Schönen guten Tag!
Kleines Vorwort:
Vor rund einem Jahr wurden in einigen Wohnungen die Fenster ausgetauscht, und die alten liegen seit dem unten im Keller, um genau zu sein in dem Gang wo unser Keller ist. Da der Gang schon recht schmal ist, machen die Fenster das Problem nicht gerade einfacher.
Wir haben nun in letzter Zeit einige Haushaltsgeräte ausgetauscht, und dabei ist nun ein Geschirrspüler über geblieben, den wir aber nicht wegschmeissen möchten. Als wir den in den Keller bringen wollten, haben wir es nicht geschafft den durch den schmalen, mit Fenstern vollgestellten Gang, zu quätschen, sodass wir den Spüler nun erst einmal im "Vorraum" abgestellt haben. Das DAS nicht in Ordnung ist, ist mir durchaus bewusst. Vor kurzem kam dann auch ein Brief, dass ich den Spüler zu entfernen habe, weiss leider bisher nur nich wohin damit.
Nun, wie sieht's mit den Pflichten des Vermieters aus, ich schätze mal er hat dafür zu sorgen, dass die Kellerräume frei zugänglich sind, oder etwa nicht? Das die Fenster dort schon ewig stehen, ist der Verwaltung bewusst, da die Fenster auf seine an Ordnung ausgetauscht und dort gelagert wurden.
Vielen Dank,
gruss Mandel
-- Editiert mandelkern am 24.05.2012 17:06
Vermieter stellt Kellergang zu.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



hallo,
also wie das gesetzlich aussieht... *schulterzuck*.. allerdings ist das wieder mal so ne nette mieter vs vermieter sache..
ob du den spühler jetzt per sofort aus dem vorraum entfernen musst, kann ich dir so leider nicht sagen.
aber ich würd auf freien zugang zu meinem keller pochen, da ich ansonsten meinen mitgemieteten keller nicht vollständig nutzen kann und somit ein mangel vorliegt...
gruss RT
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" <- nix rechtsexpertin, spreche nur aus eigener erfahrung und stundenlangen bücher/internet durchwüh"
Dann schreib doch einfach zurück, dass du gern bereit bist die Spülmaschine in deinen Keller zu schaffen, sobald du wieder ungehinderten Zugang dazu hast.
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Natürlich sind das unsere gewesen.
Hab jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt, und das gemacht was ihr mir gesagt habt, vielen dank. Mal schauen, was oder ob da etwas zurück kommt.
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*daumendrück*
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" <- nix rechtsexpertin, spreche nur aus eigener erfahrung und stundenlangen bücher/internet durchwüh"
Super hilfreicher beitrag. Wenn du nichts brauchbare zu sagen hast, dann lass es dich bitte ganz, interessiert dann auch niemanden.
Ak47, mit deinem beitrag kann ich leider auch nicht wirklich etwas anfangen. Ein versäumnis von mir, oder vom vermieter? Muss gestehen, dass es mich bis dato nicht interessiert hat, das dort gegenstände stehen, weil ich sonst nie grosse dinge im keller gelagert habe, und ich aowieso unnötige konfronationen zu vermeiden versuche.
Rechtschreibfehler dürfen gern abgeschrieben werden, ist via handy getippt
Gruss mandel
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