Vermieter ständig in meiner Wohnung

8. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
armeMieterin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter ständig in meiner Wohnung

Mein Vermieter verschafft sich ständig Zugang zu meiner Wohnung. Wenn er sie Freunden oder Bekannten oder anderen Mietern zeigen will, wenn ein Handwerker oder er selbst auf die Toilette muss, wenn er 'netterweise' die Post auf meinen Küchentisch legt, usw.
Im Moment hat er noch Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung zu erledigen, weshalb ich ihn nicht zu sehr verärgern möchte, da sonst gar nichts mehr passiert...
Er bedient sich während der Arbeit an meinen Getränkenund meinem Werkzeug und hinterlässt die Wohnung unordentlich.
Ich habe ihn schon mehrfach aufgefordert, das Betreten meiner Wohnung vorher mit mir abzusprechen - ohne Erfolg. Da es in dem Haus eine Schließanlage gibt und er den Generalschlüssel hat kann ich ihn auch nicht zur Herausgabe aller Schlüssel meiner Wohnung aufforden.
Was kann ich tun? Was darf er und was nicht?
Kann ich das Schloss auswechseln obwohl er es mir verboten hat (wegen der Schließanlage)?

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Natürlich kann das Schloss der Wohnungstür jederzeit ausgewechselt werden. Schließanlage hin oder her, der Hausherr nimmt sich schon eindeutig zuviel raus. Dennoch, erst bei Auszug muss der Ursprungszustand wieder hergestellt werden.

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#2
 Von 
Chris_84
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Jau, meine Vermieterin war genauso.

Einfach Schloss gewechselt und Ruhe war!
Allerdings musst du dem Vermieter bei längerer Abwesenheit ( Urlaub etc. ) einen Schlüssel da lassen bzw. einem Bekannten, Nachbarn etc. einen Schlüssel hinterlassen und dem Vermieter die Adresse bzw. Telefonnummer von jmd geben, der den Schlüssel hat. Allerdings darf dieser den Schlüssel nicht aus der Hand geben und immer dabei sein, wenn jmd in deine Wohnung will.

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#3
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Dein Vermieter bewegt sich hier schon jenseits der strafrechtlich relevanten Linie zum Hausfriedensbruch.

Es ist aber an dir, zu entscheiden, ob ein solch böses Wort fallen sollte. Keine Ahnung, wie selbstherrlich der Vermieter das sieht - da existieren teilweise wirklich gedankliche Parallelwelten, die mit Recht und Gesetz nicht mehr viel zu tun haben.

Du könntest mal folgendes machen, um dem Vermieter relativ unaufdringlich zu bedeuten, in welcher rechtlichen Gefahr er sich selbst bewegt: Nach seinem nächsten "Besuch" fragst du ihn ganz harmlos, ob er weiß, wo ein Wertgegenstand von dir geblieben ist, z.B. ein Ring oder eine Armbanduhr, weil du ihn derzeit nicht finden kannst.

Wenn er was in der Birne hat, wird er schnell erkennen, dass sein Eindringen für ihn schnell problematisch werden könnte. Sollte er dann aber gleich lospoltern a la "wollen Sie mir etwa Diebstahl unterstellen" dann würde ich mich an deiner Stelle fragen, ob dieses Mietverhältnis auf Dauer das richtige für dich ist.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Oder vielleicht mal in ein Getränk, dass der Herr belieben zu trinken etwas Abführmittel tun?
Die Räume, die er nicht betreten muss, könntest du ja auch verschließen, oder?

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#5
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Schloß auswechseln, keine Frage! Übrigens darf der Vermieter keine Generalhauptschlüsselanlage einbauen, das ist nicht in Ordnung.

Gruß

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Übrigens darf der Vermieter keine Generalhauptschlüsselanlage einbauen, das ist nicht in Ordnung.

Wo steht das denn ?

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#7
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

das ist aber mal wieder eine trollige ;) Geschichte...

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#8
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

@mortinghale

GHS-Anlage und Mietshaus ist ein Widerspruch in sich.
Du stimmst mir sicher bei, dass ein Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zu seiner Wohnung aushändigen muss, richtig?

Bei einer GHS-Anlage hat der Eigentümer der Anlage einen Schlüssel, der alle dazugehörigen Schließzylinder öffnet. Also ein Widerspruch in sich, wie gesagt.

Daher werden für Mietshäuser Zentralschlossanlagen verwendet, bei dem einer oder mehrere Schließzylinder (Eingangstür, Keller, Waschraum etc.) von mehreren Schlüsseln geschlossen werden.

Gruß

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Du stimmst mir sicher bei, dass ein Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zu seiner Wohnung aushändigen muss, richtig?

Tue ich nicht.

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#10
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Vermieter darf ohne Einverständnis des Mieters KEINEN Schlüssel zurückbehalten, hier mal ein Link dazu http://www.szon.de/service/maerkte/immonews/200703260987.html?SZONSID=c15c447e95363032b54447e026a3320c

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Mal abgesehen von der mangelnden Allgemeinverbindlichkeit von AG-Urteilen ging es in dem Fall nicht darum, daß der Vermieter einen Schlüssel hatte , sondern darum, daß er diesen Schlüssel ohne Wissen und Wollen des Mieters zum Betreten der Wohnung benutzte[/n].



-- Editiert von Mortinghale am 09.05.2007 16:25:58

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#13
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

In erster Linie schon, das ist richtig.

Allerdings schrieb der Ersteller auch:

"Da es in dem Haus eine Schließanlage gibt und er den Generalschlüssel hat kann ich ihn auch nicht zur Herausgabe aller Schlüssel meiner Wohnung aufforden."

Insofern gehört das Thema Generalschlüssel hier m.E. auch zur Gesamtproblematik.



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#14
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm

Hausfriedensbruch ist es allemal wenn der Vermieter unerlaubt die Wohnung eines Mieters betritt.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schluessel.html

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Islabonita

Nein; jeder Mieter kann den Schließzylinder an seiner Wohnungstür austauschen.



-- Editiert von Mortinghale am 09.05.2007 17:06:57

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#16
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

doch Blockwart, es sei denn, es handelt sich um einen vernünftigen VM, der die Rechte des Mieters wahrt.
Oder würde es dir gefallen, wenn dein Mieter ständig deine Wohnung unangemeldet und ohne Erlaubnis, während deiner Abwesenheit betritt?

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#18
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Nur mal nebenbei bemerkt:

Es ist ja wohl auch unstrittig, dass der VM im Gefahl drohender Gefahr (Wasserschaden, Fenster offen bei heftigen Unwetter etc.) auch in Abwesenheit des Mieters die Wohnung zur Schadensvermeidung/minderung betreten darf.

Und da soll er doch nicht mit Vorschlaghammer, Bohrmaschine oder Dietrich kommen?

Eher umgekehrt wird mit dem Zurückbehalten eines Schlüssels ein Schuh draus: Behält der Mieter nach Auszug einen, gilt die Wohnung als nicht zurück gegeben.

Mietrecht und Gesetzsprechung berücksichtigen eben schon, dass die Wohnung EIGENTUM des VM ist und der Mieter gegen Geld ein Recht zur (natürlich ungestörten) NUTZUNG hat.

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#19
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

der Mieter hat nicht nur das Recht zur Nutzung, sondern das Recht auf Privatphäre.
Wenn du ein Auto mietest, dann darf die zu vermietende Stelle ja auch nicht einfach mal eine Runde mit deinem gemieteten Wagen fahren.
Sollte es mal zu einem Rohrbruch in einer Mietwohnung kommen, dann kann der VM den Schlüsseldienst anrufen und diese Kosten dem Mieter aufs Auge drücken. Bei einem Brand wird die Feuerwehr die Wohnungstür eh auftreten.

Also, was soll das mit dem Schlüssel für den VM? Der braucht keinen.

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#20
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

@Eirene

quote:

der Mieter hat nicht nur das Recht zur Nutzung, sondern das Recht auf Privatphäre.


Habe nichts anderes gesagt.


quote:

Also, was soll das mit dem Schlüssel für den VM?


Wie gesagt, für den Gefahrfall.


Vom allgemeinen Mietrecht ist nicht gedeckt, dass der VM keinen einzigen Schlüssel behalten DARF. Wie schon oben beschrieben, wird im Mietvertrag geregelt, welche Schlüssel der Mieter bekommt. Andererseits ist auch nicht geregelt, dass der VM mindestens einen Schlüssel beanspruchen darf. In so fern sind doch alle Probleme durch Austausch des Schließzylinders gelöst.

Und natürlich:
Besitzt der VM selbst einen Schlüssel, hat das für ihn natürlich auch Auswirkungen. Betreten ohne Grund ist Hausfriedensbruch, wenn er den Schlüssel rumliegen lässt oder anderen zugänglich macht wird er wohl wegen grober Fahrlässigkeit haften.

Aber deine Antwort könnte man so interpretieren, dass jeder VM nur einen Schlüssel behalten will, um ab und an mal ungestört in die Wohnung zu gehen - und dass deshalb kein VM das Recht habe, einen Schlüssel zu besitzen. So ist das sicher nicht in der Wirklichkeit und daher auch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

-- Editiert von query am 09.05.2007 18:49:52

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wo ist das gesetzlich vorgeschrieben, dass der VM einen Schlüssel von der Mietwohnung behalten darf?

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#22
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Nur langsam.

Ich hatte geschrieben, dass weder das Recht des VM einen Schlüssel zu haben noch ein entsprechendes Verbot rechtlich fixiert sind.

Oder kurz: Gar nix steht irgendwo.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Es gibt hierzu lediglich Rechtsprechung, nach der der Vermieter vom Mieter bei einem Zylindertausch durch diesen keinen Schlüssel beanspruchen kann.

Aber das ist auch schon alles.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

So ist es.

Wobei wir dann wieder zurück wären: Zylindertausch und alles is gut.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

tja Blockwart, da hast du leider nichts davon. Kannst dann nicht mehr bei der hübschen Mieterin die Wohnung aufräumen....

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#29
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ach Volker,

BGH-Urteil aus den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts....

Wann kommst Du mit Urteilen vom Volksgerichtshof ?

Hast Du das Urteil eigentlich im Volltext gelesen oder beziehst Du Dich nur auf kurze Zeitungsmeldungen ?

Allerdings muß der Mieter bei längerer Abwesenheit dafür sorgen, daß der Vermieter im Gefahrenfall weiß, wo ein Schlüssel ist (Nachbar, Freund etc.). Macht der Mieter das nicht, kann er sich ggfls für Mehraufwendungen / Schäden ersatzpflichtig machen.


Genau, und nur darum ging es in dem Urteil.




-- Editiert von Mortinghale am 11.05.2007 12:02:37

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#30
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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