Vermieter tauscht Schloss bei "meiner" Garage

14. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)
Vermieter tauscht Schloss bei "meiner" Garage

Hallo,

ich habe vor einigen Jahren zwei Garagen angemietet.
Die Miete für die Garagen habe ich immer regelmäßig bezahlt
bis ich in finanzielle Problemchen gekommen bin.

Seit ungefähr 10 Monaten zahle ich für die Miete nicht.

Nun war ich gestern bei der Garage gewesen und musste feststellen
dass der Schlüssel nicht passt.

Auf der Garage klebt auch ein Zettel : "Garage zu Vermieten - mit der
Telefonnummer aber nicht von dem Vermieter"

Nun gehe ich davon aus dass der Vermieter die Garagen ausgeräumt
hat. Ich hatte dort viele Sachen aber auch viel Müll, ist aber jetzt egal.

Nun meiner Frage:

Darf der Vermieter wenn die Miete nicht ankommt einfach die Garagen ausräumen
ohne mich dadrüber zu informieren ?

Ich bin auch umgezogen und habe dem Vermieter die neue Anschrift nicht
mitgeteilt.

Es gibt aber das Einwohnermeldeamt wo der Vermieter meine Anschrift her
nehmen könnte, ausserdem hatte er meine Telefonnummer.

Ich frage mich was ich nun machen soll, still sein und nichts sagen ?
Oder mich doch bei dem Vermieter melden ?

Denn wenn ich mich dort jetzt melde,
kann der Vermieter vielleicht für 10 Monate die Miete verlangen das wären
600 Euro, vielleicht auch eine Summe für das entrümpeln der Garagen ?

Oder soll ich die Miete nachzahlen und falls die Sachen weg sind Schadenersatz
für meine Gegenstände verlangen ?

Vielen Dank für eure Antworten,

Matpol

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
Denn wenn ich mich dort jetzt melde,
kann der Vermieter vielleicht für 10 Monate die Miete verlangen das wären
600 Euro, vielleicht auch eine Summe für das entrümpeln der Garagen ?


Der Vermieter kann auch die nicht gezahlte Miete verlangen, wenn der säumige Mieter sich nicht meldet.

Zitat (von Matpol1973):
Ich bin auch umgezogen und habe dem Vermieter die neue Anschrift nicht
mitgeteilt.


Da weiß der Mieter nicht, was der Vermieter schon veranlaßt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat:
bis ich in finanzielle Problemchen gekommen bin.


Da hätte man den Mietvertrag ja auch kündigen können.....

Zu Deiner Frage:
Der Vermieter darf natürlich nicht einfach die Garage ausräumen. Nur weist Du ja gar nicht, ob er nicht einen Räumungstitel erwirkt hat in der Zwischenzeit. Daher würde ich an Deiner Stelle ganz still sein und hoffen, dass nicht noch eine dicke Rechnung hinterher kommt.

Wenn der Vermieter wirklcih alles korrekt abgewickelt hat, dürften ein paar hundert EUR im Raume stehen.... (wenns reicht !)

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#3
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Das Problem ist hier u.U auch die eigenmächtige nicht Mitteilung des neuen Aufenthaltsortes.

Ich hatte schon mal auf das Urteil LG Duisburg 28.02.2012 13 S 243/11 verwiesen.

Demnach kann es sein, dass der Vermieter noch nicht mal eine Räumungsklage durchführten muss, so was nennt man auch "Kälte Räumung "

Man muss hier allerdings mehr über den Fall wissen.
Grundsätzlich gibt es die Ausnahme, dass ein Vermieter dann kalt räumt, wenn der Mieter sich treuewidrig verhält, zB wenn der Mieter keine Anstalten macht die zuvor wegen Mietvertrag gekündigte Garage zu übergeben und wenn er -wie hier- die Garage offenbar garnicht mehr nutzt, da er ja - wie er selbst schreibt - ungezogen ist.

Wenn also eine gewisse Zeit verstrichen ist, könnte der Vermieter einen Zettel an die Garage machen, zB eine letzte Frist setzen und dann ggfs räumen.
Das Urteil spricht von "Besitzaufgabe" kann der Vermieter dies durch zeugen nachweisen und wurde gekündigt so hat der Mieter schlechte Karten
Im Gegensatz zu Wohnraum kann eine Garagenkündigung auch mündlich erfolgen, dass heißt am Telefon ausgesprochen werden.

Wenn bei dem Telefonat ein Zeuge dabei war dann reicht das gewöhnlich aus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
so was nennt man auch "Kälte Räumung "


Damit kann sich der Vermieter allerdings schadensersatzpflichtig machen, deshalb ist das nicht zu empfehlen.

Zitat (von Michael32):
Der Vermieter darf natürlich nicht einfach die Garage ausräumen. Nur weist Du ja gar nicht, ob er nicht einen Räumungstitel erwirkt hat in der Zwischenzeit. Daher würde ich an Deiner Stelle ganz still sein und hoffen, dass nicht noch eine dicke Rechnung hinterher kommt.


Richtig, der Vermieter darf nicht einfach räumen, das wäre verbotene Eigenmacht. Doch in 10 Monaten kann der Vermieter ein Menge angestellt haben und "unbekannt verzogen" ist nicht unbedingt hilfreich für den Mieter.

Ich würde mich bei dem Vermieter melden bzw. bei der Telefonnr., die Miete nachzahlen und so schnell wie möglich die Garage kündigen. Wenn ein Nachmieter da ist, muss keine weitere Miete gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
kann eine Garagenkündigung auch mündlich erfolgen, dass heißt am Telefon ausgesprochen werden.
Wenn bei dem Telefonat ein Zeuge dabei war dann reicht das gewöhnlich aus.

Wo liest du etwas von einer Kündigung der Garage? Du solltest besser beim Problem bleiben und nicht Neues erfinden, behalte deine Phantasien ganz einfach bei dir.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von mgrasek100):
kann eine Garagenkündigung auch mündlich erfolgen, dass heißt am Telefon ausgesprochen werden.
Wenn bei dem Telefonat ein Zeuge dabei war dann reicht das gewöhnlich aus.

Wo liest du etwas von einer Kündigung der Garage? Du solltest besser beim Problem bleiben und nicht Neues erfinden, behalte deine Phantasien ganz einfach bei dir.


Ja sicher wurde gekündigt oder kennst du einen Vermieter der nicht kündigt bei Mietrückstand, dass ist doch total üblich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat:
Darf der Vermieter wenn die Miete nicht ankommt einfach die Garagen ausräumen ohne mich dadrüber zu informieren ?

Eventuell hat der Vermieter
- den § 959 BGB gelesen?
- die Garage schon geräumt und verlassen vorgefunden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo liebe 123Recht Gemeinde. Es gibt neuigkeiten:

Ich habe am Samstag 22.10.2016 bei der Telefonnummer angerufen die auf der Garage klebt. Dort hat sich jemand gemeldet und ich habe mich am Telefon für die Garage interessiert. Der "neue" Vermieter hat mir gesagt, dass die Garagen frei stehen und können ab sofort gemietet werden.

Somit weiß ich dass die Garagen leergeräumt sind.
Die letzte Miete ist am 10.03.2016 überwiesen worden.

Ich habe heute bei der Firma angerufen, die Firma sitzt in der Bahnhofstr. 45 in einer deutschen Großstadt die mir die Garagen vor einigen Jahren vermietet hat. Die Firma hat wahrscheinlich mehrere Abteilungen unter anderen auch eine Hausverwaltung.

Der Anruf hat wie folgt ausgesehen:

Ich : Hallo, mein Name ist Matpol spreche ich mit Frau D. ja ?
Sie : Ja wie kann ich weiterhelfen
Ich : Ich habe vor einigen Jahren zwei Garagen von Ihnen angemietet,
nun wollte ich da rein und der Schlüssel passt nicht mehr
Sie : Ja, Sie haben Miete einfach nicht bezahlt, das ist die Zwangsräumung
Ich : Eine Zwangsräumung ???
Sie : Genau, Sie haben Miete ein paar Monate nicht bezahlt, haben die neue Adresse nicht angegeben und die
Hausverwaltung mußte da reingehen. Da müssen Sie mit der Hausverwaltung die Rücksprache halten.
Ich : Ach so, ok, und was ist da jetzt genau passiert ?
Sie : Ja die Garagen sind ausgeräumt und sonst ist nix passiert.
Ich : Und wo sind die ganzen Sachen ???
Sie : Da muss man mit Hausverwaltung sprechen.
Ich : Wer ist denn die Hausverwaltung ?
Sie : Na die Hausverwaltung, auch die Bahnhofstr. 45 in Großstadt. Da muss ich mich erkundigen welche Telefonnummer
die haben. Sie müssen mich dann später anrufen... Da war nix, das war nur Müll, das kostete Tausende
das zu entsorgen. Oder fragen Sie, da sind Zeugen was da drin war. Das hat richtig Geld gekostet - ich habe dort
ein Vermögen verloren. Ich kann Sie ruhig vor Gericht ziehen wenn Sie möchten, für den Schaden den Sie
mir angerichtet haben. Es geht nur nicht um die Miete, sondern um den ****** den Sie dort gehabt haben.
Ich : Also ich wollte die Sachen eigentlich haben.....
Sie : Wissen Sie was, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Sie : AUFGELEGT !

(Also die Hausverwaltung ist unter der gleichen Adresse und Sie kennt die Rufnummer nicht ;) ) )

Was soll ich nun eurer Meinung nach machen ??
Anwalt aufsuchen ??

By the way... Ich habe mal in der Radiowerbung irgend eine Werbung der ARAG-Rechtschutz Vers. gehört dass wenn man eine Rechtschutzversicherung bei der ARAG abschliesst dann greift die auch für einen Fall welches schon passiert ist, also keine drei Monatige Wartezeit.... Weisst jemand etwas dadrüber ?

Freundliche Grüße

Matpol

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
Was soll ich nun eurer Meinung nach machen ??

Mal überlegen, wie genau man eigentlich den Inhalt gerichtsfest beweisen kann. Also das da nicht nur gammelndet Müll drin gelegen hat,wiedie Zeugne das beschrieben haben
Darüber nachdenken, wie man den § 959 BGB wegargumentieren könnte.



Zitat (von Matpol1973):
Weisst jemand etwas dadrüber ?

Normalerweise derjenige der solches anbietet.
Da das aber keine karitativen Organisationen sind, dürfte derBeitrag entsprechend hoch sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

#8

Zitat:
By the way... Ich habe mal in der Radiowerbung irgend eine Werbung der ARAG-Rechtschutz Vers. gehört dass wenn man eine Rechtschutzversicherung bei der ARAG abschliesst dann greift die auch für einen Fall welches schon passiert ist, also keine drei Monatige Wartezeit.... Weisst jemand etwas dadrüber ?


Das dürfte eher Ihrem Wunschdenken entspringen.

Sie haben monatelang keine Miete gezahlt, sind abgetaucht, und wundern sich nun, dass der VM reagiert hat. Manchmal bin ich fassungslos.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
#8
Zitat:


Das dürfte eher Ihrem Wunschdenken entspringen.

Sie haben monatelang keine Miete gezahlt, sind abgetaucht, und wundern sich nun, dass der VM reagiert hat. Manchmal bin ich fassungslos.
Zitat (von AltesHaus):
Sie haben monatelang keine Miete gezahlt, sind abgetaucht, und wundern sich nun, dass der VM reagiert hat. Manchmal bin ich fassungslos.


Fassungslos ???

1. Es gibt Einwohnermeldeämter für die neuen Adressen der Mieter
2. Es ist nicht erlaubt eigenmächtig so zu handeln !

Siehe hier :

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/garage-rechtsfolgen-eigenmaechtiger-raeumung_idesk_PI17574_HI7563591.html

http://www.iww.de/mk/archiv/raeumung-teure-selbsthilfe-haende-weg-von-eigenmaechtiger-zwangsraeumung-f17013

Matpol

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
1. Es gibt Einwohnermeldeämter für die neuen Adressen der Mieter

Da hat man ja sicherlich den Beleg, das man sich zum Auszug/Einzug unverzüglich umgemeldet hat?



Zitat (von Matpol1973):
2. Es ist nicht erlaubt eigenmächtig so zu handeln !

Einfallentscheidung
Es kann erlaubt sein.
Der Vermieter kann sogar verpflichtet sein so zu handeln.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

Hier gibt es vom Vermieter keine Mahnung, keine Kündigung, keinen Anruf, keinen Räumungstitel.
Sagt bloß dass der Vermieter hier Recht hat ??!!

Matpol

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
Hier gibt es vom Vermieter keine Mahnung, keine Kündigung, keinen Anruf, keinen Räumungstitel.


Vielleicht ist keine angekommen, ob es keine gibt weiß man nicht.

Zitat (von Matpol1973):
Sagt bloß dass der Vermieter hier Recht hat ??!!


Das ist eine Garage. Da gelten nicht die mieterfreundlichen Rechtssprechungen für Wohnraum. Also es könnte sein, dass er Recht hat und dass es für den Mieter verflucht teuer wird.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat:
Sagt bloß dass der Vermieter hier Recht hat ??!!

#9 überlesen?

Der Vermieter wird ja vermutlich nicht stumm und dumm da stehen wenn man ihn vor Gericht zerrt ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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