Vermieter stellt ominöse Kosten in Rechnung (AUT)

7. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
tomZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter stellt ominöse Kosten in Rechnung (AUT)

Hallo liebes Rechtsforum,

In einem besonders verzwickten und komplizierten Fall stecke ich zur Zeit.

Mein Vermieter und gleichzeitiger Mitbewohner hat mir und einem anderen Mieter seine Wohnung für knapp ein Jahr vermietet. Während dieser Zeit war er immer wieder im Ausland, jedoch auch von Zeit zu Zeit (inkl. seiner Familie) da.

Es entwickelte sich eine Freundschaft, die durch ein unerwartetes Gespräch inkl. 450 Euro Forderungen (470 Euro (=1 Monatsmiete) war Kaution) sein scheinbares Ende finden sollte.

Die Anschuldigungen des Vermieters:

Der Vermieter war der Meinung wir beide (=die beiden permanenten WG-Bewohner) hätten die Wohnung in einem außerordentlich schmutzigen Zustand hinterlassen, er wäre uns aber nicht böse, da Zitat "zwei junge Studenten wohl ein anderes Verständnis für Sauberkeit hätten als eine junge Familie!". Unter anderem Sprach er davon den Küchenboden 4 mal geputzt zu haben bevor dieser sauber ist, von alten offenen Gewürzen in Laden, Ungeziefer (Motten), offenen Bierdosen unter dem Sofa usw.

Gesamtbetrag: 148,50 Euro
Das ist jedoch "NUR" ein Drittel der angegebenen Kosten, da er offenbar alle Kosten durch drei dividiert (3 Mieter = er, mein Mitbewohner und ich).
D.h. die Wohnungsreinigung hat lt. ihm 445,50 Euro gekostet!

Außerdem sei die Waschmaschine kaputt geworden. Genauer genommen das mechanische Programmrelais, was einem Totalschaden gleich kommt.
Außerdem berechnet er Ab- und Antransportkosten für selbige.

50% der WM hat er gedrittelt und kommt auf 96,26 Euro inkl Transport.

Andere Posten wie: Geschirr und Küchengeräte tauchen auf, die zuvor nicht besprochen wurden.
Die Reinigung von Küche, Bad, WC, Ungeziefer, sowie die Entsorgung alter Sachen MEINES MITBEWOHNERS, habe auch ich zu tragen.

Zwei verständliche Posten sind die offene Miete vom September 2012 (ich bin etwas vor dem Vertragszeitpunkt eingezogen und wir hatten mündlich vereinbart, dass ich sie ihm nach dem Auszug entsprechend überweise) und Mehrkosten für Strom und Gas.

Unterm Strich hat er (in meinen Augen) berechtigte Forderungen von 202,86 Euro, die Forderung beträgt jedoch 447,72 Euro.

Das ist jedoch leider noch nicht das Ende des Liedes.
Ich war zwischen meinem offiziellen Auszug und dem Ende des Mietverhältnisses noch mal in der Wohnung, um nach dem Rechten zu sehen. Nachdem wir ja Freunde waren, war es mir ein anliegen die Wohnung sauber zu übergeben. Ich wusste, dass ein Freund von ihm bei uns (in meinem Zimmer, auf meinem Sofa, dass dort noch immer steht, weil es der neue Mieter übernehmen soll) übernachtet.
Dort angekommen hab ich festgestellt, dass zwei Personen auf meinem Sofa schlafen und im Zimmer meines Mitbewohners ein aufblasbares Gästebett aufgestellt wurde.

Der zuvor abgetaute Gefrierschrank war wieder in Betrieb, der Kühlschrank mit Essen befüllt und sperrangelweit offen. Die Küche war in meinen Augen deutlich benutzt und bei weitem nicht so sauber, wie ich sie gemeinsam mit einer Freundin (die im übrigen die Sauberkeit der Wohnung bezeugen kann) hinterlassen habe.

Im Gegensatz zu meinem Vermieter bin ich der Meinung ein sehr sauberer und reinlicher Mensch zu sein und es war mir aufgrund des vermeintlich persönlichen Naheverhältnisses ein großes Anliegen die Wohnung sauer und ordentlich zu hinterlassen.

Weiters war er und seine Familie immer wieder in den letzten Monaten bei uns (auch 1-3 Wochen durchgehend) in der Wohnung und hat dort die Sauberkeit nie bemängelt. Jetzt sagte er, dass diese Verschmutzungen in mehreren Monaten entstanden sein müssen, weil es derart verdreckt war.

Die Waschmaschine habe ich zuletzt zum Waschen der Handtücher der Familie verwendet und sie funktionierte einwandfrei. Da die WM sehr SEHR SEHR alt war (mindestens 10-15 Jahre), ist es wohl nicht ungewöhnlich, dass diese irgendwann den Geist auf gibt. Mein Großvater war selbst ein Mal in der Wohnung um sie gemeinsam mit mir zu reparieren.

Nun hat sich die Familie auf unsere Kosten ein neues Gerät gegönnt.

Alles sehr verzwickt und ich weiß wirklich nicht recht wie ich damit umgehen soll.

Er beruft sich auf einen Paragraphen im Mietvertrag, der eine Erhaltungspflicht vorsieht:

"Der Mieter hat den Mietgegenstand in gutem und brauchbarem Zustand übernommen. Er verpflichtet sich,
diesen Zustand zu erhalten, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und diesen nach Beendigung des
Mietverhältnisses in gleichem Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzunq gereinigt
zurückzustellen. Der Mieter trifft die Instandhaltungspflicht nach § 1096 des ABGB. Sie erklärt, den
Vermieter aus einer Verletzung dieser Instandhaltungspflicht jederzeit schad- und klaglos zu halten.
Soweit die Behebung ernster Schäden des Hauses erforderlich ist, ist der Mieter verpflichtet, diese dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist verpflichtet, derartige Schäden so rasch wie
möglich zu beheben."

Ich halte das alles für absolut nicht rechtens...

Dazu kommt, dass wir einige Dinge während unserer Mietzeit in Kauf genommen haben. Eine versprochene Duschwand wurde nie installiert, der Holzofen war nicht verwendbar und wurde nicht (wie versprochen) repariert usw...

Das alles wurde in der Regel auf einer zwischenmenschlichen guten Basis gelöst bzw. akzeptiert. Jetzt müssen wir aber scheinbar nach Paragraphen miteinander kommunizieren.

Was meint ihr?

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-- Editiert tomZ am 07.09.2013 16:04

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10 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6671 Beiträge, 2344x hilfreich)

Viel Text, aber viel nebensächliches.
Ominös würde ich nicht sagen, die Forderungen sind doch nachvollziehbar geschildert.

Was aber fehlt, ob der Auszug schon erfolgt ist. Offenbar ja. Wie ist die Rückgabe/Übergabe erfolgt ?
Gab es ein Rückgabeprotokoll ? Wenn nein, muss der Ausziehende beweisen, dass die Räume in einem vertragsgemäßen Zustand zurück gegeben wurden.
Hier geht es auch um Sachbeschädigungen.
Wenn die Räume in der Obhut des Mieters waren, hat dieser die Beweispflicht !!

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
tomZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Auszug ist bereits erfolgt.
Nein es gab gar kein Protokoll, weil ich zu einem Zeitpunkt ausgezogen bin, an dem der Vermieter noch immer im Ausland war.
Ich bin zur Zeit in Schweden auf Auslandssemester und war zum Zeitpunkt als das alles angefallen ist in Schottland auf Interrail-Tour.
Selbiges gilt für meinen Mitbewohner, der während des Einzugs mit dem Rad auf dem Weg nach Irland war, wo er jetzt sein Auslandssemester begeht.
Nun sind wir beide Weg und die Rechnung flattert is Haus.

Ich hab lediglich sowohl die Aussage meines Mitbewohners, als auch die meiner Bekannten, welche mir beim Putzen geholfen hat, dass diese Wohnung einwandfrei hinterlassen wurde.

Aufgrund des freundschaftlichen Naheverhältnisses dachte ich nicht im geringsten, dass so etwas wie ein Protokoll nötig ist.

Insofern ist gar keine Übergabe erfolgt. Wir sind raus. Sie sind irgendwann 2-3 Wochen später rein und haben sich dann über den Zustand per Telefon beschwert. Währenddessen hat eine mir unbekannte Anzahl an Personen die Wohnung mit Erlaubnis meines Vermieters verwendet. Inkl. dem mir zugeteilten Zimmer, von welchem mir der Vermieter bestätigt hat, dass es sauber war. Im Gespräch war keine Rede von Kostenersatz irgendeiner Art.

Zusätzlich sei vielleicht erwähnt, dass die Motten permanente Bewohner des Hauses sind und schon vor unserem Einzug da waren.

Außerdem haben auch wir die Wohnung nicht "perfekt sauber" übergeben bekommen und den vermeintlichen Schmutz, welcher sich angeblich über Monate dort breit gemacht hat, haben dementsprechend auch die Vermieter mit zu verschulden, welche wie gesagt mehrere Wochen selbst dort waren.

Ein Detail am Rande:

Die Wohnung gehört meinem Vermieter/Mitbewohner, der Mietvertrag wurde jedoch mit dessen Eltern abgeschlossen, welche eine größere Vermietungsfirma haben.
Vermietet wurde jedoch besagte Wohnung.

Geht das? O.o



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-- Editiert tomZ am 07.09.2013 19:49

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6671 Beiträge, 2344x hilfreich)

Wie schon geschrieben wird das Ganze eine Beweisfrage und die Beweislast liegt bei Ihnen.
Allein die Behauptung dass auch andere Zutritt hatten, wird nicht reichen.

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#4
 Von 
tomZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja keine Behauptung, das war sogar so abgesprochen. Wir alle wussten von _EINER_ Person. Es waren jedoch offenkundig mehr und auch die verschmutze Küche habe ich gesehen. Hätte ich Fotos davon machen sollen?
Wie beweist man, dass der Boden "nicht verschmutzt" ist? Vor allem im Nachhinein, ohne jemals den Sachverhalt mit eigenen Augen gesehen zu haben.

In meinen Augen ist das pure Willkür um die Kaution einzubehalten, weil scheinbar Geldprobleme im Hintergrund stehen.

Was Sie mir hier jedoch sagen ist, dass der Vermieter in diesem Fall tun kann was er will und behaupten kann was er will, ohne es beweisen zu müssen und somit Scheinkosten erfinden kann, um die Mieter um die Kaution zu prellen?

OBWOHL schwarz Untermieter in der Wohnung waren ohne Vertrag und Absprache?
OBWOHL sowohl ich als auch eine Bekannte die Sauberkeit der Wohnung bestätigen können und OBWOHL diverse Dinge sogar auf den Vermieter selbst zurück zu führen sind (der Schmutz der letzten 6 Monaten z.B.)?

Wie stehts mit der Waschmaschine? Muss diese ersetzt werden, obwohl hier nur ein technisches Gebrechen vorliegt?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6671 Beiträge, 2344x hilfreich)

quote:
Insofern ist gar keine Übergabe erfolgt. Wir sind raus.


Wenn man ein Mietverhältnis so beendet, kommen solche Sachen dabei heraus. Die Obhutspflicht endete nicht mit dem Auszug sondern mit der Schlüsselübergabe und dem Ende des MV.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tomZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab die Schlüssel noch! ;)

Hilft mir das?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6671 Beiträge, 2344x hilfreich)

Lange Texte mit unwichtigen Dingen und das wichtige fehlt. Wie soll da jemand vernünftig raten ?
Geh zum Anwalt.

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#8
 Von 
tomZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das will ich eigentlich verhindern.

Ich hoffe nach wie vor einen zwischenmenschlichen Weg zu gehen und einen Kompromiss zu finden.

Mich würde einfach interessieren, ob der Vermieter einfach so willkürlich Verschmutzungen und Ungeziefer erfinden und verrechnen kann, ohne es beweisen zu können oder müssen?

Außerdem würd ich gern wissen ob es Rechtens ist die Waschmaschine inkl. Transport entsprechend in Rechnung zu stellen. Meiner Meinung nach haben wir das Gerät gemietet und sofern es kaputt geht durch normalen Gebrauch hat es der Besitzer (=Vermieter) zu ersetzen.

Einfach nur um eine rechtliche Grundlage für meine Argumente im Gespräch zu haben...

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6671 Beiträge, 2344x hilfreich)

quote:
Mich würde einfach interessieren, ob der Vermieter einfach so willkürlich Verschmutzungen und Ungeziefer erfinden und verrechnen kann, ohne es beweisen zu können oder müssen?


Was steht oben: 20.32 ?
Andersrum ist es richtig. Der Mieter muss beweisen, dass die Räume mängelfrei zurück gegeben wurden.

Der Vermieter muss die Höhe der entstandenen Kosten beweisen und die können doch nur anfallen, wenn Mängel zu beseitigen waren.

Zur Waschmaschine. Nach der ersten Schilderung (oben) war diese ja in Ordnung. Jetzt heißt es "Schaden durch normalen Gebrauch", wer behauptet so was ?
Was war denn defekt ?

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-- Editiert Spezi-2 am 07.09.2013 22:34

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#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Andersrum ist es richtig. Der Mieter muss beweisen, dass die Räume mängelfrei zurück gegeben wurden.



Ganz sicher nicht.

Der Vermieter hat die Beweislast dafür, daß bei Rückgabe bzw. bei Ende des Mietverhältnis Schäden vorhanden waren oder der Mieter vertragliche Pflichten verletzt hat, Schönheitsrep. nicht durchgeführt o.ä.

Jeder muss das beweisen, was ihm günstig ist und alle Voraussetzungen der Anspruchsgrundlagen auf die er seinen Anspruch stützt.

Das wird hier kaum möglich sein.

-- Editiert asap am 08.09.2013 01:16

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