Vermieter stellt Heizung ab und kündigt fristlos

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Vermieter stellt Heizung ab und kündigt fristlos

Hallo,

ich frage jetzt mal für eine Freundin. Sie hat Anfang letzten Jahres eine Wohnung gemietet. Da der Vermieter kein Geld hatte wurde (mündlich) vereinbart, dass meine Freundin die Sanierungskosten (Stromleitung legen, Wasseranschlüsse erstellen, Fußbodensanierung) vorstreckt und der Vermieter sie dieses Jahr zurückzahlt. Es handelt sich um ca. 2500 €. Nun hat meine Freundin herausgefunden, dass der Vermieter das Haus verkaufen will, sie hat sich einen Anwalt genommen und verrechnet nunmehr die Renovierungskosten mit 50 % der Nettomiete. Die NK-Vorauszahlung wird ohne Abzug weiter gezahlt (sind 2 getrennte Konten). Nunmehr hat der Vermieter ihr fristlos gekündigt und heute abend die Heizung abgestellt (dort wo sie wohnt sind ca. 5 Grad Außentemperatur, die Temperatur in der Wohnung liegt zZt zwischen 16 und 17 Grad. Was kann sie machen? Die Polizei hat versucht mit dem Vermieter zu reden, aber er wiegelt ab, damit ist für die Polizei zZt die Angelegenheit erledigt.

Kann von euch jemand helfen? Irgendwie ein Urteil zur Hand? Sie hat die Möglichkeit morgen einen gerichtlichen Notdienst aufzusuchen, oder geht das nicht wegen Heizleistungsverweigerung?

LG AltesHaus und Danke

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Irgendwie nen Urteil zur Hand worauf sie sich berufen könnte Talib?

Warm anziehen (ist sie)
Anwalt anrufen (es ist Samstag abend, sie hat nur die Büronummer und nicht die Privatnummer des Anwalts)
Bei mir nächtigen (sie wohnt ca. 500 km von mir entfernt, sonst wäre das kein Thema)
Heim zu Mutti (unerreichbar, es sei denn sie nimmt sich das Leben)
usw?
Hotel? Die Kosten würde sie alleine tragen müssen.

Es geht mir vorrangig darum, dass sie morgen evtl. mit Präzedenzurteilen bei Gericht einfliegen kann.

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#3
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Zum Gericht und eine einstweilige Verfügung geht relativ schnell....Aber leider erst am Montag...

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

quote:
Es geht mir vorrangig darum, dass sie morgen evtl. mit Präzedenzurteilen bei Gericht einfliegen kann.

Morgen ist Sonntag. Sie wird also frühestens Montag was erreichen können.
Dann sollte sie auch nicht zum Gericht, sonderen erstmal versuchen den Anwalt zu erreichen. Anwälte haben manchmal einen 'verkürzten Weg' ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
das sagt uns wieder, nie zuviel in eine Mietwohnung investieren. Es kommt der Tag, da gibt es Streit und dann ist der Mieter fast immer der Dumme.
Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen und ganz schnell eine neue Bleibe suchen.
Wir wurden auch als Familie von einem ("Rechts")Anwalt des Vermieters aus einem Reihenhaus gemobbt.Weil der Herr Vermieter verkaufen wollte und das Haus leer stehen sollte.

Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#6
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Einstweilige Verfügung durch. Zustellung erfolgt heute nachmittag. Vermieter ist sicherheitshalber mal nicht da.

Weiterer Bericht folgt, übrigens 15 Grad C ist einfach zu kalt für eine Wohnung!

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Talib

**
dann ist der Mieter fast immer der Dumme.


Er ist auch meist Auslöser des Streits.
Wer Steit provoziert ist dumm und darf am Ende bezahlen.
**

Das sehe ich anders. Es gibt Vorschriften, an die muss sich auch ein Hauseigentümer halten. Das hat nichts mit Streit provozieren zu tun, sondern mit Gesetzen.

**
Wir wurden auch als Familie von einem ("Rechts")Anwalt des Vermieters aus einem Reihenhaus gemobbt.
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Wärt ihr eher und freiwillig ausgezogen hättet ih euch viel erspart. Die einen lernen eben früher, die anderen später.
**

Was für ein Blödsinn. Die Mieter haben sich nichts zu Schulden kommen lassen, außer dass sie bei einem Menschen mit merkwürdigen Rechtsansicht ein Haus gemietet haben. Da hat ja wohl der Vermieter den Streit provoziert.

**Weil der Herr Vermieter verkaufen wollte und das Haus leer stehen sollte.
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Vollkommen nachvollziehbar !

**

Ja erst vermieten und dann weils knapp wird mit dem Geld verscheuern. ABER Mietvertrag geht vor Kaufvertrag. Meine Freundin hat ein ähnliches Problem, der Vermieter scheint pleite zu sein, ein leeres Haus ist leichter zu verkaufen als ein vermietetes. ABER Mietvertrag vor Kaufvertrag. Meine Freundin wird mit der Bank verhandeln. Dann muss der Vermieter vom Kaufpreis eben noch etwas mehr an die Bank zahlen, sie wird sich auf jeden Fall nicht rausmobben lassen von solch einem Menschen. ;)

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#9
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Talib

Im Fall meiner Freundin geht Mietvertrag geht vor Kaufvertrag, da das zu verkaufende Objekt mehrere Wohnungen besitzt und in einer der Vermieter (Verkäufer) sitzt. Nicht immer ist der Vermieter der Obsiegende.

Sicherlich gibt es Vermieter die Pech haben mit ihren Mietern, aber (wenn man deine Beiträge so betrachtet) es wird wohl mehr Mieter geben, die auf solche Vermietergestalten wie dich treffen.

Sicherlich lässt sich ein leeres Haus besser verkaufen als ein vermietetes, er hätte das Haus auch vor der Vermietung verkaufen können, hat er aber nicht. Pech für die Menschen, die mit solch einer Gestalt einen Vertrag eingegangen sind. Jedoch sind die meisten Vermieter durchaus gute und verlässliche Geschäftsleute, muss ja nicht jeder so sein wie der Vermieter meiner Freundin oder wie du dich so darstellst.

Ach ja ... der zuständige Richter für den Fall meiner Freundin sieht das übrigens genauso, dies hat er im Termin auch deutlich gemacht.

MfG AltesHaus

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

So und nun abschließend für den Fall den ich geschildert habe.

Kurz nach Zustellunge des Beschlusses wurde die Heizung aktiviert und meine Freundin genoß den Abend in einer 20 Grad warmen Wohnung.

(Wofür sie ja auch regelmäßig die NK-Vorauszahlung leistet)

Vielen Dank euch.

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#12
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Talib

Wenn ich mein Auto auf Dauer vermieten würde, dann muss ich mich an den Vertrag halten, egal ob ich das Auto ohne Mieter besser verkaufen kann oder nicht. So ist es mal im Geschäftsleben.

Meine Freundin hat sich gefreut, der Vermieter nicht. Mal sehen, was ihm als nächstes einfällt.

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