprangern.
Es ist auch schon ohne unser Wissen oder irgendeine Vorwarnung das Dach unseres Carports abgerissen worden. All das nun ein paar Wochen nachdem er den Eigenbedarf ankündigt.
Wir fühlen uns mittlerweile auf gut Deutsch wirklich vera*scht und wollten nun hier zuerst Fragen, welche Möglichkeiten und welche Rechte wir haben, bevor wir dies kostenpflichtig über den Mieterbund oder ähnliche machen.

Wir bedanken uns schonmal für jede Hilfe und wünschen jedem Leser einen schönen Tag :)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

Was genau wurde denn gemietet? Nur Zimmer mit Mitbenutzung von Gemenschaftsräumen? die ganze Wohnung? Wer ist jeweils Mieter, alle oder jeder einzeln?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
armerstudent95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermietet sind die Zimmer mit Nutzung der Gemeinschaftsräume. Hierbei ist jeder einzeln Mieter für sein jeweiliges Zimmer.

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#3
 Von 
armerstudent95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun hat der Vermieter auch noch durchblicken lassen, dass er uns die Entsorgung des "Mülls" in Rechnung stellen möchte.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Welche Räume sind unter "Nutzung der Gemeinschaftsräume" zu verstehen.
Wo ist wie festgelegt, was "Gemeinschaftsräume" sind ?
Ist, es sind Gemeinschaftsräume die einzige Grundlage für die "Lagerung" der entfernten Gegenstände außerhalb des Zimmers ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
armerstudent95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertag ist aufgeführt, dass Bäder, Küche und HWR als Gemeintschaftsräume zu verstehen sind.

Die entfernten Gegenstände befanden sich sozusagen in der Wäsche, die im HWR gewaschen, getrocknet und zwischengelagert wird. Der entwendete Alkohol befand sich auf dem Gefrierschrank im HWR, hierbei handelte es sich um gemeinschaftlichen Alkohol der in der Küche keinen Platz hat und deshalb nur im HWR Platz gefunden hat. Dies ist aber auch schon seit fast 3 Jahren so und dem Vermieter, der ja auch selbst ohne Anmeldung gerne mal im Haus steht, eigentlich absolut bewusst.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Oben steht das aber ganz anders und auch was von "Abstellraum".
Übertreibungen nützen wem ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
armerstudent95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe die Differenzen zwischen der obigen Aussage und den folgenden nicht wirklich.
Mit Abstellraum ist der HWR gemeint. Tut mir leid wenn das nicht klar geworden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von armerstudent95):
Im Mietvertag ist aufgeführt, dass Bäder, Küche und HWR als Gemeintschaftsräume zu verstehen sind.

Zitat (von armerstudent95):
Es ist auch schon ohne unser Wissen oder irgendeine Vorwarnung das Dach unseres Carports abgerissen worden.


Carport finde ich in der Auflistung im ersten Satz nicht. Folglich dürfte dies nicht zu beanstanden sein.

Bei der Entfernung der Sachen aus dem HWR scheint es sich allerdings um eine nicht reguläre Aktion gehandelt zu haben, wenn es dazu keine vorherige Ankündigung gab.
Dagegen kann man sich jur. zur Wehr setzen.

Da man Dir aber alles aus der Nase ziehen muss, gehe ich davon aus, dass auch zum HWR noch ein Kaninchen aus dem Zylinder kommt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von armerstudent95):
und müssen zum 1.10 ausziehen,
Das ist die für mich wichtigste Information.
Bis zum 30.9.2019 seid ihr also Mieter mit Rechten und Pflichten.

Was der Vermieter und seine Handwerker da treiben, würde ich mir verbitten.
Selbstverständlich müssten die NOCHmieter bis spätestens 30.9. die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Aber auch nicht einen Tag vorher!
Was kann man tun?
Den Vermieter sehr deutlich auf den Mietvertrag und die Kündigung wegen Eigenbedarf zum 1.10. 2019 hinweisen. Das schriftlich und nachweislich dem Vermieter zustellen.
Zitat (von armerstudent95):
und dem Vermieter, der ja auch selbst ohne Anmeldung gerne mal im Haus steht, eigentlich absolut bewusst.
Das sollte aber nun ein Ende haben.

-ICH- würde ruckizucki ein Steckschloß einbauen. Mindestens das.
Übereifrigen Vermietern sei der Eigenbedarf gegönnt--- aber doch alles zu seiner Zeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Zudem wurde besagter Raum von einem verschwägertem Handwerker heute morgen "entrümpelt"


Strafanzeige wg. Diebstahls stellen!

Zitat:
Dabei betrat der Handwerker früh morgens durch die Hintertür das Haus und brachte alles was als Müll empfunden wurde zur Müllhalde


Selbst neues Schloss einbauen! Altes sicher aufbewahren!

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