Ich bin nach 30 Jahren ausgezogen und habe an den Vermieter die Kaution abgetreten da ich aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen nichts mehr in der Wohnung machen konnte.
Lt. Mietvertrag konnte ich die Wohnung besenrein hinterlassen, hätte aber Fußboden, Lampen, Nägel etc. entfernen müssen. Dafür die Abtretung.
Die HV hat nach meinem Auszug
einen Anspruch auf die Zinsen erhoben wo ich aber widersprochen habe.
In der Antwort darauf heißt es "die Kautionsabrechnung erfolgt nach der Wohnungsabnahme , Hiebei werden die Zinsen und die Kautions betrachtetund die danach entstandene Kosten für den Eigentümer abgerechnet wie die, Hälfte des Kautionsbetrages,.
Von der Bank , wo ich die Kaution als Sparguthaben angelegt hatte, kam nun ein Schreiben dass die HV die Auszahlung von xxxEuro + Zinsen aus dem verpfändeten Guthaben angefordert hat.
Von der Bank habe ich leider keine konkrete Antwort erfahren.
Heißt das nu dass ich die Zinsen von der HV einfordern muss.
Bitte um Rat und danke schon einmal. Kann ja auch sein dass ich da etwas mißverstehe.
-- Editiert von schluck am 04.03.2020 11:13
-- Editiert von schluck am 04.03.2020 11:15
Vermieter stellt Anspruch auf Zinsen von Kaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:und habe an den Vermieter die Kaution abgetreten da ich aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen nichts mehr in der Wohnung machen konnte.
Lt. Mietvertrag konnte ich die Wohnung besenrein hinterlassen, hätte aber Fußboden, Lampen, Nägel etc. entfernen müssen. Dafür die Abtretung.
Ist die Gegenleistung für die Abtretung schriftlich festgehalten ?
Wie lautet der genaue Text der Abtretungserklärung ?
Gibt es eine Wohnungsrückgabeerklärung mit der Auflistung der Mängel ?
Ist die Aufzählung der Gegenleistungen abschließend ?
Falls die anfallenden Kosten der Mängelbeseitigung usw. die Höhe der Kaution überschreiten, könnte der Vermieter auch auf die Zunsen zugreifen.
M.E. ergibt sich aus BGB § 551, dass "die Kaution", "die Sicherheit" auch die Zinsen umfasstZitathabe an den Vermieter die Kaution abgetreten :
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
Demnach käme es darauf an, ob bei der Abtretung "der Kaution" explizit die Zinsen ausgenommen wurden.
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ZitatLt. Mietvertrag konnte ich die Wohnung besenrein hinterlassen, hätte aber Fußboden, Lampen, Nägel etc. entfernen müssen. Dafür die Abtretung. :
Ist evtl. schon zu spät, aber entweder muss man was machen oder nicht.....
ZitatIch bin nach 30 Jahren ausgezogen :
Und bei so einem alten Mietvertrag denke ich eher, dass die Klauseln nicht wirksam gewesen wären....
ZitatIst die Gegenleistung für die Abtretung schriftlich festgehalten ? :
Wie lautet der genaue Text der Abtretungserklärung ?
Gibt es eine Wohnungsrückgabeerklärung mit der Auflistung der Mängel ?
Ist die Aufzählung der Gegenleistungen abschließend ?
Falls die anfallenden Kosten der Mängelbeseitigung usw. die Höhe der Kaution überschreiten, könnte der Vermieter auch auf die Zunsen zugreifen.
Eine schriftliche Abtretungserklärung gibt es nicht, nur mündlich.
Es gibt bei der Wohnungsübergabeerklärung keine Mängelangabe.
Lt. MIETvertrag muss ich nur alles zurück bauen was ich eingebracht habe.
Vielleicht hätte ich nicht einmal das machen müssen nach der langen Zeit. Ist aber jetzt nun einmal so.
Als Auflistung wurden nur 480 Euro für die Entfernfung der Bodenbeläge angegeben
Konkret heißt es; den Boden können Sie entweder bis spätestens xxxxxxxx entfernen oder Sie lassen den Boden in der Wohnung und die Kosten für Entfernung wird Ihnen bei der Kautionsabrechnung abgezogen.
Die Kosten dafür würdem sich auf ca- 480 Euro belaufen.
ZitatKann ja auch sein dass ich da etwas mißverstehe. :
Ja, man hat die Kaution abgetreten. Bedeutet inklusive Zinsen.
Je nach Höhe der Kaution bei einer 30-jährigen Liegezeit dürfte das schon ein schöner Zinsertrag sein. Früher hat man ja Zinsen für sein Geld bekommen.
ZitatJa, man hat die Kaution abgetreten. Bedeutet inklusive Zinsen. :
Richtig! Zinsen fallen der Sicherheit zu, soll heißen, die Kaution erhöht sich um den Betrag der Zinsen.
Zitat:ZitatJa, man hat die Kaution abgetreten. Bedeutet inklusive Zinsen. :
Richtig! Zinsen fallen der Sicherheit zu, soll heißen, die Kaution erhöht sich um den Betrag der Zinsen.
stimmt so nicht. Ich hab etwas herum gelesen. Es heißt, Die Zinsen aus einer Kautionsanlage gehören immer dem Mieter.
Da der Vermieter tatsächlich keine höheren Kosten, sogar unter dem Kautionsbetrag, in seiner E-Mail angegeben hat könnte ich Glück haben. Allerdings ist die Zinssumme nicht wirklich erregend aber besser wie nix.
Fordere ich nun die Zinssen vom Vermieter und vor allem wie? Ich muss gestehen ch bin mit diesen Themen einfach nicht vertraut möchte aber auch keinen fehler machen. Wie schreibe ich da.
könnte mir bitte noch enmal jemand helfen.
Das können Sie genauso formulieren wie hier im Forum. Und sie werden gewiss auch die gleichen Antworten bekommen.
Die Verzinsung wächst der Kaution zu und erhöht die Sicherheit. So war das
zumindest mal. Ist so zu verstehen, dass die Zinsen auch für evtl. Schäden/Miet-
rückständen etc. angewendet werden dürfen.
-- Editiert von Leo4 am 04.03.2020 20:18
Zitatdass die Zinsen auch für evtl. Schäden/Miet- :
rückständen etc. angewendet werden dürfen.
das ist klar. Das würde ich dem Vermieter auch zugestehen. Das ist aber nicht der Fall.
Die Wohnung war bei Übergabe schriftlich Mängelfrei.
Zitat:Die Wohnung war bei Übergabe schriftlich Mängelfrei.
Da lese ich aber was anderes:
Zitat:hätte aber Fußboden, Lampen, Nägel etc. entfernen müssen.
-- Editiert von Spezi-2 am 04.03.2020 21:19
Scheinbar lesen Sie nicht alles.
-- Editiert von Spezi-2 am 04.03.2020 21:19
Dafür,
Zitat:Zitat:Die Wohnung war bei Übergabe schriftlich Mängelfrei.
Da lese ich aber was anderes:
Zitat:hätte aber Fußboden, Lampen, Nägel etc. entfernen müssen.
-- Editiert von Spezi-2 am 04.03.2020 21:19
habe ich dem Vermieter die Kaution abgetreten. Ohne Zinsen.
Zitathabe ich dem Vermieter die Kaution abgetreten :
Mit welchem Wortlaut genau?
Hallo noch einmal,
ich möchte meine Frage noch einmal wiederholen..
Wie fordere ich vom Vermieter die Zinsen von dem Kautionsparbuch.
Ich habe die Zinsen über einen Zinsrechner berechnet. Da habe ich eine Differenz
von ca. 250 Euro zum Kontoauszug.
Sind diese Kautionszinsrechner zuverlässig.
Ich kenn mich damit leider nctht aus.
Biitte helft mir noch einmal weiter.
Nein, wir wissen ja nicht auf welche Bank und wie das Geld angelegt war, deswegen können sie überhaupt nicht mit einem solchen Zinsrechner agieren. Sie haben einen Teil der Zinsen schon ausgezahlt bekommen? Nämlich den Teil den der Vermieter abgerechnet hat?
ZitatWie fordere ich vom Vermieter die Zinsen von dem Kautionsparbuch. :
Idealerweise erst mal gerichtsfest.
Notfalls dann gerichtlich.
Unter der oben genannten Konstallation am besten gar nicht, weil man damit vor Gericht kläglich scheitern wird.
ZitatIch habe die Zinsen über einen Zinsrechner berechnet. :
Irrelevant
ZitatDa habe ich eine Differenz von ca. 250 Euro zum Kontoauszug. :
Der Kontoauszug ist erst mal ein Dokument, dessen Beweiskraft man substantiert erschüttern müsste.
Ja . Gern. Einfach mal selbst aus anderer Perspektive gucken...ZitatBiitte helft mir noch einmal weiter. :
Du ziehst aus, du willst dann nach mangelfreier Übergabe deine Kaution +Zinsen zurück.
Du hast das Recht, die Kaution+Zinsen zurückzuerhalten. Steht sicher auch im Mietvertrag.
Nach deiner Vereinbarung/Abtretungserklärung hat der Vermieter das Recht, die Kaution + Zinsen zu behalten.
An einer Kaution hängen immer mehr oder weniger Zinsen. Das muss man nicht extra vereinbaren oder ausschließen.
Recht einfache Sache.
Vor allem deswegen.ZitatEine schriftliche Abtretungserklärung gibt es nicht, nur mündlich. :
WANN hast du mit dem Vermieter diese mündliche Vereinbarung getroffen?
Zitat:Sind diese Kautionszinsrechner zuverlässig.
Nein
Zitat:Und bei so einem alten Mietvertrag denke ich eher, dass die Klauseln nicht wirksam gewesen wären....
Da wäre ich mir nicht sicher. Die Unsitte mit den unwirksamen Klauseln ist erst in den 1990er Jahren eingerissen. Sehr alte Mietverträge sind daher häufig auch nach aktueller Rechtsprechung noch wirksam.
Daher muss auch in so einem Fall der Wortlaut der Klausel auf Wirksamkeit geprüft werden.
Du hast einiges gelesen, aber wenig davon verstanden.
Vereinfachen wir es mal:
Du bist ausgezogn und hast einen Schaden hinterlassen, soweit seid ihr, d.h. der Vermeiter und Du einig.
Für die finanziellen Folgen der Schadenbeseitigung bist du verantwortlich.
Dafür hast du den Kautionsgrundbetrag angeboten.
Das Angebot ist allerdings unerheblich, weil der Vermieter nicht an diese Summe gebunden ist.
Ist der Schaden höher, kann er die richtige Höhe fordern (Beweis dr Höhe hier erstmal außen vor).
Über Dein Verrechnungs-Angebot hinaus kann der Vermieter im Wege der Aufrechnung weitere Beträge einbehalten, ja sogar Nachforderungen erheben.
Am Ende wird er die Kosten beziffern, davon alles Guthaben abziehen und entweder einen verbleibenden Guthaben-Rest auskehren oder aber einen Rest zu Deinen Lasten nachfordern.
Du schreibst es zwar nicht konkret, aber man könnte es Deinen ständigen Einwendungen entnehmen, durch dei Angebot die Kaution einzubehalten hast du keine pauschale Abgeltungsvereinbarung getroffen im Sinne von "nur die nackte Kaution für alles".
Falls das Dein Bestreben war, hättest Du es besser anders angehen müssen. Dann hätte sich auch die Schriftform geradezu aufgedrängt.
Berry
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