Vermieter stellten ungerechtfertigte Kosten aus

28. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dagga123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter stellten ungerechtfertigte Kosten aus

Ich hab ein folgendes Problem. Mein ehmaliger Vermieter ist verrückt. Als wir aus der Wohnung ausziehen wollten, kam der Vermieter zur groben Aufsicht. Er hatte alles notiert; Schäden an Wänden, Fenstern, Gasherd etc. Wir hatten vereinbart, dass er noch eine genauere Untersuchung durchführen, nachdem wir aus dem Haus ausgezogen sind, und uns die entsprechenden Kosten für Reparaturen zuschicken. Ich sagte Ja, nach ein paar Monaten später folgte eine Korrespondenz mit selbstdargestellte Rechnung(mit Bleistift geschrieben), Anschreiben, zusätzliche Quittungen von Unternehmen. In den Rechnungen standen Summen die ICH nicht für gerechtfertigt halte. Da stand : defekter Gasheizherd (Zündungsdefekt) eingetauscht ´gegen einen brandneuen Herd für 3000€. Beim Einzug bekamen wir einen alten gebrauchten Herd, der dem Vermieter gehörte. Laufe der Jahre ging er defekt. Zudem steht in der Rechnung irgendetwas mit Klempern für die Toilette.

Wir sehen vieles in der Rechnung nicht ein, da vieles frei erfrunden ist, bzw. nicht notwendig ist. z.B. das mit Klempner. Es gab keine Anzeichen von einer Störung, Der hypothetische Vermieter argumentiert: "Der Klempner muss da reinschauen. Ich weiß nich WARUM". Natürlich genau, aber der Apell der Argumentation. Deswegen haben wir eine 200€ Rechnung.

Unsere Ansicht(Familie):
- neuer Herdkauf nicht berechtig. Da der alte bereits gebraucht war, und wir die Repratur bezahlen möchten.
- Der Vermieter ist nicht sachlich. Er verursacht Kosten für die wir nicht stehen müssten. Aber verlangt die Kosten für einen neuen Herd und Heizungen. Die alte (zuvor benutzte von anderen Mieter) Heizung funktionierte einwandfrei, aber war nicht mehr im Topzustand(extern).
- folgendes Problem ist unsere Unwissenscheit. In der Rechnung stehen viele Abbrechnungen über Frischwasser 153 Kubik, Kaminfeger, Antenne(Investionskosten), Schmutzwasser, Gebäudeversicherung, Abfallgebühren usw.(es geht noch weiter).

Wir glauben das hier an Rationalität mangelt. Nach unseren Erfahrungen ist der Vermieter sehr gegen Ausländer eine andere Denkweise vertritt. So glaubt der Vermieter die Unwissenheit von meiner Familie(Eltern) ausnutzen zukönnen.

Jedenfalls wäre es gut zu wissen, ob man manche Forderungen nachkommen muss?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Das hier

Zitat (von Dagga123):
defekter Gasheizherd (Zündungsdefekt) eingetauscht ´gegen einen brandneuen Herd für 3000€.

ist nicht korrekt.
Hier wäre mindestens ein Abzug "Neu-für-Alt" vorzunehmen.
Eventuell hätte er den auch komplett zahlen müssen, jenachdem was genau im Mietvertrag zu dem Thema stand.


Zu den restlichen Kosten lässt sich aufgrund der etwas wirren Schilderung nicht viel sagen.

Aber anscheinend sollen da Neben-/Betriebkosten mit Reparaturen, Instandsetzungen usw. vermischt abgerechnet werden. Das wäre auch nicht zulässig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wenn "Mangel an Rationalität" auf Unwissenheit und forsche Äußerungen ("Vermieter ist verrückt") trifft wird es sehr schwierig ;)
Zuallererst sollte man mal bei den Grundlagen anfangen ;)
1) Die Wohnungsrückgabe scheint ja auch schon einige Zeit zurückzuliegen.
Wann genau war die Wohnungsrückgabe? Wann endete das Mietverhältnis? Wann stellte der Vermieter seine Forderungen?
Bitte Datumsangaben!
Hintergrund [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html]BGB § 548 [/link] (kurze Verjährungsfrist 6 Monate)

2) Waren Vorauszahlungen mit Abrechnung neben der Miete vereinbart? (Mietvertrag)

3) Für weitere Auseinanderklabustereien Forderungs-Aufstellung einscannen, bei einem Bilderdienst hochladen und Link hier einstellen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Mal grundsätzlich:

Was der Vermieter denkt ist hier bestimmt nicht Grundlage einer Diskussion
Was ein Mensch "denkt" und letztenendes tut , sind zwei paar Schuhe
Ich mag solche Pauschalisierungen nicht, ich würde über andere Leute nix verächtliches sagen , was einfach nicht belegen kann.
Das Eigentum und sein Privatleben ist geschützt, auch der Vermieter hat ein - übrigens mittlerweile weltweites- Recht auf Privatsphäre und Privatleben.
Das ist zB auch ein Grund, wieso das AGG für einen privaten Vermieter erst mal nicht oder nur eingeschränkt gilt.

Ein Richter hat nach Art 20 GG das Recht der analogem Rechtsfortbildung, da er dem Recht unterworfen ist.
<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE%2082,%206" target="_blank" class="djo_link" title="BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89: Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Fam...">BVerfGE 82, 6</a> = NJW 1990, 1593 . BVerfG, 03.04.1990 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%201186/89" target="_blank" class="djo_link" title="BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89: Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Fam...">1 BvR 1186/89</a>

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Das Eigentum und sein Privatleben ist geschützt, auch der Vermieter hat ein -.....- Recht auf Privatsphäre und Privatleben.


Was hat das jetzt mit dem Thread hier zu tun?

Zitat:
-übrigens mittlerweile weltweites-


Wenn man unter dem Regenbogen Giraffen melkt, geben Sie .......

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
auch der Vermieter hat ein - übrigens mittlerweile weltweites- Recht auf Privatsphäre und Privatleben.

Das ist ja nun mal wieder schlicht und ergreifend Unfug...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

1. Blick in den Mietvertrag. Da sollte aufgelistet sein, welche Nebenkosten zu zahlen sind. Grundsätzlich sind Abwasser, Frischwasser, Versicherungen, Grundsteuer umlagefähig. Anschließend nach Voranmeldung Blick in die Originalunterlagen. Abrechnungen (ja meist von der öffentlichen Hand/der Versicherung) überprüfen. Insbesondere hinsichtlich der Zeiträume.
Das ist auch zu zahllen.

2. Schäden: Die sind zu regulieren, soweit in der Mietzeit entstanden. Neuinvestitionen sind nicht zu begleichen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Es gibt ein weltweites Recht auf Freiheit siehe AEMR
Auch in der emrk findet sich das

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Es gibt ein weltweites Recht auf Freiheit siehe AEMR

Hättest Du Dich mal näher beschäftigt mit der AEMR, dann wüstest Du das das nicht mehr als unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen sind.
Daraus erwächst kein Recht, schon gar kein weltweites.

Aber Du kannst ja mal nach Nordkorea fahren und Deine "Rechte" aus der AEMR dort einklagen... :devil:
Bei Bedarf kann ich Dir auch noch ein paar andere Länder als Alternative nennen, die näher liegen.



Zitat (von mgrasek100):
Auch in der emrk findet sich das

Nicht mal im Ansatz.
Vielleicht doch mal lesen das Ding? https://dejure.org/gesetze/MRK/1.html



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen