Vermieter stellt unbegründeten Forderungen an Informationen!

7. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter stellt unbegründeten Forderungen an Informationen!

Es geht um dieses Schreiben um die Streitigkeit mit meinem Vermieter. Wie ich schon in dem vorherigen Eintrag erwähnt habe, führt mein in unserem Haus wohnenden Vermieter einen rosigen Krieg mit mir und meinem Partner. Seit 01.04.2019 wohnt mein Partner mit mir in einer von 6 Wohneinheiten in diesem Haus zusammen.
Direkt nach seinem Einzug zu mir, hat er sich persönlich bei unserem Vermieter vorgestellt und seinen Einzug ihm mitgeteilt. Er hat ihn sogar zu einem Umtrunk eingeladen und seine Unterstützung beim Gartenarbeit angeboten. Er hat auch natürlich die Berücksichtigung der Nebenkostenerhöhung, der er gerne übernehmen möchte angesprochen.
Nach etwa zwei Wochen hat unser Vermieter  aus einem unersichtlichen Grund meinen Partner und mich vor dem Eingang oder im Treppenhaus aufgelauert und wegen belanglose Dinge attackiert. Sogar uns Diebstähle aus dem Haus vorgeworfen! Ich wusste aber, dass sich Frau von ihm getrennt hat und sich eine neue Wohnung genommen hat. Bis Heute bin ich mit der Exfrau gut befreundet. Zu dieser Zeit dachte ich, ihm geht es nicht gut und deshalb verhält er sich so unangemessen. Also dachten wir "Psyche" macht ihn so gehässig... Irgendwann wird seinen zynischen Art aufhören!

Im November 2019 habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2018 bekommen. Mir kam immer die Nebenkostenabrechnungen suspekt vor, nur ich bin als ärztin so beruflich eingespannt gewesen, dass ich diese Jahre geschwiegen habe.  Wir haben den Mieterschutzverein kontaktiert und auch recht bekommen. Er hat einfach die Kosten mit falschen Umlageschlüssel so geteilt, dass sein Anteil am Ende sehr gering wie möglich ausfällt etc.... und seitdem herrscht richtig Krieg im Haus!

Heute wende ich mich an euch, um gewisse Dinge genau zu eruieren:
1) Er kam häufig und ständig zu uns und wollte, dass wir dieses und jenes vom Dachboden entfernen sollten, da sie anscheinend nicht dahin gehörten. Wir haben auch die Sachen entsorgt. Vor einem Monat kam er damit, dass wir den Dachboden gar nicht benutzen dürfen, weil diese Nutzung nicht im Mietvertrag steht. Er sagte dann,"Alle andere dürfen das, weil ich eine gute Beziehung zu denen habe!" Klar! die andere Mieter wissen auch nicht, dass er mit der Nebenkostenabrechnung sie über den Tisch zieht! An einer mündlichen Vereinbarung konnte er sich auch erinnern!!! Also mein Partner hat den Dachboden mit seinem frisch operierten Bein leergeräumt! 

Nun meine Frage:- Viele Punkten in der Nebenkostenabrechnung aufgelistete Leistungen sind auch nicht im Mietvertrag vermerkt. Zudem Leistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenarbeit, Winterdienst rechnet er privat mit uns ab. 
- Können wir auch sagen, diese Leistungen sind gar nicht im Mietvertrag erwähnt worden?- Gibt es diesbezüglich eine Handlungsmöglichkeit? 

2) Mein Partner ist bis Oktober 2020 bei seiner Mutter angemeldet geblieben, weil er sie bis zum Sterben gepflegt hat.  Als seine Mutter in Oktober 2020 starb hat er beim Ordnungsamt einen Termin für Dezember 2020 (Corona-bedingt) bekommen und hat er sich hier bei uns angemeldet.

Nun kommt er nach fast 2 Jahren und behauptet, dass er die ganz Zeit "schwarz & Anonym" hier gewohnt hat. Er wusste seinen Nachname nicht und NUN hat er ihn ein Formular für Mieter-Selbstauskunft in der Hand gedrückt. 
Fragen:- Da ich nur als Mieterin mit ihm einen Mietvertrag habe, müssen wir diese Selbstauskunft für meinen Partner ausfüllen?  Inwieweit darf er gesetzlich uns Informationen bezüglich meines Partners anfordern? 






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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Inwieweit darf er gesetzlich uns Informationen bezüglich meines Partners anfordern?


Der Vermieter hat Anspruch auf Angabe von Name, Alter und vorheriger Anschrift des Partners.

Anspruch auf Angaben über dessen Einkommensverhältnisse hat er nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Wir haben den Mieterschutzverein kontaktiert und auch recht bekommen.

Man war also vor Gericht und es gab ein Urteil?



Zitat (von eternity3005):
viele Punkten in der Nebenkostenabrechnung aufgelistete Leistungen sind auch nicht im Mietvertrag vermerkt.

Das ist auch nicht nötig, wenn die Klausel korrekt formuliert ist und entsprechend auf die BetrKV verweist.
Kommt also auf den Wortlaut der Klausel an.



Zitat (von eternity3005):
Inwieweit darf er gesetzlich uns Informationen bezüglich meines Partners anfordern?

Komplett, alles was er will und was ihm einfällt. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Relevant ist, was man ihm verpflichtend geben muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eternity3005):
Wir haben den Mieterschutzverein kontaktiert und auch recht bekommen.

Man war also vor Gericht und es gab ein Urteil?

Außergerichtlich geeinigt! Die Anwälte im Mieterschutzverein haben ihm einen Brief geschrieben und ihn mit Gesetzestextes konfrontiert. Laut des Briefes musste er uns zu viel eingenommene Nebenkosten 2018 sogar zurückzahlen. Er hat uns dann 119 € von den jährliche Nebenkosten 2018, die wir ihn ohnehin im Jahr 2018 überwiesen haben, zurückgezahlt. Ursprünglich wollte er sogar für das Jahr 2018, 102,60 € zusätzlich bekommen. Für die letzten Jahren 2014 - 2017 könnte man nicht mehr verlangen, weil sie verjährt sind, hieße es. Für 2017 haben wir ihn sogar 350 € zusätzlich bezahlt! Naja unsere Unachtsamkeit! 



Zitat (von eternity3005):
viele Punkten in der Nebenkostenabrechnung aufgelistete Leistungen sind auch nicht im Mietvertrag vermerkt.

Das ist auch nicht nötig, wenn die Klausel korrekt formuliert ist und entsprechend auf die BetrKV verweist.
Kommt also auf den Wortlaut der Klausel an.

Sie haben vollkommen recht. Eben habe ich § 1 Betriebskosten sowie § 2 Aufstellung gelesen. Er hat die weitere Punkte zusätzlich zu den Gesetzlichen Ausstellung im Mietvertrag hinzugefügt. Wir wollen auch niemanden unrechtes tun. Wir wollen uns einfach schützen, weil er sich jeden Tag was neues ausdenkt.Zum Beispiel:Nach seinem Wunsch haben wir ihn letztes Jahr bei der Gartenarbeit geholfen. Trotzdem stellt er uns die Kosten für Gartenarbeit in der Nebenkostenabrechnung. Wie können wir das richtig stellen? 


Zitat (von eternity3005):
Inwieweit darf er gesetzlich uns Informationen bezüglich meines Partners anfordern?

Komplett, alles was er will und was ihm einfällt. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Relevant ist, was man ihm verpflichtend geben muss.



Danke. Diesen Sachverhalt wurde unten beantwortet. Vor- und Nachname und letzte Anmeldeadresse darf er wissen. 

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Wir wollen uns einfach schützen, weil er sich jeden Tag was neues ausdenkt.Zum Beispiel:Nach seinem Wunsch haben wir ihn letztes Jahr bei der Gartenarbeit geholfen. Trotzdem stellt er uns die Kosten für Gartenarbeit in der Nebenkostenabrechnung. Wie können wir das richtig stellen?


I.d.R. läuft das wie folgt: Bei der NK-Abrechnung werden die Kosten für Gartenarbeit anteilmäßig auf Mieter ver-
teilt. Hat nun der VM den sog.Partner für seine Arbeitshilfe im Garten bezahlt, zählen diese Kosten auch zur Ge-
samtsumme. Hat der Partner umsonst geholfen, Ist das ein Bonus für den Himmel, aber keine Freistellung der
Anteilskosten für Gartenarbeit. So ist die Welt nunmal.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Klar! die andere Mieter wissen auch nicht, dass er mit der Nebenkostenabrechnung sie über den Tisch zieht!

Woher haben sie die Erkenntnis? Kennen sie deren Abrechnungen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Können wir auch sagen, diese Leistungen sind gar nicht im Mietvertrag erwähnt worden?-


Die können sich aber in Begriffen (Worten) verstecken, die man als Mieter nicht unbedingt versteht.
Z.B. kann da lt. Betriebskostenverordnung (BtrKO) stehen.
Wie lautet denn der Satz im Mietvertrag für welche Kosten mit dem Vorschuss abgerechnet wird ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von eternity3005):
Wir wollen uns einfach schützen, weil er sich jeden Tag was neues ausdenkt.Zum Beispiel:Nach seinem Wunsch haben wir ihn letztes Jahr bei der Gartenarbeit geholfen. Trotzdem stellt er uns die Kosten für Gartenarbeit in der Nebenkostenabrechnung. Wie können wir das richtig stellen?


I.d.R. läuft das wie folgt: Bei der NK-Abrechnung werden die Kosten für Gartenarbeit anteilmäßig auf Mieter ver-
teilt. Hat nun der VM den sog.Partner für seine Arbeitshilfe im Garten bezahlt, zählen diese Kosten auch zur Ge-
samtsumme. Hat der Partner umsonst geholfen, Ist das ein Bonus für den Himmel, aber keine Freistellung der
Anteilskosten für Gartenarbeit. So ist die Welt nunmal.


Oh! Danke für die Info. Das heißt, trotz unseres Einsatzes wird uns die Leistung in Rechnung stellen. Wenn das so ist, wieso sollen wir überhaupt ihm helfen! Sehr interessant :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von eternity3005):
Klar! die andere Mieter wissen auch nicht, dass er mit der Nebenkostenabrechnung sie über den Tisch zieht!

Woher haben sie die Erkenntnis? Kennen sie deren Abrechnungen?


Wir haben das erstmal mündlich angesprochen. Wir möchten die Abrechnung von Nachbarn zu sehen bekommen. Ob er sich darauf einläßt, steht in den Sternen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Können wir auch sagen, diese Leistungen sind gar nicht im Mietvertrag erwähnt worden?-


Die können sich aber in Begriffen (Worten) verstecken, die man als Mieter nicht unbedingt versteht.
Z.B. kann da lt. Betriebskostenverordnung (BtrKO) stehen.
Wie lautet denn der Satz im Mietvertrag für welche Kosten mit dem Vorschuss abgerechnet wird ?


Es steht genau diese Formulierung:
gemäß § 556 Abs. 1 BGB sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der jeweils geltenden Fassung (insbesondere die sonstigen Betriebskosten)
- Zu den sonstigen Betriebskosten im Sinne des $ 1 BetrKV, die von § 2 Nr. 1-16 BetrKV nicht erfasst sind, gehören:
Schnee- und Eisbeseitigung, insbesondere der Beseitigung von Schneebrettern und Eiszapfen vom DachDachrinnenreinigung und -beheizung Wartung von Blitzschutzanlagen/SteigleitungenInspektion TrockenleitungenWartung der NotstromaggregateReinigung von Sickerschächten, Leerung und Wartung der SickergrubenPflege und Überprüfung der GrundächerWartung der Entrauchungsanlagen/RauchabzugsanlagenWartung der Feuerlöscher/-anlagen und der BrandmeldeanlagenKosten der Brandmeldeanlage (Stromkosten)Wartung der Gasherde/-thermenWach- und Gebäudeschutz Reinigung der FeuerstättenWartung der GasleitungenKosten der Trinkwasserverordnung (Jährliche Prüfung der Anlage)

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#10
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
... Wir möchten die Abrechnung von Nachbarn zu sehen bekommen. Ob er sich darauf einläßt, steht in den Sternen.


Warum sollte der Vermieter die Betriebskostenabrechnungen anderer Mieter vorlegen? Das Einsichtsrecht beschränkt sich auf die Belege, die zur Prüfung der Abrechnung erforderlich sind. Abrechnungen Dritter gehören gewiss nicht dazu.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Wir möchten die Abrechnung von Nachbarn zu sehen bekommen. Ob er sich darauf einläßt, steht in den Sternen.


Wenn Dir die Nachbarn ihre NK-Abrechnungen zeigen ist das i.O. Der VM darf
das nicht, das würde gegen das Datenschutz-Gesetz verstoßen. Zudem kann
der VM dem Mieter Maier, weil dieser so hilfsbereit und seit Jahren pflegeleicht
ist, bestimmte Pos.in der NK-Abrechnung erlassen, und er würde sich durchaus
gesetzeskonform verhalten. So wie es möglich ist, einen Mieter alle 3 Jahre eine
berechtigte Mieterhöhung zu präsentieren, dem anderen für sein anständiges Verhalten damit verschont.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zudem kann
der VM dem Mieter Maier, weil dieser so hilfsbereit und seit Jahren pflegeleicht
ist, bestimmte Pos.in der NK-Abrechnung erlassen, und er würde sich durchaus
gesetzeskonform verhalten.


Nur muss er die Kosten dann halt selbst tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Zitat (von eternity3005):
... Wir möchten die Abrechnung von Nachbarn zu sehen bekommen. Ob er sich darauf einläßt, steht in den Sternen.


Warum sollte der Vermieter die Betriebskostenabrechnungen anderer Mieter vorlegen? Das Einsichtsrecht beschränkt sich auf die Belege, die zur Prüfung der Abrechnung erforderlich sind. Abrechnungen Dritter gehören gewiss nicht dazu.


Danke für die Aufklärung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Leo4):
Zudem kann
der VM dem Mieter Maier, weil dieser so hilfsbereit und seit Jahren pflegeleicht
ist, bestimmte Pos.in der NK-Abrechnung erlassen, und er würde sich durchaus
gesetzeskonform verhalten.


Nur muss er die Kosten dann halt selbst tragen.


Das ist ja genau der Punkt! Dank Mieterschutzverein haben wir jetzt die Sicherheit, dass er uns zuviel in Rechnung gestellt hat. Für das Jahr 2018 haben wir dann einen Gutschrift anstatt Nachzahlung erhalten. Das Jahr davor hat er einfach 350 Euro Nachzahlung kassiert. Nur bezahlt ist bezahlt, hiesse es!
Wie kann man dann beweisen, dass er verschiedene Nebenkostenabrechnungen erstellt? Ihm trauen wir mittlerweile einiges zu! Er hat meinen Mann sogar bedroht und wusste Sachen, die man nur erfährt, wenn man in den Briefkasten geschaut hat. Es geht letztendlich über die Beweislage!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Wie kann man dann beweisen, dass er verschiedene Nebenkostenabrechnungen erstellt?


Welche Unsinn ?
Der Vermieter darf verschiedene Nebenkostenabrechnungen erstellen !
Er darf auch verschiedene Mitverträge machen.,
Wenn nach den Mietverträgen nicht für alle möglichen Betriebskosten Zahlungen geleistet werden müssen,
sind die Abrechnungen natürlich anders.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Wie kann man dann beweisen, dass er verschiedene Nebenkostenabrechnungen erstellt?


Welche Unsinn ?
Der Vermieter darf verschiedene Nebenkostenabrechnungen erstellen !
Er darf auch verschiedene Mitverträge machen.,
Wenn nach den Mietverträgen nicht für alle möglichen Betriebskosten Zahlungen geleistet werden müssen,
sind die Abrechnungen natürlich anders.


Die Frage ist etwas unglücklich formuliert gewesen. Ich meinte damit, ob es gesetzlich erlaubt ist, dass der Viermieter beim Mieter X die Umlageschlüssel für die Gartenarbeit beispielsweise mit Personenzahl berechnet und beim Mieter Y nach Quadartmeter?! Wenn das so ist, dann zahlt einer mehr und der andere weniger für dieselbe Dienstleistung, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Wie kann man dann beweisen, dass er verschiedene Nebenkostenabrechnungen erstellt?

Ganz einfach: man fragt die anderen Mieter ob einem die Nebenkostenabrechnung erstellen
Der Beweis ist zwar vollkommen nutzlos, aber wenn es beruhigt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach: man fragt die anderen Mieter ob einem die Nebenkostenabrechnung erstellen


..fehlt hier nicht das Ende des Satzes?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nur muss er die Kosten dann halt selbst tragen.


Ganz klar. Bei einem problemlosen Mieter zahlt sich das aus.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Wie kann man dann beweisen, dass er verschiedene Nebenkostenabrechnungen erstellt?

Ganz einfach: man fragt die anderen Mieter ob einem die Nebenkostenabrechnung zeigen.
Der Beweis ist zwar vollkommen nutzlos, aber wenn es beruhigt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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