Vermieter sucht Kündigungsgrund

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
RunaBluna
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter sucht Kündigungsgrund

Hallo Forum, ich habe mich heute sehr geärgert und möchte mich erkundigen, ob das alles so seitens der Hausverwaltung okay ist:

Lebe seit vier Jahren in einer Wohnung im Erdgeschoß. Seit Anfang 2016 aber bekomme ich ständig Post von der Hausverwaltung. Im Februar habe sich der Nachbar über mir sich über massiven Nikotingeruch beschwert, der aus meinen Zimmerdecken zu ihm reinwabbere und man wolle deshalb eine Hausbegehung. Wir rauchten ab da draussen, der Nachbar beschwerte sich nicht mehr - aber die Hausbegehung fand trotzdem statt; zwei Monate später. Hin und wieder ein paar kleine Scharmützel, aber heute hatte ich zwei Abmahnungen im Briefkasten. Die Eine erfolgte wegen Mietrückstand, der daraus resultierte, dass die Arge die Mieterhöhung von 24, 40 € seit Januar nicht berücksichtigte - plus 20.00€ Mahngebühren. Da drohte man mir bereits mit fristloser Kündigung bei Wiederholung, da dies ein grober Verstoß sei.

Die 2. Abmahnung war wegen meiner Katze. Angeblich fand man Erbrochenes ( im Hinterhof) des Tieres ( Einmalig in vier Jahren) und die Mieter fühlten sich schwer in ihrer Wohnqualität deshalb beschnitten und ausserdem verdrecke die Katze ständig die Fassade ( kommt durch Küchenfenster meistens rein - da habe ich bereits einen Fassadenschutz angebracht). Nur - hier laufen noch andere Tiere herum und ausserdem ist die Katze bei den Anwohnern beliebt - kann mir nicht vorstellen, dass da einer was gesagt hat. Mehr noch - es wurde des öfteren lobend erwähnt, dass es keine Mäuse und Tauben mehr hier gäbe, seit die Mimmi draussen ihr Unwesen treibt. Jedenfalls stellte man mir hier auch die fristlose Kündigung in Aussicht, wenn sich das wiederhole ( kotzende Katze und Pfötchenabdrücke auf der Fassade) und hilfsweise sollte ich das Tier "wegschaffen".. ( Never!!!) Mir kommt das so vor, dass - zusammengefasst der ganzen Ereignisse - ein Kündigungsgrund gesucht wird. Meine Frage deshalb: Sind das denn Kündigungsgründe? Bzw., rechtfertigen die Vorwürfe eine fristlose Kündigung?

Nachtrag: ich vergaß ganz zu erwähnen, dass ich vor einer Kündigung ziemlich große Angst habe, weil ich endlich!!! wieder einen super Job gefunden habe, endlich wieder adäquat leben möchte und ich kaum bei dieser Wohnungsmarktlage was neues so schnell wiederfinden würde. Ich war super glücklich über die Jobzusage und nun das...

Lieben Dank

-- Editier von RunaBluna am 22.06.2016 22:20

-- Editier von RunaBluna am 22.06.2016 22:22

-- Editier von RunaBluna am 22.06.2016 22:24

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von ****Bluna):
Im Februar habe sich der Nachbar über mir sich über massiven Nikotingeruch beschwert, der aus meinen Zimmerdecken zu ihm reinwabbere und man wolle deshalb eine Hausbegehung

Gerichte werden nach und nach sensibler bei Belästigungen durch Zigarettenqualm. Was ist bei der Begehung denn rausgekommen? Fehlen da Abdichtungen in der Decke, wird falsch gelüftet, wird extrem viel geraucht oder was ist das Problem? So ist es schwer irgendeinen Rat zu geben.

Zitat (von ****Bluna):
Die Eine erfolgte wegen Mietrückstand, der daraus resultierte, dass die Arge die Mieterhöhung von 24, 40 € seit Januar nicht berücksichtigte - plus 20.00€ Mahngebühren. Da drohte man mir bereits mit fristloser Kündigung bei Wiederholung, da dies ein grober Verstoß sei.

Wiederholt unpünktliche oder unvollständige Mietzahlungen können ein Grund für eine fristlose oder ordentliche Kündigung sein, wenn vorher abgemahnt wurde. Werden mehr als 2 Monatsmieten erreicht, ist eventuell auch sofort Schluss. Überweist die Arge direkt die Miete und woran hat es gelegen, dass zu wenig überwiesen wurde? Man könnte überlegen, ob es nicht sicherer wäre, wenn ihr die Miete selber und die Arge sie an euch überweist. Dann habt ihr es in der Hand, denn ihr seid letztlich verantwortlich. Selbst wenn die Arge Mist baut, könnt ihr aus der Wohnung fliegen. So geschehen bei dem berühmten "Geld hat man zu haben" Urteil vom BGH.

Zitat (von ****Bluna):
kommt durch Küchenfenster meistens rein - da habe ich bereits einen Fassadenschutz angebracht

Hat der Vermieter das genehmigt? Ansonsten warst du dazu nämlich nicht berechtigt. Die Fassade hast du nicht mitgemietet.

Zitat (von ****Bluna):
Die 2. Abmahnung war wegen meiner Katze. Angeblich fand man Erbrochenes ( im Hinterhof) des Tieres ( Einmalig in vier Jahren) und die Mieter fühlten sich schwer in ihrer Wohnqualität deshalb beschnitten und ausserdem verdrecke die Katze ständig die Fassade

Zumindest das Fassaden-Zerkratzen scheint ja der Wahrheit zu entsprechen. Das Erbrochene wird aber eher weniger ein Problem sein, da man erstens vermutlich nicht deiner Katze eindeutig zuordnen kann und zweitens so etwas durchaus mal passieren kann. Das wird man auch nicht wirklich verhindern können. Die Benutzung des Küchenfensters kann man dagegen schon verhindern. Einfach in dem das Fenster zu bleibt.

Zitat (von ****Bluna):
Ich war super glücklich über die Jobzusage und nun das...

Beide Abmahnungen klingen meiner Meinung nach nicht aus der Luft gegriffen. Du solltest ab jetzt peinlichst darauf achten, die Miete ab jetzt immer pünktlich (damit meine ich keinen einzigen Tag zu spät und kein Euro zuwenig) zu zahlen. Am besten ein Dauerauftrag einrichten und auf Deckung des Kontos achten. Wenn irgendwann mal das Geld ausgeht, lieber irgendjemanden anpumpen oder was auch immer anstellen. Die Miete muss jetzt pünktlich kommen.

Bezüglich Katze musst du dir halt überlegen, ob der Weg durchs Fenster wirklich absolut notwendig ist. Wenn dadurch Schäden entstehen, dann kann auch hier der Vermieter zu Recht das Ganze untersagen. Die Katze muss nicht unbedingt weg, aber sie darf halt keine Schäden mehr verursachen.

Sorry für die deutlichen Worte, aber es hilft ja nichts. Du bist jetzt beim Vermieter auf dem Kieker und musst halt alles so genau wie möglich beachten.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die erste Abmahnung (zu geringe Miethöhe) ist berechtigt.

Bei der Abmahnung wegen der katze ist nicht klar, was genau abgemahnt wurde. "Kommt durchs Küchenfenster rein" würde ich mir als Vermieter möglicherweise auch nicht bieten lassen.

Zitat:
Angeblich fand man Erbrochenes ( im Hinterhof)
ist Katzentypisch und daher kein Grund wenn die Katzenhaltung erlaubt ist. Aber der Besitzer muss es natürlich zeitnah wegmachen.

Sucht der Vermieter einen Grund, wird er ihn vermutlich finden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RunaBluna
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Antwort zu Cauchy: Sie hat ja nix zerkratzt, die Mieze, es ging um Pfötchenspuren an der Fassade. Die kann man mit Wasser wieder abwaschen ( hab ich schon gemacht) und mit Fassadenschutz meinte ich, dass ich unter dem Küchenfenster einen Tisch stehe habe mit Sitzmöbel und Mimmi jetzt eben immer auf den Tisch hüpft und ins Fenster springt - da ist garnichts mehr von wegen Dreckspuren. Soll ich denn ne Katzenklappe in die Haustüre anbringen lassen? Damit wird der Vermieter gewiss nicht einverstanden sein...

Die Rückstände sehe ich ja ein, nur der Clou: habe ich ja den Verdacht, dass man "sammelt"...
von den Rückständen erfuhr ich heute das erste Mal! Ich erhielt NIE! eine Mahnung und das ärgert mich, sonst wäre ich ja tätig geworden! Deshalb denke ja,dass man Gründe sammelt...

Zu dem Nikotingeruch: war ja auch so eine seltsame Geschichte... Nach vier Jahren wie gesagt, fühlte sich der Nachbar vom Nikotingeruch belästigt ( er hörte um Silvester herum mit dem rauchen auf). Anstatt mit uns ( meinem Sohn und mir) zu reden, informierte er die Hausverwaltung und kündigte eine Mietminderung an.Die wiederum kündigte uns eine Wohnungungbegehung an. Als ich davon erfuhr, dass der sich oben drüber gestört fühlte rauchten wir also draußen. Sofort!
Drei Wochen später war Termin zur Wohnungsbegehung und wer ließ mich ohne Absage sitzen? Die Verwaltung...um mir vier Wochen später einen neuen Termin zu geben. Kamen mit einem Handwerker, der sich nen bissel umguckte und nach fünf Minuten waren die schon wieder weg... Was das sollte? Keine Ahnung.

Ich habe ja jetzt wieder einen neuen Job und kann so meine Angelegenheiten endlich wieder selbst regeln, auch das korrekte Überweisen der Miete.

Ich danke Dir für Deine Mühe :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von ****Bluna):
Die kann man mit Wasser wieder abwaschen ( hab ich schon gemacht) und mit Fassadenschutz meinte ich, dass ich unter dem Küchenfenster einen Tisch stehe habe

Hast du den Bereich unter dem Küchenfenster mitgemietet in Form von exklusivem Mietergarten oder Terrasse? Sonst darfst du dauerhaft da keinen Tisch aufstellen. Wenn die Vermietung etwas sucht, dann könnte sie auch das abmahnen.

Es gibt meiner Meinung nach kein Recht, dass die Katze selber ohne dein Zutun rein und raus kann. Notfalls musst du halt immer wieder runtergehen und die Haustür öffnen. Sorry, dass klingt nervig ist aber meiner Meinung nach die Realität.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Sucht der Vermieter einen Grund, wird er ihn vermutlich finden.


@ TE: Du bist im Focus und offensichtlich suchen die Nachbarn schon mit. Deshalb die Katze lieber über die Tür reinlassen oder zur Wohnungskatze machen.

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