Vermieter täglich da

12. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Akela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter täglich da

Hallo ,

wir wohnen seit 5 Monaten in einem Haus mit 3 Wohnungen.
EG wohne ich und darüber mein Sohn. Seine Freundin möchte nächsten Monat mit einziehen, als Untermieterin.

1. Frage: Muss das der Vermieter schriftlich erlauben? Er wusste es schon vor Vermietung und hat bis jetzt nichts dagegen gesagt.

Die Dachwohnung wird zur Zeit ausgebaut.

Die Garage und zwei Kellerräume sind nicht mitvermietet.

Der Garten ist, laut Mietvertrag zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung, deklariert.
Für die Gartenpflege wird ein Abschlag in den Nebenkosten erhoben. Das macht er aber selbst.
Rasenpflege muss von den Mieten gemacht werden.

Der Vermieter wohnt nicht da.

Nun taucht er täglich, mit und ohne Helfer/Handwerk, auf um irgendwas zu werkeln.
Einmal in der lehren Dachwohnung, dann im Garten.
Mal da ein Busch raus , dann mal ein Loch buddeln für Stromkabel.
Dann wieder was streichen und am nächsten Tag sind es die Rosen.

Nun ist er auch, ganz plötzlich, an Sonntagen hier weil er irgend ein Kraut, gegen Ungeziefer im Keller , aufzuhängen will.Oder er muss kurz was aus der Garage holen oder reinstellen.

Wir dürfen keine Dübel in die Wand machen und er will nirgends einen Kratzer in der Küche.

Dann kommt er Sonntag um zu sagen dass er uns ein Mittel gibt zum Echtholzboden zu Ölen. Das muß einmal im Jahr gemacht werden, lt seinem Wunsch.

Wenn Spritzschäden an der gestrichenen Wand am Spühlbecken in der Küche sind, will er daß man nur eine bestimmte Farbe nimmt. Natürlich die beste und teuerste vom Exklusiv-Farbengeschäft. Keine Baumarktfarbe.
Und das will er natürlich IMMER selbst tun.

Wir sollen keine Gardinen aufhängen, wenn sie an Stangen sind .
Keine Wandregale /Ablagen anbringen . Weder im Bad noch in der Wohnung.
Kein Schuhregal vor die Wohnungstür
(Generell keine Dübellöcher erwünscht)

Klingt das nicht alles sehr nach Kontrolle, oder sind wir da zu empfindlich ?

Was müssen wir dulden, was nicht?




-- Editier von Akela am 12.09.2016 13:23

-- Editier von Akela am 12.09.2016 13:29

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Grundsätzlich darf der Vermieter sich in seinem Eigentum aufhalten und rumwerkeln, zumindest in den bereichen, die Ihr nicht explizit gemietet habt (z.B. den Garten, der Euch nur zur Mitbenutzung zur Verfügung steht), bzw. er dabei die Ruhezeiten einhält.

Dübellöcher in normalen Umfang gehören zum normalen Gebrauch der Mietsache, die Farbgestaltung und die Einrichtung während der Mietzeit ist im Prinzip Eure Sache, außer es wären größere Umbauten.

Gerne kann der Vermieter den Boden 1x jährlich ölen lassen.......

Ansonsten braucht Ihr ihn ja nicht in die Wohnung lassen und somit hat sich das ja erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Akela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss man das dann einmal im Jahr zulassen und das ganze Wohnzimmer deshalb ausräumen?

Und ich muss es dulden, dass er sich da aufhält und rumwerkelt während wir mit Gästen da , zum Beispiel Geburtstag feiern ?

-- Editiert von Akela am 12.09.2016 13:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat:
Der Garten ist, laut Mietvertrag zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung, deklariert.


Wenn Du den Garten meinst, ja.....

Zitat:
Muss man das dann einmal im Jahr zulassen und das ganze Wohnzimmer deshalb ausräumen?


Wenn das bei Anmietung nicht Bestandteil des Mietvertrages war, dann kann man darüber diskutieren.
Andererseits, weiß ich nicht, ob man da alle Möbel wegrücken muss, denn unter den Möbeln findet ja keine Abnutzung statt.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Akela):
Und ich muss es dulden, dass er sich da aufhält und rumwerkelt während wir mit Gästen da , zum Beispiel Geburtstag feiern ?

So lange er sich außerhalb der von dir gemieteten Wohnung aufhält, darf er das, auch wenn der Bundespräsident zu Besuch käme. Und ein Schuhregal hat vor der Wohnungstür nichts verloren, diesen Platz hast du nämlich nicht mitgemietet.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Akela):
Klingt das nicht alles sehr nach Kontrolle, oder sind wir da zu empfindlich ?

Das klingt erstmal nach einem Vermieter, dem sein Eigentum sehr, sehr am Herzen liegt. Leider offenbar so stark, dass er die Grenzen des Mietrechts und des menschlichen Miteinanders deutlich überschreitet.

Natürlich darf der Vermieter keine Dübellöcher oder Gardinen verbieten. Er darf während der Mietzeit keine Farben vorschreiben. Er darf noch nicht einmal ohne Grund die Teile der Mietsache betreten, die ihr zu alleinigen Nutzung gemietet habt (Wohnung). Ohne mietvertragliche Regelung wird er auch kein jährliches Einölen des Boden verlangen können. Einzig das Schuhregal vor der Wohnung wird er verbieten können, sofern ihr diesen Bereich nicht zur alleinigen Nutzung mitgemietet habt.

Nur wird es extremst schwierig sein, diesem Vermieter das alles beizubringen ohne einen riesen Streit anzufangen. Ich kann nur versuchen, ein bischen zwischen den Zeilen zu lesen. Und das klingt so, als ob der Vermieter euch wahrscheinlich nicht wirklich einschränken will. Er will nur sein Eigentum so behandelt sehen, wie er sich das vorstellt und wie es seiner Meinung nach sein sollte. Dass euch das einschränkt, ist dann nur die für ihn absolut zwingende Folge.

Ihr könnt natürlich jetzt anfangen mit ihm zu diskutieren, ob das alles wirklich so notwendig ist. Je nach Sturheit des Vermieters wird das aber nicht wirklich erfolgreich sein. Ihr könnt ihm sagen, dass ihr Rechte habt. Ihr zahlt Miete und dafür dürft ihr mit eurem Besitz (Mietsache) auch im vertraglichen Rahmen umgehen. Nur wird er erstens vermutlich beim Wort Besitz Schnappatmung bekommen (obwohl der Begriff rechtlich absolut korrekt ist). Zudem wird er aller Wahrscheinlichkeit nicht wirklich einsehen wollen, dass euch diese Rechte wirklich zustehen.

Aufgrund der mietrechtlich problematischen Situation, dass der Vermieter den Garten ebenfalls benutzen darf, würde ich zu großer Vorsicht raten. Ihr müsst ihm schonend beibringen, dass er in eurer Wohnung nichts zu suchen hat und dass ihr die Wohnung nach euren Wünschen gestalten werdet. Erst wenn ihr die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben habt, kann er wieder frei darüber verfügen. Wenn ihm dann irgendwas nicht gefällt, muss man halt sehen, wer die Beseitigung des "Schadens" bezahlen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Akela):
Seine Freundin möchte nächsten Monat mit einziehen, als Untermieterin.

1. Frage: Muss das der Vermieter schriftlich erlauben? Er wusste es schon vor Vermietung und hat bis jetzt nichts dagegen gesagt.


Trotzdem sollte Sohnemann die Erlaubnis nachweisbar schriftlich einholen.

Zitat (von Akela):
Muss man das dann einmal im Jahr zulassen und das ganze Wohnzimmer deshalb ausräumen?

Und ich muss es dulden, dass er sich da aufhält und rumwerkelt während wir mit Gästen da , zum Beispiel Geburtstag feiern ?


Wie jetzt, der Vermieter steht unangemeldet sonntags auf der Matte um den Echtholzboden im Wohnzimmer zu ölen?

Er kann ja in seinem Eigentum anwesend sein wann er will und werkeln wie er will, aber nicht in den vermieteten Wohnungen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
Akela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich ist er ganz nett und freundlich.
Nur gehen seine Vorstellungen etwas zu weit.

Er hat die Wohnung oben für sich vorgesehen. In evtl 4 Jahren will er selbst da einziehen.
Er will die Wohnung da wieder niegelnagelneu zurück haben.
Keinerlei Löcher, kein Kratzer egal wo.
Leider übersieht er dabei einiges.
Er hat zum Beispiel eine Tür zum Esszimmer ausgehängt und gestrichen.
Nun will er sie wieder rein machen. Mein Sohn möchte diese (zwischen)Tür nicht drin haben.

Dann stehen zwei Mülltonnen (Papier und Bio) vor der Haustür. Die dritte einmal ums Haus rum (Restmüll).
Ziemlich umständlich deswegen ums Haus laufen zu müssen, besonders im Winter. Dürfen sie aber nicht zu den anderen beiden stellen .
Ein Briefkasten ist in einer Mauer drin. Einen zweiten will er nicht .
So geht das ständig. Mit jeder Kleinigkeit.

Zwei Wohnungen, jedoch nur je eine Mülltonne. Und er entsorgt seinen GartenAbfall und Bauschutt vom renovieren auch da hinein.

Und und und ....

Ja , er hängt sehr an diesem Haus.
Das ist ja auch schön, wenn man weiß daß er sich darum kümmert.
Aber trotzdem kommt hier kein Wohlbehagen auf , wenn man ständig gesagt bekommt was wir dürfen und was nicht
Er ständig nachfragt ob in der Wohnung auch ja alles wie neu bleibt und drauf hinweist, dass seine derzeitige Wohnung, nach 10 Jahren immer noch wie neu ist.
(Kein Wunder, er ist ja auch fast immer hier)
Genau so will er diese Wohnung auch wieder zurück haben.
Wohlgemerkt, das betrifft nur die obere. Die untere ist nicht so wichtig.

Vielleicht liegt es ja auch daran , dass ich unten wohne und er sich mir gegenüber nicht traut was zu verlangen.

Mein Sohn ist erst 19 und es ist seine erste eigene Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Akela):
Wir dürfen keine Dübel in die Wand machen und er will nirgends einen Kratzer in der Küche.

Unfug. Ihr dürft in normalem Ausmaß Dübel in die Wände bringen und die Küche normal gebrauchen. Dazu gehören auch Kratzer die durch normalen Gebrauch entstehen.



Zitat (von Akela):
Dann kommt er Sonntag um zu sagen dass er uns ein Mittel gibt zum Echtholzboden zu Ölen. Das muß einmal im Jahr gemacht werden, lt seinem Wunsch.

Sonntags macht man einfach dieTüre nicht auf?
Generell wenn er keinen Termin hat?

Die Pflege des Bodens kann je nach vertraglicher Vereinbarung durchaus zu den Pflichten des Mieters gehören. Wenn er dann noch das Mittel stellt, ist das ok.



Zitat (von Akela):
Wenn Spritzschäden an der gestrichenen Wand am Spühlbecken in der Küche sind, will er daß man nur eine bestimmte Farbe nimmt.

Und ich will einen Porsche.
Aber nicht immer bekommt man seinen Willen. Insbesondere wenn es wie hier keinen Rechtsanspruch gibt.



Zitat (von Akela):
Und das will er natürlich IMMER selbst tun.

Kann er ja, wenn ihr ausgezogen seid ...



Zitat (von Akela):
Wir sollen keine Gardinen aufhängen, wenn sie an Stangen sind .

Unfug, das dürft ihr



Zitat (von Akela):
Keine Wandregale /Ablagen anbringen . Weder im Bad noch in der Wohnung.

Unfug, das dürft ihr



Zitat (von Akela):
Kein Schuhregal vor die Wohnungstür

Das sit korrekt, das hat da nichts zu suchen.



Zitat (von Akela):
(Generell keine Dübellöcher erwünscht)

Unfug. Ihr dürft in normalem Ausmaß Dübel in die Wände bringen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Akela):
Für die Gartenpflege wird ein Abschlag in den Nebenkosten erhoben. Das macht er aber selbst.
Und das ist auch völlig in Ordnung. Seine Arbeit soll natürlich auch vergütet werden. Zum Rest wurde bereits alles gesagt. Macht ihn einfach höflich darauf aufmerksam, dass er euch die Wohnungen vermietet hat und ihr diese gemäß des Mietvertrages normal nutzen werdet.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Mal eine kleine Frage zur Ausstattung der Wohnung.

Gibt es Ablagen und Regale (vor allem im Bad) in ausreichender Zahl, welche bereits vom Vermieter angebracht wurden?
Dann und nur dann, könnte er euch "eventuell" untersagen, dort weitere anzubringen.

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#11
 Von 
Akela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mal eine kleine Frage zur Ausstattung der Wohnung.

Gibt es Ablagen und Regale (vor allem im Bad) in ausreichender Zahl, welche bereits vom Vermieter angebracht wurden?
Dann und nur dann, könnte er euch "eventuell" untersagen, dort weitere anzubringen.



Nein , nur eine kleine Fensterbank.
Er meinte , es reicht völlig aus zwei kleine Regale neben das Waschbecken zu stellen.
Passen welche mit maximal 25 cm in.
Er hat auch einen Plan gezeichnet, wie das Bad platzsparend einzurichten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ihr dürft sogar Löcher in die Fliesen bohren um entsprechende Ablagen zu verdübeln, solange sich das im normalen Rahmen bewegt. Das stellt einen normalen Gebrauch der Mietsache dar. Es spielt überhaupt keine Rolle wie sich der Vermieter die Einrichtung des Bades vorstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Er hat auch einen Plan gezeichnet, wie das Bad platzsparend einzurichten ist.


Das klingt für mich schon nicht mehr nach einem bloß "um seine Wohnung besorgten" VM, mit dem man noch konstruktiv reden kann. Dast ist eher das VM-Äquivalent von Helikopter-Eltern.

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