Vermieter sperrt Zugang zum Internet und Kabel TV Ist das Rechtens ?

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bimi53
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter sperrt Zugang zum Internet und Kabel TV Ist das Rechtens ?

Hallo , darf ein Vermieter den Zugangs zum Internet und Kabel TV sperren ? Argument nur Hauptanbieter darf man nehmen . Die Anschlussdose ist sehr alt über 30 Jahre , das man da keinen Anschluss anbringen kann .
Es wurde gesagt nur Hauptanbieter als man anderen Anbieter anfragte . Ist das rechtens ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109230 Beiträge, 38276x hilfreich)

Zitat (von Bimi53):
Ist das rechtens

In Ermangelung von sinnvollem Kontext nicht wirklich zu beantworten.



Zitat (von Bimi53):
darf ein Vermieter den Zugangs zum Internet und Kabel TV sperren ?

Und das macht we wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bimi53
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das macht we wie genau?
Indem bei Nachfrage bei anderen Anbieter man mitgeteilt hatte ,das der andere Anbieter gesperrt ist und nur der Hauptanbieter ( T ) nehmen kann .

Beim Einzug hatte man das auch mitgeteilt . Die Kabeldose ist 30 Jahre alt .Man hat keine Kabel dose angebracht für Kabel TV .Mieter möchte aber Internet zugang im Haus haben .Ist der Vermieter verpflichtet dazu für ein Internet zugang zu sorgen ?

-- Editiert von User am 16. März 2023 00:40

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2735 Beiträge, 430x hilfreich)

Zitat (von Bimi53):
Indem bei Nachfrage bei anderen Anbieter man mitgeteilt hatte ,das der andere Anbieter gesperrt ist und nur der Hauptanbieter ( T ) nehmen kann .

Und sie wissen, dass die Sperre vom Vermieter kommt?
Es gibt Anlagen wo manch Anbieter einfach nicht möglich ist.

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#4
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 62x hilfreich)

Ganz grundsätzlich darf ein Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben, bei welchem Anbieter er seinen Internetzugang haben muss.

Zitat (von Bimi53):
Argument nur Hauptanbieter darf man nehmen


Ich bin mir nicht so ganz sicher, aber ich interpretiere dieses Zitat so, dass der Vermieter genau das macht?

Dass der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben darf, bedeutet aber noch lange nicht, dass er Installationen vornehmen muss, die es dem Mieter ermöglichen, einen anderen Anbieter zu wählen. Diese Installationen muss der Mieter ggf. selbst bezahlen und wäre, wenn der Vermieter dies will, nach Auszug auch wieder dazu verpflichtet, die Installationen zu entfernen und in den bei Anmietung vorgefundenen Zustand zurückzuversetzen. Der Vermieter ist allerdings verpflichtet, dies auch zu erlauben.

Das kann natürlich ganz schnell dazu führen, dass der gewünschte "günstigere" Anbieter wegen der benötigten Installationen und einer eventuellen Rückbaupflicht im Endeffekt deutlich teurer ist, als der Anbieter, den man mit den vorhandenen Installationen schon jetzt wählen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109230 Beiträge, 38276x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es gibt Anlagen wo manch Anbieter einfach nicht möglich ist.

Zum einen das.

Mitunter ist das aber auch aus historischen Gründen so ... die Anbieter haben die Infrastruktur bis zum Mieter in die Wohnung finanziert und im Gegenzug die entsprechenden Nutzungsrechte bekommen.

Manchmal auch eine Kombination von beidem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14555 Beiträge, 8698x hilfreich)

Zitat (von Bimi53):
Ist der Vermieter verpflichtet dazu für ein Internet zugang zu sorgen ?

Nein.
Er muss nur die Möglichkeit bieten, dass Sie sich selbst (auf Ihre Kosten) einen Internetzugang legen lassen können.
Ein zweiter Anschluss vom Keller in Ihre Wohnung dürfte aber recht teuer sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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