Vermieter stellt unhaltbare Forderungen

17. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter stellt unhaltbare Forderungen

Hallo zusammen,
kurz vorab. Unser Vermieter versucht bereits andere Mieter raus zu ekeln. Dafür stellt er Rechnungen aus, die nicht haltbar sind. Und seit heute macht er es bei mir auch.
Hintergrund, ich habe im Januar 64€ weniger Miete überwiesen, weil im tiefsten Winter drei (!!!) Wochen nur kaltes Wasser aus der Leitung kam und die Heizung nur sporadisch handwarm war. Da sind 64€ Abzug ja eigentlich noch human. Als er mich traf, sagte er wörtlich zu mir, dass dies für mich "nachteilig" wäre...

Und heute der Breif, dass die Halterung der Satelittenschüssel ohne Genehmigung montiert wurde und bis zum 01. April zu entfernen ist. Zudem muss eine Fachfirma kommen, die auf meine Kosten die Löcher versiegelt. Anzeige wegen Sachbeschädigung erfolgt über den Rechtsanwalt. (den selben Brief bekamen meine Nachbarn heute auch, die bei ihm eh schon auf der Abschussliste stehen)

So, ich wohne seit fast 18 Jahren hier und die Halterung war schon dran, bevor ich einzog. Daher kann er mir die Kosten eh nicht aufzwingen und nach über 18 Jahren mit so einem Schmarrn zu kommen, ist nur noch lächerlich und vollkommen irre...

Wie soll ich mich nun verhalten?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Über die Mietminderung und deren Gründe wurde der VM in Kenntnis gesetzt und das auch schriftlich (keine Mail)?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Über die Mietminderung und deren Gründe wurde der VM in Kenntnis gesetzt und das auch schriftlich (keine Mail)?


Ja, sogar an der Pinnwand im Hauseingangsbereich. Er hat darauf auch einen Antwortzettel gepinnt und wir dann wieder eine Antwort

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von Smooth1708):
Ja, sogar an der Pinnwand im Hauseingangsbereich. Er hat darauf auch einen Antwortzettel gepinnt und wir dann wieder eine Antwort


Nun, das ist nicht der Weg, den ich meinte. Das wird dir dann aber auch der Anwalt erklären, oder evtl. später das Gericht.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#4
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nun, das ist nicht der Weg, den ich meinte. Das wird dir dann aber auch der Anwalt erklären, oder evtl. später das Gericht.


Das ist auch nicht, worum es jetzt hier geht... Aber ich schrieb "sogar an die Pinnwand". Postalisch natürlich auch

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von Smooth1708):
Postalisch natürlich auch


Na dann, hat es jetzt ja der Anwalt des Vermieters in der Hand.

Wegen der Halterung würde ich mir jetzt auch keine Gedanken machen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130032 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das wird dir dann aber auch der Anwalt erklären, oder evtl. später das Gericht.

Richtig, Mängelmeldung mit dem besten Zustellnachweis der Welt - besser geht doch gar nicht.



Zitat (von Smooth1708):
So, ich wohne seit fast 18 Jahren hier und die Halterung war schon dran, bevor ich einzog. Daher kann er mir die Kosten eh nicht aufzwingen

Diese Theorie ist schlicht falsch.



Zitat (von Smooth1708):
und nach über 18 Jahren mit so einem Schmarrn zu kommen, ist nur noch lächerlich und vollkommen irre...

Der Entfernungsanspruch dürfte verwirkt sein.
Bei Schadenersatz hat noch nicht mal die Verjährung angefangen.



Zitat (von Smooth1708):
Wie soll ich mich nun verhalten?

Das muss man selber entscheiden.

Ich würde mit Problemvermietern welche sich offenbar nur rudimentär für das Deutsche Recht interessieren keine allzugroße Zeitverschwendung begehen. Ich neige dazu die Forderungen einmal gerichtsfest zurückzuweisen und wartet dann ab, wie der Anwalt der Gegenseite reagiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von Smooth1708):
So, ich wohne seit fast 18 Jahren hier und die Halterung war schon dran, bevor ich einzog.


Solange der obige Umstand beweisbar ist und auch sonst keine anderweitigen gültigen Absprachen getroffen wurden oder die Halterung nicht vom aktuellen Mieter dem Vormieter abgekauft wurde, gehört die Halterung der Satellitenschüssel aus meiner Sicht sogar zur Mietsache (bereits bei Einzug vorhanden). Wenn der Vermieter die nun also abbaut, verschlechtert er die Mietsache und das muss der Mieter nicht hinnehmen. Er kann dann entweder eine entsprechende Mietminderung vornehmen oder nach Fristsetzung im Rahmen einer Selbstvornahme eine neue Halterung anbringen lassen (und die Kosten mit der Miete verrechnen).

Zitat (von Smooth1708):
Und heute der Breif, dass die Halterung der Satelittenschüssel ohne Genehmigung montiert wurde und bis zum 01. April zu entfernen ist. Zudem muss eine Fachfirma kommen, die auf meine Kosten die Löcher versiegelt. Anzeige wegen Sachbeschädigung erfolgt über den Rechtsanwalt.


Wenn die Halterung der Schüssel nachweislich bereits vor 18 Jahren vor Mietbeginn angebaut war, würde ich mich jetzt einfach nur lachend zurücklehnen und abwarten. Sowohl wegen der Fachfirma, die angeblich auf Kosten des Mieters geht, als auch bei der Anzeige wegen Sachbeschädigung. Die Kostenübernahme für die Fachfirma lehnt man ab, da es an jeglicher Rechtsgrundlage fehlt, und falls tatsächlich eine polizeiliche Anzeige eingeht (was mich doch sehr, sehr wundern würde...), dann muss man da den korrekten Sachverhalt schildern und eine wissentlich falsche Anzeige kann sowohl für den Anwalt als auch für den Vermieter unschöne Konsequenzen haben.

Ungefähr so würde ich das auch machen:

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde mit Problemvermietern welche sich offenbar nur rudimentär für das Deutsche Recht interessieren keine allzugroße Zeitverschwendung begehen. Ich neige dazu die Forderungen einmal gerichtsfest zurückzuweisen und wartet dann ab, wie der Anwalt der Gegenseite reagiert.


Zitat (von Harry van Sell):
Bei Schadenersatz hat noch nicht mal die Verjährung angefangen.


Da bin ich mir allerdings nicht so sicher. Die Verjährung beginnt ab dann zu laufen, wenn der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt. Das kann natürlich ganz zufällig so ein, dass dem Vermieter die Halterung 18 Jahre gar nicht aufgefallen ist und ein paar Stunden, nachdem der Mieter die Miete mindert, "bemerkt" der Vermieter die Halterung/den Schaden. Aber mal ganz ehrlich, besonders realistisch ist das nicht. Und wenn der Vermieter bereits seit 18 Jahren oder länger von der Halterung weiß, dann ist auch der Schadenersatz verjährt. Aber ist hierfür letztlich auch egal. Wenn der aktuelle Mieter die Halterung nicht angebracht hat, dann ist er auch nicht schadenersatzpflichtig, unabhängig von einer möglichen Verjährung.

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