Vermieter streicht Wohnung ohne konkreten Auftrag

24. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
ElGolfino
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter streicht Wohnung ohne konkreten Auftrag

Ich bräuchte mal eine zweite Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Wohnung fristgerecht gekündigt zum 01.10.2009, Auszug am 01.08.2009 mit der Erlaubnis an den Vermeiter, bereits einen Nachmieter zu finden. Am Abend des Auszuges ist es relativ dunkel, der Vermieter will daher am Folgetag noch einmal in die Wohnung um sich die Böden anzuschauen. Es ist aber nach seiner Aussage aber "alles in Ordnung". Er will am Folgetag anrufen. Übergabeprotokoll wurde von keiner Partei unterschrieben.

Vermeiter meldet sich 10 Tage lang nicht. Dann rufe ich an und höre, dass die Wände fleckig sind und gestrichen werden muss. (Bohrlöcher die geschlossen und überstrichen wurden). Ich sage, dass ich das nicht so sehe. Der Vermieter will sich mit einem Maler in Verbindung setzen, der die Wohnung streichen könnte. "Er hat da einen an der Hand" war seine Aussage. Der Vermieter will sich am Folgetag melden und dann das weitere Vorgehen besprechen. Auch das tut er nicht.

Der Vermieter reagiert die folgenden 4 Wochen nicht auf Anrufe und Emails. Nach ca. 4 Wochen übersendete er das Übergabeprotokoll. Darin: Mägel für alle Räume aufgeführt. Das Feld in dem eine mögliche Frist gesetzt wird, die Mängel abzustellen ist leer. Es handelt sich nur um eine Kopie des vom Vermieter unterschriebenen Protokolls, auf dem sich ebenfalls kein Datum eingetragen ist. Es ist kein Anschreiben beigefügt und ich reagiere nicht auf diesen Brief.

Nach weiteren 3 Wochen ohne Nachricht schreibe ich den Vermieter an und fordere die Überweisung der Kaution. Die Wohnung ist mittlerweile nachweislich vermietet worden.

Heute Antwort:
- Die Wohnung wurde absprachegemäß nach meinem Auszug, wo notwendig, malermäßig instandgesetzt.
Dazu: Es hat keine Absprache stattgefunden, weder schriftlich noch mündlich. Auch hat der Vermieter zu keinem Zeitpunkt eine Frist gesetzt bis zu der eine vermeindliche Instandsetzung durch uns stattzufinden hat. Laut beiliegender Rechnung wurde auch die gesamte Wohnung (ohne Decken) gestrichen, nicht nur die vermeintlich shadhaften Stellen.

- Mein Mietkautionskonto wurde zum 24.08.2009 mit der Rechnung des Malers belastet.
Dazu: Ich hatte bis heute keine Ahnung, dass mein Mietkautionskonto mit diesem Betrag belastet wurde.

- Die Rechnung des Malers wurde auf den Tag nach dem o.g. Telefongespräch ausgestellt. Somit gehe ich davon aus, dass die Arbeiten direkt vom Vermieter in Auftrag gegeben wurden.
Dazu: Ich habe diesen Auftrag nie erteilt, noch habe ich davon Kenntnis erlangt, noch hatte ich die Chance, selber zu streichen.

Okay, das ist so ziemlich die verkürzte Version der Geschichte. Von meiner Seite steht folgendes fest:
- Das Streichen erfolgte in der stattgefundenen Form unrechtmäßig. Daher besteht kein Anspruch des Vermieters, die Rechnung von der Kaution einzubehalten.
Ich denke, damit liege ich richtig, oder?

- Ich werde schriftlich beim Vermieter Einspruch einlegen und die Auszahlung des gesamten Betrages verlangen. Ich will das ganze zunächst ohne juristischen Beistand abwickeln. Dennoch: Ist es ratsam, bereits im Widerspruchsanschreiben darauf hinzuweisen, dass ich bei Ablehnung an einen Anwalt übergeben werde?
Meiner Ansicht nach ja. Ich persönlich habe nämlich das Gefühl, der Vermieter weiß, auf wie dünnem Eis er steht (keine Antowort auf meine Anrufe, etc.).

Wenn jemand meiner Rechtsauffassung widerspricht, so möge er dies bitte kundtun.

Danke sehr.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Ich sage, dass ich das nicht so sehe.


War das nicht so etwas wie eine Ablehnung ?



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#3
 Von 
ElGolfino
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja... die vermeintliche Ablehnunng war ja nur telefonisch. Da ich ja keine schriftliche Aufforderung des Vermieters habe, werde ich mich kaum auf solch einen Nebensatz berufen können.

Wie ist denn die Meinung zur "Androhung" des Einschaltens eines Anwaltes?

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#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Damit drohen alle.




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#5
 Von 
ElGolfino
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay...
ich danke bis hierher für die qualifizierten Antworten. Geht es bei einer Aussage wie "Damit drohen alle" nur darum hier Beiträge zu sammeln, damit man im Status aufsteigen kann??

Kann mir jemand dazu einen konkreten Rat geben; wenn möglich inklusive eines Nebensatzes?!

Danke

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#6
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Was war denn daran nicht zu verstehen ?

Damit drohen alle = abgegriffen = wirkungslos.

Kannst Du gerne machen, aber es wird den VM vermutlich nicht sehr beeindrucken.



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#7
 Von 
ElGolfino
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay... das sollte kein Angriff sein. Aber die Formulierung, so wie Du sie jetzt gemacht hast sehe ich als eine Antwort an.
Danke.

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